Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:42
Um die Bezüge zu bekommen, die ein R1 auf oberster Stufe bekommt, muss ein Beamter schon bis A16 befördert werden, was nicht alle werden. Von daher ist die völlige Gleichwertigkeit von R und A schon jetzt nicht gegeben.
R1 ist A13-A15, A16 braucht dann den Sprung auf R2 noch. Das wird auc haus folgendem deutlich.
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:42
Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Lage wird man politisch freilich die Abstände nicht zu groß werden lassen können, schon allein deshalb, weil Justiz und Verwaltung ja im Wesentlichen um denselben Absolventenpool konkurrieren.
Bei uns gibt es dazu sogar (in anderen Ländern womöglich auch) eine extra Norm, die eine "Übersetzung" von R in A und umgekehrt regelt, § 27 IV, V NLVO (Niedersächsische Laufbahnverordnung)
KMR hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:54
R1 ist A13-A15, A16 braucht dann den Sprung auf R2 noch. Das wird auc haus folgendem deutlich.
Zumindest hier in Hessen ist Endstufe (Stufe 12) R1 mehr als Endstufe (Stufe 8) A15: 8243,17 Euro versus 8033,66 Euro. Kein riesiger Unterschied, aber dann doch einer. Um in A16 mehr zu haben als Endstufe R1, muss man schon bis Stufe 6 von 8 vorrücken. https://rp-kassel.hessen.de/personaldie ... gstabellen
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Da kann ich nichts hinzufügen. Kommen wird das auf keinen Fall, weil es den in Deutschland insgesamt unmöglich gewordenen Systemwechsel fordert.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Da kann ich nichts hinzufügen. Kommen wird das auf keinen Fall, weil es den in Deutschland insgesamt unmöglich gewordenen Systemwechsel fordert.
Dies führt zu einem Kompetenzverlust in der Berufungsinstanz (...)
Natürlich witzig, wenn es von einem RiAG kommt, aber es ist zugleich auch auffällig, wie viele BGH-Fälle (zumindest gefühlt) nach dem Schema ausgehen:
LG: "So wird's gemacht"
OLG: "Nein, nicht so" (mit abwegigster Begründung)
BGH: "Doch, so wie das LG"
Edit: Natürlich etwas unschön ist das Folgende
Der Autor ist Richter am Amtsgericht Frankenthal, und dort stellvertretender Direktor. Er war Beteiligter des zitierten Konkurrentenstreitverfahrens vor dem VG und schöpft seine Beobachtungen u.a. aus dieser Erfahrung; die Darstellung zielt jedoch auf strukturelle Fragen des Systems und nicht auf den rechtskräftig entschiedenen Einzelfall.
Das verstehe ich als: Er war beteiligt im Sinne von: Er war derjenige, der nach dem Artikel "übergangen" wurde. Dadurch bekommt das Ganze natürlich eine leicht angesäuerte Note... just saying.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Dass sich viele für die StA wohl nicht begeistern können, ist mir bekannt. Wie ist das aber mit den Kollegen im richterlichen Dienst? Sind die strafrechtlichen Dezernate unbeliebt (unterscheidet sich das ggf. auch zwischen AG/LG wegen des Beisitzerdaseins am LG)?
Dass sich viele für die StA wohl nicht begeistern können, ist mir bekannt. Wie ist das aber mit den Kollegen im richterlichen Dienst? Sind die strafrechtlichen Dezernate unbeliebt (unterscheidet sich das ggf. auch zwischen AG/LG wegen des Beisitzerdaseins am LG)?
Dazu ein tolles Phänomen aus Bayern: In Bayern gibt es ja in der ordentlichen Gerichtsbarkeit das “zwingende” Wechselmodell: Man muss grundsätzlich eine festgelegte Dauer von einigen Jahren bei der StA sein - idR ist das am Anfang des Einstiegs, also in der Proberichterzeit. Man kann wohl auch kurz als Richter einsteigen und wechselt dann nach 2 Jahren zur StA. Aber an einer nicht unerheblichen StA-Zeit führt nichts vorbei. Das Ergebnis: Die ganzen sachbearbeitenden Staatsanwälte sind - nahezu alle - komplette Berufseinsteiger und in nicht unerheblichem Maße sogar eher desinteressiert am Strafrecht und an der Tätigkeit als Staatsanwalt (klassischer Fall: Man will Zivilrichter werde). Damit hält man zwar seine Einstiegsnoten in der Justiz hoch und die StA vergleichsweise “personell ausgestattet”. Da es aber eine Flut a super jungen Mitarbeitern bei der StA führt, mag man darin durchaus eine eigenwillige Dynamik erblicken.
Dann kommt noch Phase 2 der Leute, die eigentlich nicht *wirklich* zur StA wollen: Durch das Wechselmodell ist wohl die Tätigkeit als Gruppenleiter die beste Möglichkeit, um ein bisschen die Karriereleiter hinaufzusteigen und Chancen auf R2 zu haben. Damit haben wir dann schon die nächste Riege an Leuten, die eventuell eigentlich gar nicht wirklich da sitzen wollen. Gut, dass das dann die Leute sind, die den Berufseinsteigern über die Schulter gucken…
Gürteltier hat geschrieben: Sonntag 15. Februar 2026, 18:29
Strich hat geschrieben: Sonntag 15. Februar 2026, 12:10
Deswegen legt er es auch offen.
Weil es dann weniger angesäuert wirkt? Naja, auf jeden Fall ist es besser, als wenn es nicht drin stünde - komplette Zustimmung.
Wie würdest du denn deinen Unmut als unterlegener Bewerber in einem, deiner Meinung nach schlechten System, offenbaren?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Mit einer Kolumne in der Zeit natürlich. Von Thomas Fischer lernen heißt siegen lernen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Dass sich viele für die StA wohl nicht begeistern können, ist mir bekannt. Wie ist das aber mit den Kollegen im richterlichen Dienst? Sind die strafrechtlichen Dezernate unbeliebt (unterscheidet sich das ggf. auch zwischen AG/LG wegen des Beisitzerdaseins am LG)?
Ich bin seit 2007 in der niedersächsischen Justiz, mittlerweile Vorsitzender einer großen Strafkammer. Ich bin anfangs bei STA/AG/LG in verschiedenen Bereichen tätig gewesen, (StA Jugendabteilung, Zivilrichter am AG/LG, am AG auch Betreuung und OWi), aber seit 2010 durchweg am LG im Strafbereich tätig und würde schon sagen, dass der Strafbereich am LG ein verhältnismäßig attraktiver Bereich ist.
Wir haben im Vergleich zum AG deutlich weniger, dafür im Mittel aufwendigere Verfahren, aber eben auch ein echtes Kammerprinzip im Gegensatz zu den überwiegend als Einzelrichter tätigen Kollegen im Zivilbereich mit dessen hohen Eingangs- und Erledigungsdruck. Kommt - wie immer bei Nahbereichsempirie - auf das konkrete Gericht und die Kollegen an, aber erstinstanzliche Strafsachen am LG bieten (überwiegend) Verfahren mit inhaltlich verhältnismäßig interessantem Strafrecht (ganz gruselig hingegen: Strafsenat am OLG), die gemeinsam mit anderen Richtern/-innen erledigt werden. Das Fehlen der Berufungsinstanz führt dazu, dass die Anforderungen sowohl an den Ablauf der Hauptverhandlungen als auch an die schriftlichen Urteilsgründe hoch ist, so dass die Tätigkeit anspruchsvoll bleibt, wenn man sie denn ernst nimmt. Ich jedenfalls mag es.
Ich bin ursprünglich auch mit einem zivilrechtlichen Fokus, entsprechenden Schwerpunkten, Ref-Stagen usw. in die Justiz gekommen, würde aber nicht zurücktauschen wollen.
"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"
Ich hab auch immer die Arbeit der großen Strafkammern (aus der Außenwahrnehmung) für interessant befunden. Und die Sorgfalt und Genauigkeit bei der Sach- und Rechtsfindung empfand ich immer als sehr positiv; du hast ja selbst gesagt, woran das liegt, aber ansonsten wird ja in der Eingangsinstanz schon mal materiell- wie prozessrechtlich eher geschludert.
Dass sich viele für die StA wohl nicht begeistern können, ist mir bekannt. Wie ist das aber mit den Kollegen im richterlichen Dienst? Sind die strafrechtlichen Dezernate unbeliebt (unterscheidet sich das ggf. auch zwischen AG/LG wegen des Beisitzerdaseins am LG)?
Ich bin seit 2007 in der niedersächsischen Justiz, mittlerweile Vorsitzender einer großen Strafkammer. Ich bin anfangs bei STA/AG/LG in verschiedenen Bereichen tätig gewesen, (StA Jugendabteilung, Zivilrichter am AG/LG, am AG auch Betreuung und OWi), aber seit 2010 durchweg am LG im Strafbereich tätig und würde schon sagen, dass der Strafbereich am LG ein verhältnismäßig attraktiver Bereich ist.
Wir haben im Vergleich zum AG deutlich weniger, dafür im Mittel aufwendigere Verfahren, aber eben auch ein echtes Kammerprinzip im Gegensatz zu den überwiegend als Einzelrichter tätigen Kollegen im Zivilbereich mit dessen hohen Eingangs- und Erledigungsdruck. Kommt - wie immer bei Nahbereichsempirie - auf das konkrete Gericht und die Kollegen an, aber erstinstanzliche Strafsachen am LG bieten (überwiegend) Verfahren mit inhaltlich verhältnismäßig interessantem Strafrecht (ganz gruselig hingegen: Strafsenat am OLG), die gemeinsam mit anderen Richtern/-innen erledigt werden. Das Fehlen der Berufungsinstanz führt dazu, dass die Anforderungen sowohl an den Ablauf der Hauptverhandlungen als auch an die schriftlichen Urteilsgründe hoch ist, so dass die Tätigkeit anspruchsvoll bleibt, wenn man sie denn ernst nimmt. Ich jedenfalls mag es.
Ich bin ursprünglich auch mit einem zivilrechtlichen Fokus, entsprechenden Schwerpunkten, Ref-Stagen usw. in die Justiz gekommen, würde aber nicht zurücktauschen wollen.
Ich danke dir für diesen Einblick, gerade auch in die hiesige niedersächsische Justiz. Deine Beschreibung bestätigt meine Vorstellung der Arbeit einer großen Strafkammer im Hinblick auf interessant, anspruchsvoll und geprägt durch das Zusammenspiel mit der Rechtsprechung des jew. BGH-Senates. Im Laufe des Refs wurde bislang nämlich zunehmendst Interesse auch an der strafrechtlichen Justiz geweckt.