Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:42
Um die Bezüge zu bekommen, die ein R1 auf oberster Stufe bekommt, muss ein Beamter schon bis A16 befördert werden, was nicht alle werden. Von daher ist die völlige Gleichwertigkeit von R und A schon jetzt nicht gegeben.
R1 ist A13-A15, A16 braucht dann den Sprung auf R2 noch. Das wird auc haus folgendem deutlich.
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:42
Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Lage wird man politisch freilich die Abstände nicht zu groß werden lassen können, schon allein deshalb, weil Justiz und Verwaltung ja im Wesentlichen um denselben Absolventenpool konkurrieren.
Bei uns gibt es dazu sogar (in anderen Ländern womöglich auch) eine extra Norm, die eine "Übersetzung" von R in A und umgekehrt regelt, § 27 IV, V NLVO (Niedersächsische Laufbahnverordnung)
KMR hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:54
R1 ist A13-A15, A16 braucht dann den Sprung auf R2 noch. Das wird auc haus folgendem deutlich.
Zumindest hier in Hessen ist Endstufe (Stufe 12) R1 mehr als Endstufe (Stufe 8) A15: 8243,17 Euro versus 8033,66 Euro. Kein riesiger Unterschied, aber dann doch einer. Um in A16 mehr zu haben als Endstufe R1, muss man schon bis Stufe 6 von 8 vorrücken. https://rp-kassel.hessen.de/personaldie ... gstabellen
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)