schon länger plagt mich die Frage, wie Zusatzqualifikationen von Kanzleien „angerechnet“ oder zumindest beachtet werden. Man hört ja immer nur vom Master of Laws.
Um meine Frage zu präzisieren und vielleicht die eine oder andere Einschätzung zu erlangen, die Eckdaten zu meinem Studienverlauf.
Zuerst habe ich Wirtschaftsrecht studiert mit dem Abschluss Bachelor of Laws. Das Studium bereitet grob umschrieben durch seine Inhalte wie Finanzmathematik, Handelsrecht, Unternehmens- und Konzernabschluss, etc. auf einen Berufseinstieg in der Wirtschaftsprüfung oä vor.
Danach habe ich Rechtswissenschaft studiert. Die Ergebnisse zum staatlichen Examen stehen noch aus. Im Schwerpunkt habe ich Kapitalmarktrecht und Wettbewerbsrecht gewählt. Das Schwerpunktexamen habe ich noch nicht geschrieben. (Ich habe den staatlichen Teil vorgezogen).
Wie schätzt ihr die Zusatzqualifikation für eine Wissmit-Stelle oder Refstelle, auch bei größeren Kanzleien - vielleicht auch unter dem Aspekt eines schlechteren Examens- ein?
Beste Grüße

