Richterbesoldung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Antworten
KMR
Power User
Power User
Beiträge: 499
Registriert: Donnerstag 19. September 2024, 18:06
Ausbildungslevel: RRef

Beitrag von KMR »

Schnitte hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:42 Um die Bezüge zu bekommen, die ein R1 auf oberster Stufe bekommt, muss ein Beamter schon bis A16 befördert werden, was nicht alle werden. Von daher ist die völlige Gleichwertigkeit von R und A schon jetzt nicht gegeben.
R1 ist A13-A15, A16 braucht dann den Sprung auf R2 noch. Das wird auc haus folgendem deutlich.
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:42 Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Lage wird man politisch freilich die Abstände nicht zu groß werden lassen können, schon allein deshalb, weil Justiz und Verwaltung ja im Wesentlichen um denselben Absolventenpool konkurrieren.
Bei uns gibt es dazu sogar (in anderen Ländern womöglich auch) eine extra Norm, die eine "Übersetzung" von R in A und umgekehrt regelt, § 27 IV, V NLVO (Niedersächsische Laufbahnverordnung)
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Ich habe mal durch die Blume gehört, A15 erreicht (hier im BL) eh jeder irgendwie. 🤭😂
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4829
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

KMR hat geschrieben: Dienstag 25. November 2025, 18:54 R1 ist A13-A15, A16 braucht dann den Sprung auf R2 noch. Das wird auc haus folgendem deutlich.
Zumindest hier in Hessen ist Endstufe (Stufe 12) R1 mehr als Endstufe (Stufe 8) A15: 8243,17 Euro versus 8033,66 Euro. Kein riesiger Unterschied, aber dann doch einer. Um in A16 mehr zu haben als Endstufe R1, muss man schon bis Stufe 6 von 8 vorrücken.
https://rp-kassel.hessen.de/personaldie ... gstabellen
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2864
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/justiz/j/justi ... p-juristen

Da kann ich nichts hinzufügen. Kommen wird das auf keinen Fall, weil es den in Deutschland insgesamt unmöglich gewordenen Systemwechsel fordert.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8376
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von batman »

Antworten