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Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 6. November 2025, 10:54
Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 5. November 2025, 20:06 Die FDP ist in letzter Zeit mE aber immer wieder durch einige (laute) Stimmen im “rechtspopulistischen Bereich” aufgefallen.
Beispiele?

Und ich frage aus zwei Anlässen. Zum Einen ist m.E. der Grund für das schlechte Abschneiden der FDP in Umfragen und bei der Bundestagswahl, dass sie für den Geschmack der eigenen Klientel über Jahre hinweg zu weit nach links gerückt ist. Falls "rechtspopulistische" Aussagen von Seiten der FDP kommen sollten, ist das vielleicht ein Versuch, dem entgegenzusteuern, aber das schlägt sich nicht in den Umfragen nieder, weil nach drei Jahren Ampel voll mit dem Muster "Wir reden gegen links, stimmen dann aber trotzdem mit denen" die Glaubwürdigkeit der FDP bei der besagten Klientel bei null angekommen ist. Und zum Anderen (und damit verknüpft) ist die FDP mittlerweile so weit unter der Wahrnehmungsschwelle, dass sie eigentlich mit gar nichts mehr wirklich auffällt. Man hört doch kaum noch Geschichten von denen. Der Lackmustest wird sein, wieviel Aufmerksamkeit ihr berühmtes Dreikönigstreffen im Januar bekommen wird. Meine Vermutung ist, dass das nicht viel sein wird.
Naja, die Frage ist ja schon erstmal, wer das Klientel der FDP ist. In der "alten Bundesrepublik" (man denke so an die Zeit von Helmut Schmidt) hat die FDP zum Teil Meinungen und Bevölkerungsschichten erfasst, die heute im klassischen "linksgrünen" Milieu beheimatet sind. Die Grünen haben quasi alle progressiveren und gesellschaftlich liberalen Themen von der FDP übernommen und die FDP schafft es auch selbst nicht, sich noch als Rechtsstaats- und Grundrechtspartei zu verstehen. Insgesamt hat die FDP meiner persönlichen Meinung nach ein vulgäres Verständnis von Freiheit, das auf dem zeitlichen Niveau der amerikanischen Verfassung stecken geblieben ist und Freiheit ausschließlich als jegliches Fernbleiben des Staates versteht. Das ist so genommen auch primär korrekt, verkennt aber eine "positive" Freiheitsdimension, die nach modernem Verständnis auch durchaus relevant ist. Die FDP schafft(e) es aber, sich zentral in der Diskussion nur dann zu positionieren, wenn es um das Porschefahren etc. ging. Im Kern vertritt die FDP für mich eine Art hyperindividualistische Freiheitsvision, die dem gesellschaftlich Starken ein Maximum an Einzelfreiheit bieten will. Wenn das das Klientel der FDP ist - dann muss sie sich aber so oder so warm anziehen. Dieses Klientel wandert nämlich sicherlich auch gerne nach rechts außen ab.

Historisch war die FDP aber nicht nur die Wirtschaftslobby mit festen Sitzen im Bundestag. Bisweilen fühlte es sich in letzter Zeit aber so an, auch wenn das wohl dem Parteiprogramm per se nicht gerecht wird (meines Wissens nach ist Bildung ein zentrales Thema für die Partei - aber sogar mit dem Ministerium in der Hand konnte man sich damit nicht thematisch positionieren). Es geht mir also hier auch vor allem darum, bei welchen Themen die auftretenden Politiker ihre Schwerpunkte gesetzt haben. Das soll natürlich die grundsätzliche Legitimität von Wirtschafts- und Steuerthemen als zentralen Bestandteil eines Parteiprogramms nicht in Frage stellen.

Und was man sagen muss: Nach dem Grundkonzept waren alle gesellschaftlichen Reformen der Ampel, an die ich so denke, primär erst einmal liberal. Dass diese Reformen als "links" wahrgenommen wurden, beschreibt doch gerade auch das Problem, was zuvor in dieser Diskussion bereits angesprochen wurde: Das Selbstbestimmungsgesetz beispielsweise ist nicht per se "links". Natürlich behandelt es ein progressives Thema, aber an sich wird Bürokratie abgebaut und eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht betreffende Thematik von staatlicher Beeinflussung weniger stark betroffen. Das ist sogar nach ganz klassischem Freiheitsverständnis (reine Abwehr staatlichen Einflusses) "liberal". Dass in einer SPD-geführten Regierung abgesehen davon auch einmal "sozialere" und "ordnungspolitische" Maßnahmen ergriffen werden, ist doch auch irgendwie klar. Die FDP war nur Junior-Partner. Wer aber sollte nach dieser Legislatur eine Partei wählen, die im Kern nur als Verhinderer und "nerviger Spielverderber" wahrgenommen wurde?

Als Beispiel würde ich vor allem Wolfgang Kubicki nennen oder auch Linda Teuteberg nennen, die sich für meine Wahrnehmung immer wieder irritierend geäußert haben und im Kern konservative, illiberale Werte vertreten haben. Dazu gehört etwa die Kritik des Selbstbestimmungsgesetz auf eher plumpe Art und Weise, Äußerungen, die von einem grundlegenden Missverständnis etwa der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zeugten.
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FKN993
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Beitrag von FKN993 »

Man muss früher ansetzen finde ich: Die FDP bestand zu Gründungszeiten im Wesentlichen aus dem klassisch bürgerlichen liberalen Flügel und dem eher linksliberalen Flügel. Als die Regierung 1966 unter Ludwig Erhard zusammenbrach, waren es die Umstände (Stichwort: Wirtschaftskrise), die dazu geführt haben, dass sie sich mehr auf den linksliberalen Flügel konzentrieren musste, denn damit war der klassische quasi Liberalismus abgeschrieben. Diese Neuausrichtung mit Scheel als Parteichef machte dann auch eine Koalition mit der SPD (Willy Brandt) möglich. Das Problem war allerdings, dass sie damit eben - irgendwie ja ironisch - damit viele ihrer bürgerlich liberalen Kernwähler vergrault hat. Man muss ihr quasi schon hier FDP Existenzängste attestieren und deswegen zwar sie eigentlich schon zu dieser Zeit gezwungen, sich neu zu erfinden und dann wurde sie auch mehr zu klassisch liberalen Partei und fand auch wieder zurück zu sich mit der dann folgenden CDU-Koalition (Kohl). Und zu dieser Zeit muss man sehen, dass es für sie unmöglich war anderes zu bedienen. An der Stelle hat sie quasi ihren linksliberalen Flügel aufgegeben, wenn man so will. Und dieses Image übrigens als neoliberale Partei der Porschefahrer kam übrigens aus den neuen Bundesländern. Naja, um den Rest zu verstehen, muss sich fragen, was da 2013 passiert ist. Sie konnten halt keine Akzente setzen mit Brüderle/Westerwelle und von da an begann damit eigentlich eine politische Dauerkrise, die dann mit dem werten Herrn Rösler den Hochpunkt fand. Das ist aber wichtig, um nachzuvollziehen, was letztlich den Untergang besiegelt hat. Mit der Abwahl hat sich die gesamte Partei personell pulverisiert. Übrig geblieben sind eigentlich nur Kubicki und Lindner und das Problem war eigentlich die Strategie. Corona hätte eine Chance geboten bei sich zu bleiben. Das haben sie nicht wirklich genutzt. Und mit dieser Doppelspitze, wollte man eigentlich, das hat Kubicki mal erzählt, im Grunde wieder beide Flügel wie anfänglich (deswegen habe ich vorne angesetzt) bedienen. Die Koalition: Das hat halt nicht funktioniert und es hat verkannt, wofür die FDP eigentlich steht. Das war inkompatibel und es wäre besser gewesen, und das habe ich schon mal geschrieben, wenn sie nicht mit in diese Koalition gegangen wäre. Das war im Grunde ein bewusst gewolltes Wagnis und möglicherweise auch der Größenwahnsinn von Lindner. Ich persönlich mache Kubicki dafür verantwortlich, weil ich ihn für wirklich klug halte. Er hätte es erkennen und verhindern können. Er hat das auch registriert, dass das nicht funktioniert, aber ich glaube, dass er vermeiden wollte, dass es zum Krach zwischen ihm und Lindner kommt. Das wäre der sichere Tod gewesen.

"Als Beispiel würde ich vor allem Wolfgang Kubicki nennen oder auch Linda Teuteberg nennen, die sich für meine Wahrnehmung immer wieder irritierend geäußert haben und im Kern konservative, illiberale Werte vertreten haben. Dazu gehört etwa die Kritik des Selbstbestimmungsgesetz auf eher plumpe Art und Weise, Äußerungen, die von einem grundlegenden Missverständnis etwa der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zeugten."

Was genau meinst du damit? Das ist doch nur ein Framing (einfach eine Abstraktionsstufe nach oben bitte, damit die Aussage passt). Ganz ehrlich: Jeder weiß, wer die FDP wählt und was Liberale für eine Weltanschauung haben. Und Kubicki ein Missverständnis von Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu attestieren, halte ich für absoluten Unsinn (Kubicki, Meinungsunfreiheit: Das gefährliche Spiel mit der Demokratie). Das Buch ist wirklich gut und das zeugt vom absoluten Gegenteil. Und ich vermute, dass er es geschrieben hat, um seine Reputation in der FDP nicht ganz aufzugeben; beziehungsweise, um etwas zu beweisen.

Ganz klar: Man muss halt einfach erkennen, dass manche Weltanschauungen nicht kompromissfähig sind. Beispiel: Sterbehilfe/Abtreibung/Selbstbestimmung für Katholiken. Die Kirche ist hier nicht relevant, sondern das Welt- und Gesellschaftsbild. Nicht jeder findet Satre z.B. gut. Umgekehrt ist Kant ein Problem, für die von Freunde Satre. Man kann hier nicht vermitteln.

Ich glaube Staatsrecht II von Kingreen/Poscher wäre für dich ein grausames Lehrbuch gewesen, oder?^^

Jedenfalls muss man, wenn man die FDP kapieren will, sich schon etwas mehr mit Liberalismus auseinandersetzen und den Begriff in seine Unterkategorien teilen. Das geht ja mit Links genauso. Links ist ja auch der, der bei der Antifa rumturnt?
Zuletzt geändert von FKN993 am Donnerstag 6. November 2025, 23:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Gürteltier »

Ich habe die Verfassungsbeschwerde von Kingreen gegen die sog. "Bundesnotbremse" gelesen. Ich fand die eher schrecklich, ja, aber eher, weil sie mich fachlich nicht überzeugt hat. ^^

Wenn es um Liberalität i.S.d. Freiheitsrechte geht, rennst du bei mir aber übrigens i.d.R. offene Türen ein.

Z.B. bin ich der Meinung, dass der Tatbestand der Beleidigung verfassungswidrig ist (edgy, I know).
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Beitrag von FKN993 »

Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 6. November 2025, 22:58 Ich habe die Verfassungsbeschwerde von Kingreen gegen die sog. "Bundesnotbremse" gelesen. Ich fand die eher schrecklich, ja, aber eher, weil sie mich fachlich nicht überzeugt hat. ^^

Wenn es um Liberalität i.S.d. Freiheitsrechte geht, rennst du bei mir aber übrigens i.d.R. offene Türen ein.

Z.B. bin ich der Meinung, dass der Tatbestand der Beleidigung verfassungswidrig ist (edgy, I know).
Und das spätere Urteil vom BVerfG hat dich überzeugt?^^

Warum für verfassungswidrig? Meinst du das ernst?
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Beitrag von Gürteltier »

Doch, die Entscheidung des BVerfGs bekam von mir ein “+1” - hätte ich auch so entschieden.

Ich meine, in jedem ernst zu nehmenden Strafrechtslehrbuch wird auf die Frage eingegangen, inwieweit das Schutzgut der Ehre überhaupt als solches anzuerkennen ist. Verfolgt ein Strafnorm aber kein legitimes Ziel iSe legitimen Schutzgutes, ist sie unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Darüber hinaus sieht sich die Norm dem Vorwurf der Unbestimmtheit ausgesetzt.
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Beitrag von FKN993 »

Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 6. November 2025, 23:17 Doch, die Entscheidung des BVerfGs bekam von mir ein “+1” - hätte ich auch so entschieden.

Ich meine, in jedem ernst zu nehmenden Strafrechtslehrbuch wird auf die Frage eingegangen, inwieweit das Schutzgut der Ehre überhaupt als solches anzuerkennen ist. Verfolgt ein Strafnorm aber kein legitimes Ziel iSe legitimen Schutzgutes, ist sie unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Darüber hinaus sieht sich die Norm dem Vorwurf der Unbestimmtheit ausgesetzt.
Ja gut, aber Roxin hat auch mal gemeint, dass der Staat nicht berechtigt sei, eine metaphysische Idee der Gerechtigkeit zu verwirklichen (vgl. Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Band I, Grundlagen, Der Aufbau der Verbrechenslehre, 4. Auflage 1991, § 8 Rn. 8).

Wenn man das aber schon so eng sieht, dann müssen dir im Umweltstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht ja alle Lichter ausgehen. Da bringt man es auch fertig "mit einzelnen Taten" (abstrakte Gefährdungsdelikte) gleich das gesamte Klima oder die Wirtschaft zu schützen. Das sind Glaubensfragen.

Das Ding ist halt, dass man dann auch konsequent sein muss. § 20 StGB funktioniert grundsätzlich auch nur, wenn man sich mit der Metaphysik (Würde, Ehre, Wille) im Recht nicht so anstellt. Du kannst auch sagen, dass das nur ausgedachter Quatsch ist. Wir sind alle determinierte Wesen und können alle nichts dafür.

Frage: Wie stehst du denn zur Menschenwürde?
Die hat übrigens sogar was mit deiner Argumentation zu tun. Nämlich mit der Verhältnismäßigkeit^^
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Beitrag von GetMeOut »

FKN993 hat geschrieben: Donnerstag 6. November 2025, 22:48 Ich glaube Staatsrecht II von Kingreen/Poscher wäre für dich ein grausames Lehrbuch gewesen, oder?^^
Alt ist man, wenn man Standardwerke aufgrund eines Autorenwechsels nicht erkennt. Erst durch Google habe ich erfahren, dass dahinter "mein" Pieroth/Schlink steckt.

Grausam fand ich es damals aus didaktischen Gründen. Für mich eines der am schlimmsten zu lesenden Lehrbücher.
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Beitrag von Gürteltier »

FKN993 hat geschrieben: Freitag 7. November 2025, 00:01
Ja gut, aber Roxin hat auch mal gemeint, dass der Staat nicht berechtigt sei, eine metaphysische Idee der Gerechtigkeit zu verwirklichen (vgl. Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Band I, Grundlagen, Der Aufbau der Verbrechenslehre, 4. Auflage 1991, § 8 Rn. 8).
Okay, was hat das jetzt damit zu tun? Oder willst du nur das Zitat anbringen?
FKN993 hat geschrieben: Freitag 7. November 2025, 00:01
Wenn man das aber schon so eng sieht, dann müssen dir im Umweltstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht ja alle Lichter ausgehen. Da bringt man es auch fertig "mit einzelnen Taten" (abstrakte Gefährdungsdelikte) gleich das gesamte Klima oder die Wirtschaft zu schützen. Das sind Glaubensfragen.
Nein.
FKN993 hat geschrieben: Freitag 7. November 2025, 00:01
Das Ding ist halt, dass man dann auch konsequent sein muss. § 20 StGB funktioniert grundsätzlich auch nur, wenn man sich mit der Metaphysik (Würde, Ehre, Wille) im Recht nicht so anstellt. Du kannst auch sagen, dass das nur ausgedachter Quatsch ist. Wir sind alle determinierte Wesen und können alle nichts dafür.
Das erschließt sich mir nicht und hat mit meinem Thema auch nichts zu tun.
FKN993 hat geschrieben: Freitag 7. November 2025, 00:01
Frage: Wie stehst du denn zur Menschenwürde?
Finde ich super.
FKN993 hat geschrieben: Freitag 7. November 2025, 00:01
Die hat übrigens sogar was mit deiner Argumentation zu tun. Nämlich mit der Verhältnismäßigkeit^^
Dem würde ich so pauschal widersprechen. Ich sehe die Verhältnismäßigkeit an sich eher als Ausprägung des objektiv-rechtlichen Rechtsstaatlichkeitsprinzips an.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Das Dilemma der FDP zwischen linksliberal und bürgerlich (vulgo konservativ)-martktliberal ist ein altes Problem der Partei, und in der Tat war der Koalitionsbruch von 1982 mit dem Wechsel von Schmidt zu Kohl hier eine Zäsur (wobei ähnliche Tendenzen auch schon vorher feststelltbar waren - Strauß' berühmtes Wort von der Charakterlosigkeit der FDP, die ihre einzige zuverlässig berechenbare Komponente sei, datiert von 1974). Diese Debatte hat Parallelen zur (länger zurückliegenden) Entwicklung in den USA, wo das Wort "liberal" seine ursprüngliche Bedeutung praktisch völlig verloren hat und heute im Grunde einfach "links" meint. Allerdings spielt der Linksliberalismus, für den etwa der (dieses Jahr verstorbene) Gerhart Baum stand, in der Ideologie der FDP schon seit Jahren keine Rolle mehr, weil die entsprechende Klientel schon vor langem zu Grünen und SPD abgewandert ist. Die programmatische Ausrichtung der FDP und ihre Funktion im deutschen Parteiensystem ist (bzw. war bis vor kurzem) eben nicht der Linksliberalismus, sondern der klassische Liberalismus, der für einen kleinen Staat und die Eigenverantwortung des Individuums steht. Diese Klientel hat sich nunmehr, spätestens mit der Wahl dieses Jahr, größtenteils von der FDP abgewendet; Versuche, das linksliberale Milieu zurückzugewinnen, sind zum Scheitern verurteilt, weil dieses nicht zurückkehren wird, sondern eben Grünen und FDP die Stange halten wird. Das klassisch-liberale Milieu wird man auch nicht zurückgewinnen, weil dieses kein Vertrauen mehr darin hat, dass die FDP ihren Worten auch Taten folgen lassen wird. Die Partei hat das auch durchaus verstanden, aber diese Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen, wird ihr schwer fallen. Ich sehe für die Zukunft der Partei schwarz (kein Wortspiel mit der CDU intendiert).
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Beitrag von Gürteltier »

Da hast du vermutlich recht, Schnitte!

Ich finde es ein bisschen schade, auch wenn mich die FDP in der Ampel “genervt” hat. Aber es fehlt dann doch eine wichtige Stimme bei Diskussionen. Gestern wurde bei Illner über die Rente gesprochen. Da fehlte irgendwie eine Stimme, die auf die Aussage “die bösen Aktien sind viel zu gefährlich” mal bisschen stärker mit “Hallo geht’s noch???” antwortet.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Ja, eine klassisch-liberale Partei fehlt im deutschen Parteienspektrum leider schmerzlich. Ich habe halt nur wenig Vertrauen in die FDP, dass sie diese Rolle ausfüllen würde. Nehmen wir mal an, die FDP käme bei der nächsten Bundestagswahl wie durch ein Wunder über 5%, und die sonstige Koalitionsarithmetik würde wieder eine Ampel ermöglichen. Dann wäre die Versuchung für die FDP groß, sich wieder auf eine Ampel einzulassen und dort, im Interesse des Verbleibs in der Regierung, alle möglichen Dinge mitzutragen, die der Programmatik und den eigenen Aussagen widersprechen (ich weiß, Gürteltier, da sind wir uns uneins, ob das in der Ampel 2021-2024/25 so war, aber glaub mir, unter alteingesessenen FDP-Wählern wird das so wahrgenommen). Würde die FDP dieser Versuchung widerstehen? Ich habe da kein Vertrauen. Sie würde sich sofort wieder darauf einlassen, ganz im Sinne des genannten Strauß-Bonmots.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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scndbesthand
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Beitrag von scndbesthand »

Schnitte hat geschrieben: Freitag 7. November 2025, 12:56 Ja, eine klassisch-liberale Partei fehlt im deutschen Parteienspektrum leider schmerzlich. Ich habe halt nur wenig Vertrauen in die FDP, dass sie diese Rolle ausfüllen würde. Nehmen wir mal an, die FDP käme bei der nächsten Bundestagswahl wie durch ein Wunder über 5%, und die sonstige Koalitionsarithmetik würde wieder eine Ampel ermöglichen. Dann wäre die Versuchung für die FDP groß, sich wieder auf eine Ampel einzulassen und dort, im Interesse des Verbleibs in der Regierung, alle möglichen Dinge mitzutragen, die der Programmatik und den eigenen Aussagen widersprechen (ich weiß, Gürteltier, da sind wir uns uneins, ob das in der Ampel 2021-2024/25 so war, aber glaub mir, unter alteingesessenen FDP-Wählern wird das so wahrgenommen). Würde die FDP dieser Versuchung widerstehen? Ich habe da kein Vertrauen. Sie würde sich sofort wieder darauf einlassen, ganz im Sinne des genannten Strauß-Bonmots.
Das ist zu befürchten, und besonders dann, wenn als Alternativen entweder eine -ich sag mal- „demokratische Front“ aus 3-4 Parteien oder eine AFD-Koalition mit der CDU als Juniorpartnerin zur Verfügung stehen und es letztere zu verhindern gilt.

Von daher wird für Profilschärfung der FDP bei einer Regierungsbeteiligung wenig Raum sein.

Wenn die Machtoptionen sowieso keine reale Einflussmöglichkeit für liberale Ideen mehr zulassen, könnte man natürlich schnell auf die Idee kommen, dass die Stimme für die FDP so oder so verschenkt ist.
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Beitrag von Gürteltier »

Vielleicht liegt es am Selbstverständnis der FDP-Wähler (Porsche und so): Die FDP kann naturgemäß nur Juniorpartner sein und muss in einer Regierung diese Stelle einnehmen.

Wieso kann man nicht nach dem Prinzip Österreich (Koalition ÖVP/Grüne) der FDP ein Wunschthema geben, wo sie sich auslassen kann? Da kann die FDP dann entscheiden, ob es Porsche, Verbrenner, Tempo, Steuern, … sind.

Klar, Schnitte, ich sehe das zwar persönlich anders, aber du hast natürlich vollkommen recht mit der Wahrnehmung der FDP’ler. Da stimme ich dir sogar komplett zu. Das war ja auch der Aspekt im Hintergrund, der die Partei “getrieben” hat.

Die Frage ist doch, wie man solche Mehrfachkoalitionen, wie sie in anderen Ländern länger schon existieren (NL, DK), nicht immer direkt an die Wand fährt - denn da sind wir uns ja vermutlich einig: Die Ampel hat sich an die Wand gefahren und am Ende hatten alle ihre Schuld dran. Und es wird diese Koa’s nunmal prospektiv in Zukunft auch öfter geben.
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Beitrag von FKN993 »

Gürteltier, was hat Roxin mit deinem Auslegungsproblem zu tun (Bestimmtheit: Beleidigung?) Das BVerfG hat gesagt (Ehre als Ableitung aus Würde (Metapyhsik)), dass die Ehre auslegbar ist (vgl. MüKoStGB/Regge/Pegel, 5. Aufl. 2025, StGB § 185 Rn. 2, beck-online). Darauf kommt es aber an, wenn man mit Art. 103 II GG um die Ecke kommt. Ich finde das einfach radikal, wenn man meint, dass es zu unbestimmt wäre. Genauso wie Roxin, wenn er meint, dass der Staat allgemein Metaphysik nicht verwirklichen dürfe. Das mag er ja so sehen, aber wenn man da konsequent ist, dann rührt man damit konsequent gedacht eigentlich am Gesamtkonzept des Schuldstrafrechts, weil man damit konsequent auch "Verantwortung" (Freier Wille?" infrage stellt. Ja, die Aufgabe des Strafrechts liegt im "legitimen; berechtigten" Rechtsgüterschutz. Aber woraus folgt diese Aufgabe? Aus dem objektiven Grundrechtsschutz. Und woher kommt der? Aus der Grundrechtsdogmatik: Man kann die Abwehrfunktion der Grundrechte nicht isoliert vom objektiven Grundrechtsschutz betrachten. Das geht für mich nicht. Und woraus folgen die Grundrechte eigentlich? Ich folge der Theorie, dass alle Grundrechte einer Ableitung aus der Menschenwürde (Metaphysik) entsprechen. Die Menschenwürde ist für mich die Mutter aller Grundrechte. Deren Existenz aber, wird ja vom Rechtsstaat konstitutiv vorausgesetzt; genauso wie die Verhältnismäßigkeit, die eben wiederum staatliches Handeln "begrenzen" soll (Stichwort: Liberaler Rechtsschutz: Grundrechte als Abwehrrechte sind Ausfluss eines liberalen Verständnisses von Rechtsstaat). Und damit schließt sich der Kreis denke ich. Und klarer wird es glaube ich noch, wenn man Art. 103 II GG als Ausdruck des Grundrechtsschutzes betrachtet, weil damit mittelbar der Bürger vor unzulässiger (weil zu schwammig formuliert) Strafverfolgung geschützt wird, was wieder einem Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Grundrecht) entspricht. Also für mich ist das logisch.
Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Nö, irgendwie bekomme ich da keine Bauchschmerzen mit dem Schuldstrafrecht an sich. Ich sage ja nur, dass Ehre nicht fassbar und ggf nicht zu schützen ist. Mit dem Rest bin ich fine.
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