Bachelor of Laws

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Ninoelvino
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Beitrag von Ninoelvino »

Hallo zusammen,

schon länger plagt mich die Frage, wie Zusatzqualifikationen von Kanzleien „angerechnet“ oder zumindest beachtet werden. Man hört ja immer nur vom Master of Laws.

Um meine Frage zu präzisieren und vielleicht die eine oder andere Einschätzung zu erlangen, die Eckdaten zu meinem Studienverlauf.

Zuerst habe ich Wirtschaftsrecht studiert mit dem Abschluss Bachelor of Laws. Das Studium bereitet grob umschrieben durch seine Inhalte wie Finanzmathematik, Handelsrecht, Unternehmens- und Konzernabschluss, etc. auf einen Berufseinstieg in der Wirtschaftsprüfung oä vor.


Danach habe ich Rechtswissenschaft studiert. Die Ergebnisse zum staatlichen Examen stehen noch aus. Im Schwerpunkt habe ich Kapitalmarktrecht und Wettbewerbsrecht gewählt. Das Schwerpunktexamen habe ich noch nicht geschrieben. (Ich habe den staatlichen Teil vorgezogen).

Wie schätzt ihr die Zusatzqualifikation für eine Wissmit-Stelle oder Refstelle, auch bei größeren Kanzleien - vielleicht auch unter dem Aspekt eines schlechteren Examens- ein?


Beste Grüße :)
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Ich bin kein Recruiter, würde aber vermuten, dass in so einer Konstellation der Bachelor aus Sicht einer Kanzlei weniger als Zusatzqualifikation zum Staatsexamen gesehen würde, sondern eher umgekehrt das Staatsexamen als "Upgrade" zum vorhandenen Bachelor. Aus Sicht eines Recruiters hast du zunächst einen zwar rechtswissenschaftlichen, aber nicht zum Examen führenden Studiengang studiert, dich dann aber dazu entschlossen, doch noch das Staatsexamen als den klassischen deutschen Jura-Abschluss draus zu machen. Das heißt nicht, dass dir der Bachelor schaden würde; ein Recruiter würde ihn schon schätzen. Er würde aber wahrscheinlich bei der Entscheidung über eine Ref- oder WissMit-Bewerbung doch ganz primär aufs Examen blicken (wo du natürlich im Rahmen des Schwerpunkts die Kenntnisse aus dem Bachelor sozusagen zweitverwerten kannst). Die Anforderungen für solche Bewerbungen sind jetzt aber auch nicht so himmelhoch; wenn das Examen einigermaßen gepasst hat und man eine Motivation fürs Rechtsgebiet plausibel behaupten kann (was mit Bachelor und Schwerpunkt natürlich geht), dann hat man da ganz gute Karten.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
OJ1988
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Beitrag von OJ1988 »

Ich würde auch dazu tendieren, dass die Kanzleien den Bachelor of Laws schlicht überhaupt nicht als Zusatzqualifikation einstufen. Ich halte das auch für richtig, da der Mehrwert an Fähigkeiten im Gebiet der Jobbeschreibung dann doch begrenzt ist.
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