Manches muss einfach gemeldet werden
Moderator: Verwaltung
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Stichwort: Strafbarkeit? Das habe ich eben grinsend in der Medienfundgrube aufgespürt:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... cht-anwalt
Verpetzen die sich da gegenseitig?
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... cht-anwalt
Verpetzen die sich da gegenseitig?
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Rechtsmissbräuchlich ist da nur das Verhalten der Behörde. Wo soll denn hier bitte ein Betrug liegen?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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KMR
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Es ist mehr ein Spiegel der Absurdität des Gesetzes selbst. Letztlich aber auch der Absurdität der Gleichstellungsgesetze mit der Bevorzugung nach (unterrepräsentiertem) Geschlecht, dem nämlich die Annahme zugrunde liegt, dass es das zwingend zu erreichende Ideal einer allgegenwärtigen Parität gäbe und im Übrigen, dass dies ohne nähere Begründung überhaupt das Ideal darstellen würde.
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Gürteltier
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Der Fall wirkt natürlich erstmal wie ein gefundenes Fressen wie die Medien, weil er reißerisch formuliert ist.
Erstmal muss man sagen: Die Polizistin nimmt hier einerseits ihre Rechte nach dem SBBG wahr und die hieraus ggf. mittelbar folgenden rechtlichen Folgen (zB Unterfallen einer irgendwie gearteten Frauenquote) sind letztlich ein rechtlicher Reflex hieraus. Die innersten Beweggründe zum Wechsel des Geschlechtseintrags sollten mE weder überprüfbar sein noch sind sie rgm. abschließend prüffähig. Ich bezweifle außerdem auch irgendwie, dass man das Ganze “nur” für eine Beförderung macht. (Wer hier würde für R2 den Geschlechtseintrag wechseln?)
Rein persönlich würde ich übrigens die Einlassung in Bezug auf den ironischen Kommentar als nicht absolut haltlos einstufen; wenn man repetitive, ggf. auch unsensible Nachfragen zu einem sehr persönlichen Thema bekommt, stumpft man einfach bisschen ab. Komische Parallele, aber fragt mal Vegetarier/Veganer, was die so immer als (ungefragte) Hinweise, Aussagen etc. zu hören bekommen
Erstmal muss man sagen: Die Polizistin nimmt hier einerseits ihre Rechte nach dem SBBG wahr und die hieraus ggf. mittelbar folgenden rechtlichen Folgen (zB Unterfallen einer irgendwie gearteten Frauenquote) sind letztlich ein rechtlicher Reflex hieraus. Die innersten Beweggründe zum Wechsel des Geschlechtseintrags sollten mE weder überprüfbar sein noch sind sie rgm. abschließend prüffähig. Ich bezweifle außerdem auch irgendwie, dass man das Ganze “nur” für eine Beförderung macht. (Wer hier würde für R2 den Geschlechtseintrag wechseln?)
Rein persönlich würde ich übrigens die Einlassung in Bezug auf den ironischen Kommentar als nicht absolut haltlos einstufen; wenn man repetitive, ggf. auch unsensible Nachfragen zu einem sehr persönlichen Thema bekommt, stumpft man einfach bisschen ab. Komische Parallele, aber fragt mal Vegetarier/Veganer, was die so immer als (ungefragte) Hinweise, Aussagen etc. zu hören bekommen
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Naja, es ist halt genau eines der Szenarien eingetreten, vor denen Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes gleich von vornherein gewarnt haben. Das ist nicht reißerisch, sondern eine Farce mit Ansage.Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 13. November 2025, 12:24 Der Fall wirkt natürlich erstmal wie ein gefundenes Fressen wie die Medien, weil er reißerisch formuliert ist.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
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Gürteltier
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Stopp, dass dem so ist (also der Vorwurf, der Geschlechtseintrag wurde nur für die Beförderung gewechselt), ist ja erstmal in tatsächlicher Hinsicht noch zwischen den Parteien streitig.
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KMR
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Das passiert, wenn man der Gesetzgeber sich nicht darum schert, ob das sysematisch, folgemäßig und so weiter alles Sinn ergibt und das mit politischer bzw. Weisungsmacht auch auf die Referentenebene des Ministeriums durchdrückt iSv das Ergebnis soll so sein, wie politisch gewollt, nicht aber wie rechtlich sinnig bzw. sich über systematische Rechtsfolgen Gedanken gemacht wird, siehe zuvor bereits der Fall Liebich.Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 13. November 2025, 18:25Naja, es ist halt genau eines der Szenarien eingetreten, vor denen Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes gleich von vornherein gewarnt haben. Das ist nicht reißerisch, sondern eine Farce mit Ansage.Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 13. November 2025, 12:24 Der Fall wirkt natürlich erstmal wie ein gefundenes Fressen wie die Medien, weil er reißerisch formuliert ist.
Es ist wie hier https://www.tagesschau.de/inland/renten ... e-100.html
" Klüssendorf forderte die Unionsspitze in den Sendern RTL und ntv dazu auf, die Rentengesetze gegen Kritik aus der eigenen Fraktion durchzusetzen"
Manchmal wünschte man sich, dass jeder in der Politik ab einer gewissenen Ebene einen verpflichtenden Kurs im Staatsorganisationsrecht haben müsste oder vergleichbares, um zu verstehen, dass die Bundesregierung/Bundeskabinett zwar beschließen mag, dass sie Gesetzesentwurf XY in den Bundestag einbringen will, sie aber gewiss nicht der Gesetzgeber ist und ein Kabinettsbeschluss den Beschluss des Deutschen Bundestages iSd Art. 77 I 1 GG nicht zur Formalie werden lässt bzw. lassen soll. Dass das in der Verfassungswirklichkeit regelmäßig anders aussehen mag, ist umso tragischer.
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Gürteltier
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Sorry, aber wenn die Regierung erstmal ihre Entwürfe in den Bundestag werfen würde und dann die ca. 600 Abgeordneten erstmal alle ihre Individualmeinung - gleich einem ungeordneten Ameisenhaufen - dazu bilden würden und dann kreuz und quer mal spontan nach ihrem Bauchgefühl abstimmen würden, dann käme die Kritik doch wieder aus der Richtung, dass nicht effektiv regiert würde.
Die Rolle des Parlaments und insbesondere der Regierungsfraktionen ist es doch, zielgerichtet konkrete Kritikpunkte herauszuarbeiten, die sie dann im parlamentarischen Prozess einbringen und ggf. mit der Regierung einen.
So passiert das doch auch fast immer (ich verweise auf das sog. Struck'sche Gesetz).
In der amerikanischen Politik bemüht man ein archaischeres Bild: Dort gibt es die Rolle des/der sog. majority whip, der/die die Abgeordneten im Zweifel per (metaphorischem?) Peitschenschlag auf Linie bringt bzw. Ziele der verschiedenen Beteiligten eint.
Ich sehe da kein Problem.
Das Parlament ist auch nur so klein wie es sich macht; gerade machen sich ja ein paar "junge Wilde" der Union (alle ü30) sogar ziemlich groß. ^^
Die Rolle des Parlaments und insbesondere der Regierungsfraktionen ist es doch, zielgerichtet konkrete Kritikpunkte herauszuarbeiten, die sie dann im parlamentarischen Prozess einbringen und ggf. mit der Regierung einen.
So passiert das doch auch fast immer (ich verweise auf das sog. Struck'sche Gesetz).
In der amerikanischen Politik bemüht man ein archaischeres Bild: Dort gibt es die Rolle des/der sog. majority whip, der/die die Abgeordneten im Zweifel per (metaphorischem?) Peitschenschlag auf Linie bringt bzw. Ziele der verschiedenen Beteiligten eint.
Ich sehe da kein Problem.
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KMR
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Ich sehe das anders. Das "Strucksche Gesetz" hilft dabei auch nicht. Vielmehr bleibt es dabei - wie so oft von mir kritisert, ich weiß - dass Gesetzgebungsorgan und Exekutivorgan viel zu stark verquickt sind. Führt das zu tendenziell effektiverer Arbeit? Sicher.Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 13. November 2025, 18:43 Sorry, aber wenn die Regierung erstmal ihre Entwürfe in den Bundestag werfen würde und dann die ca. 600 Abgeordneten erstmal alle ihre Individualmeinung - gleich einem ungeordneten Ameisenhaufen - dazu bilden würden und dann kreuz und quer mal spontan nach ihrem Bauchgefühl abstimmen würden, dann käme die Kritik doch wieder aus der Richtung, dass nicht effektiv regiert würde.
Die Rolle des Parlaments und insbesondere der Regierungsfraktionen ist es doch, zielgerichtet konkrete Kritikpunkte herauszuarbeiten, die sie dann im parlamentarischen Prozess einbringen und ggf. mit der Regierung einen.
So passiert das doch auch fast immer (ich verweise auf das sog. Struck'sche Gesetz).
In der amerikanischen Politik bemüht man ein archaischeres Bild: Dort gibt es die majority whip, die die Abgeordneten im Zweifel per (metaphorischem?) Peitschenschlag auf Linie bringt bzw. Ziele der verschiedenen Beteiligten eint.
Ich sehe da kein Problem.
Es ist aber auch eine Art Eingriff in die Demokratie bzw. eine Art Selbstentmachtung des Souveräns. Eine Regierungsmehrheit hat innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen carte blanche ab der Wahl für die Dauer Legislaturperiode. Sie kann theoretisch machen, was sie will. Sie könnte - einen derartigen politischen Willen angenommen - das Land radikalst verändern, selbst diametral zum Willen des Volkes und dieses hat de facto keinerlei Möglichkeiten Einflussnahme auszuüben für diese Dauer. Sie kann keine Neuwahl selbst herbeiführen, die Opposition kann das mangels einer Mehrheit auch nicht. Das historisch als Kernrecht zur Kontrolle und Einzäunung der Exekutive gewachsene Haushaltsrecht des Parlaments ist in der deutschen Verfassungswirklichkeit nicht das Papier wert, auf dem es steht. Schließlich entscheidet die Regierungsmehrheit selbst über den Haushalt, der auch frei jeglichster wirtschaftlicher und politischer Vernunft sein kann, denn ein Veto-Recht hat niemand dagegen (die BVerfG-Entscheidung ist bekannt, sie fußte aber auf Problem in Bezug auf ein Sondervermögen/Sonderhaushalt, nicht die Ausgestaltung des "Haupt"-Haushaltes selbst). Der Bundesrechnungshof ist von Kompetenz geprägt aber machtlos. Die Opposition kann allenfalls Untersuchungsausschüsse einberufen, die im Ergebnis ihr nichts bringen, weil selbst das - m.E. heutzutage nahezu wertlose - Institut der politischen Verantwortlichkeit sich allenfalls in der nächsten Wahl auswirkt.
Ich kann es nur wiederholen als Realitätsbeispiel, das man 2017-2019 gesehen hat.
Trump mit Mehrheit in Rep/Senat, hatte quasi freie Hand (Ich weiß im Ergebnis nicht funktioniert, lag aber mehr an der geringeren Parteibindung im Vergleich zu D)
Menschen waren unzufrieden, Einflussnahmemöglichkeit durch Verlust der Mehrheit im Rep mit der Wahl 2018 / Wirkung ab 2019.
Die Menschen hoffen, dass 2026 / Wirkung ab 2027 das gleiche passiert.
Man stelle sich mal vor eine AfD/Linken-Regierungsmehrheit in D. Man kann letztlich nichts machen. Das konstruktive Misstrauensvotum ist im Ergebnis wirkungslos, weil Regierungsmehrheit, Vertrauensfrage ebenso (abgesehen davon, dass die vom BKanzler selbst gestellt wird). Eine Abberufung durch das BVerfG o.ä. gibt es nicht. Der Bundespräsident entlässt zwar den Bundeskanzler aber nur formal und nicht die Befugnis dazu, das selbst zu entscheiden (dasselbe gilt bei der Ernennung).
EDIT: Mir geht es übrigens nicht darum, dass sich alle Abgeordnete Gedanken machen müssen. Es geht mir viel mehr darum, dass sie nicht zu einem quasi Abnickungsorgan werden anstelle des wirklichen Gesetzgebers. Mir fehlt die Unabhängigkeit dieser beiden Staatsgewalten. Der Bundestag ist zwar rechtlich das Zentrum der Macht (parlamentarische Demokratie) aber durch das Erfordernis der Regierungsmehrheit ist das faktisch fraglich. Es entwickelt sich - und das ist m.E. nicht zu leugnen - zunehmendst zum vielfach auch in der Literatur thematisierten Problem der Parteiendemokratie, bei der Ziele der Patei vor dem Ziel und Wille des Souveräns stehen - das halte ich, auch unter dem Aspekt der steigenden Demokratieverdrossenheit usw., für problematisch.
Zuletzt geändert von KMR am Freitag 14. November 2025, 11:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Sicher, aber manchmal kommt es einem auch so vor, dass das Staatsrecht grundsätzlich mehr als eine Art Machbarkeitsfrage betrachtet wird; also wie ein Hindernis, jenes nur lästig im Weg steht. Das war zum Beispiel beim sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgestz“ so.KMR hat geschrieben: Donnerstag 13. November 2025, 18:35Das passiert, wenn man der Gesetzgeber sich nicht darum schert, ob das sysematisch, folgemäßig und so weiter alles Sinn ergibt und das mit politischer bzw. Weisungsmacht auch auf die Referentenebene des Ministeriums durchdrückt iSv das Ergebnis soll so sein, wie politisch gewollt, nicht aber wie rechtlich sinnig bzw. sich über systematische Rechtsfolgen Gedanken gemacht wird, siehe zuvor bereits der Fall Liebich.Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 13. November 2025, 18:25Naja, es ist halt genau eines der Szenarien eingetreten, vor denen Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes gleich von vornherein gewarnt haben. Das ist nicht reißerisch, sondern eine Farce mit Ansage.Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 13. November 2025, 12:24 Der Fall wirkt natürlich erstmal wie ein gefundenes Fressen wie die Medien, weil er reißerisch formuliert ist.
Es ist wie hier https://www.tagesschau.de/inland/renten ... e-100.html
" Klüssendorf forderte die Unionsspitze in den Sendern RTL und ntv dazu auf, die Rentengesetze gegen Kritik aus der eigenen Fraktion durchzusetzen"
Manchmal wünschte man sich, dass jeder in der Politik ab einer gewissenen Ebene einen verpflichtenden Kurs im Staatsorganisationsrecht haben müsste oder vergleichbares, um zu verstehen, dass die Bundesregierung/Bundeskabinett zwar beschließen mag, dass sie Gesetzesentwurf XY in den Bundestag einbringen will, sie aber gewiss nicht der Gesetzgeber ist und ein Kabinettsbeschluss den Beschluss des Deutschen Bundestages iSd Art. 77 I 1 GG nicht zur Formalie werden lässt bzw. lassen soll. Dass das in der Verfassungswirklichkeit regelmäßig anders aussehen mag, ist umso tragischer.
Abgesehen davon, dass dieser Name vergleichsweise schon etwas unpräzise gewählt erscheint, vielleicht auch nur ein kleines redaktionelles Missgeschick, so waren die Jungs vom wissenschaftlichen Dienst von dem Inhalt genauso begeistert wie ich. Fast alle dort hielten es für hochbedenklich und das obwohl der Zweck natürlich ein ganz wichtiger ist. Was man damit alles so machen kann?
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Das erinnert mich an die Einführung des Widerrufsrechts. Da hat man auch auf Unternehmerseite allerlei solche Spielchen getrieben, bis man von der Rechtsprechung erklärt bekommen hatte, das "grundlos" weniger ist als "ich wills mir halt kostenlos leihen". Wenn jeder Grund gilt, halte ich es im Übrigen für völlig legitim den Geschlechtseintrag allein deswegen zu ändern, weil man eine bessere Beförderungschance haben will. Wer das einschränken will, führt halt doch wieder Gründe ein, die dann überprüft werden müssen.FKN993 hat geschrieben: Donnerstag 13. November 2025, 10:31 Stichwort: Strafbarkeit? Das habe ich eben grinsend in der Medienfundgrube aufgespürt:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... cht-anwalt
Verpetzen die sich da gegenseitig?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Ich finde es mit Blick auf die Strafanzeige zudem schwierig, einen Vermögensschaden aufseiten der Behörde zu postulieren, mit der Begründung, dass andere Bewerber dadurch auf der Liste nach hinten rutschen. „Unverfälschte“ Geschlechterparität hat doch keinen Vermögenswert.Strich hat geschrieben: Freitag 14. November 2025, 12:50Das erinnert mich an die Einführung des Widerrufsrechts. Da hat man auch auf Unternehmerseite allerlei solche Spielchen getrieben, bis man von der Rechtsprechung erklärt bekommen hatte, das "grundlos" weniger ist als "ich wills mir halt kostenlos leihen". Wenn jeder Grund gilt, halte ich es im Übrigen für völlig legitim den Geschlechtseintrag allein deswegen zu ändern, weil man eine bessere Beförderungschance haben will. Wer das einschränken will, führt halt doch wieder Gründe ein, die dann überprüft werden müssen.FKN993 hat geschrieben: Donnerstag 13. November 2025, 10:31 Stichwort: Strafbarkeit? Das habe ich eben grinsend in der Medienfundgrube aufgespürt:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... cht-anwalt
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„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
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Vielleicht ganz schöner Stoff, um Prüflinge zu quälen? Die minderjährige Staatsanwältin: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... hia-parker
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Die Staatsanwältin darf also - in Deutschland zumindest - kein Auto leasen, aber ggf. die lebenslange Freiheitsstrafe beantragen oder Eingriffsmaßnahmen anordnen. Nunja, man bedenke, dass auch nicht jeder/jede im Staatsdienst sich all zu gut in andere Lebenssituationen versetzen kann... aber trotzdem, warum macht die nicht einfach noch wenigstens paar Monate Urlaub oder so?