Ich befasse mich aktuell mit Fällen der alternativen Kausalität.
Eine gängige Definition für alternative Kausalität lautet: Bei der alternativen Kausalität führen zwei oder mehr voneinander unabhängige Handlungen gleichzeitig zum Erfolg, wobei jede Handlung für sich allein zur Erfolgsherbeiführung ausgereicht hätte.
Was genau bedeutet dogmatisch betrachtet die Formulierung „wobei jede Handlung für sich allein zur Erfolgsherbeiführung ausgereicht hätte“? Ist damit gemeint, dass jede Einzelhandlung isoliert betrachtet selbst eine (kontingent) hinreichende Bedingung darstellt oder ist gemeint, dass jede der Handlungen jeweils Teil eines eigenen hinreichenden Bedingungskomplexes ist (bei zwei alternativen Handlungen bspw. würden somit zwei hinreichende Bedingungskomplexe bestehen)?
Oder wird die Frage – je nach Methode zur Kausalitätsfeststellung – schlicht unterschiedlich bewertet? Also vereinfacht ausgedrückt: Vertreter der Äquivalenztheorie nehmen an, dass jede Einzelbedingung eine (kontingent) hinreichende Bedingung darstellt (denn aus der Wegdenk-Methode ergibt sich, dass die klassische Conditio-Formel bei alternativer Kausalität jede Handlung als eigenständige, hinreichende Bedingung behandelt). Vertreter der Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung bleiben dagegen strikt bei der faktischen Wirklichkeit und nehmen deshalb an, dass in der Realität zwei oder mehrere vollständige kausale Prozesse (also zwei oder mehrere hinreichende Mindestbedingungen) gleichzeitig abgelaufen sind, von denen jede Einzelhandlung jeweils ein notwendiger Teil war.
ODER habe ich mich gedanklich einfach ziemlich verzettelt und die dogmatische Begründung liegt ganz woanders?
Ich würde mich sehr über eure Einschätzung freuen!
Liebe Grüße


