Unser "keine Rechtsberatung"-Ansatz macht Schule

Hier ist Platz für Anregungen, Fragen, Ideen, Lob und Kritik am gesamten Internetangebot von Jurawelt. Wir freuen uns auf neue Ideen und Meinungen!

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4551
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

OpenAI hat diese Woche bekanntgegeben, dass ChatGPT nunmehr keine Rechtsberatung mehr erteilen, sondern entsprechende Fragesteller an qualifizierte Anwälte weiterverweisen wird. Es wird aber weithin angenommen, dass man durch geschickte Umformulierung der Frage (insbesondere Abstreiten, dass es sich um einen konkreten Fall handle) diese Einschränkung wird jailbreaken können.

Na, kommt uns das nicht bekannt vor?

https://www.artificiallawyer.com/2025/1 ... it-really/
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Julia
Moderatorin
Moderatorin
Beiträge: 2534
Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von Julia »

Endlich der Beweis, dass wir auch ohne KI schlau sind!
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4551
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Und schon vor vielen Jahren waren!
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gürteltier
Power User
Power User
Beiträge: 513
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: RRef

Beitrag von Gürteltier »

Wenn das genau so gut funktioniert wie das Unterdrücken der Generierung von Windows Keys…

Aber es ist ja eine ganz spannende Frage, ob das eigentlich zielführend ist. Man nutzt ja die KI quasi als Äquivalent zum früheren “Symptome Googlen”, nur dass die Qualität der Antworten besser ist. Viele der Nutzer hätten so oder so keinen Anwalt beauftragt oder einen Arzt aufgesucht etc.

Ich vermute hier besteht ein wenig Angst vor einer möglichen Haftung?

Das Kernproblem ist hier mE eben mal wieder, dass Leute sich nicht der Limitationen und Funktionsweise der KI bewusst sind. Ich habe auch mal einen Ausschlag von ChatGPT analysieren lassen. War ganz lustig (und ein befreundeter Assistenzarzt meinte, die Antwort war soweit sogar “ganz in Ordnung”), aber ich hätte das ja niemals für etwas Ernstes genutzt.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5418
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von thh »

Gürteltier hat geschrieben: Samstag 15. November 2025, 10:50Man nutzt ja die KI quasi als Äquivalent zum früheren “Symptome Googlen”, nur dass die Qualität der Antworten besser ist.
Strittig.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4551
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Es heißt zwar allenthalben, dass man KI nicht als Suchmaschine nutzen soll, aber in der Praxis tun wir das dann doch alle, und meist taugen die Ergebnisse auch was. Ein Beispiel: Erst kürzlich musste ich als handwerklich mit zwei linken Händen Ausgestatteter an einem Schrank in meiner Wohnung das Möbelschloss wechseln. Ich hab's also abgeschraubt, hatte aber keine Ahnung, nach welchem Ersatzprodukt ich im Baumarkt suchen muss, damit das dann auch passt. Also Foto gemacht, bei ChatGPT mitsamt Hintergrundinformationen hochgeladen und gefragt. Es kam eine super brauchbare Antwort: Unter welchem Namen diese Dinger im Handel sind ("Aufsteckschloss") und welche Maße ich genau ausmessen muss, damit das Ersatzteil passt. Damit bin ich in den Baumarkt gezogen und habe das richtige Ding gefunden. "Früher", also prä-ChatGPT, bin ich mir nicht sicher, ob ich das durch bloßes Googlen rausgefunden hätte. Zumindest hätte es deutlich länger gedauert.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Antworten