Hallo Kollegen,
ich habe hier einen Nachlassfall, in dem es keinen Erben gibt, jedoch einen TV.
Der TV, ebenfalls RA, benimmt sich recht eigenartig.
Denn obgleich das Bundesland vermutlich erben wird, weigert er sich, eine gegen die Erbmasse gerichtete Honorarnote zu bezahlen.
Mein Eindruck ist, der TV hofft, dass ich klage.
Irgendwo meine ich gelesen zu habe, dass wenn es keine Erben gibt, ein Nachlasspfleger zu bestellen ist.
Aber vermutlich - ich kenne mich da nicht aus - ist ein TV "mehr" als ein Nachlasspfleger.
Kann ich das Nachlassgericht zur Bestellung eines Nachlasspflegers veranlassen?
Grüße Thomas
Testamentsvollstrecker vs. Nachlasspfleger
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Petrocelli
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§ 1961 BGB?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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