GetMeOut hat geschrieben: Donnerstag 11. Dezember 2025, 11:54
FKN993 hat geschrieben: Dienstag 9. Dezember 2025, 18:12
GetMeOut hat geschrieben: Dienstag 9. Dezember 2025, 18:04
Gürteltier hat geschrieben: Dienstag 9. Dezember 2025, 17:52
Jemand: ÖRR
GetMeOut: *angry M&M meme*
Ich bin wohl in der Tat entweder nicht links genug oder zu sehr auf Schokoentzug, um nonchalant das Geld anderer Menschen zum Fenster hinauszuwerfen.
In mir löst es jedenfalls ein erhebliches Störgefühl aus, wenn Deutschland in nahezu allen Bereichen von Steuern und Abgaben zur Weltspritze gehört, ohne eine entsprechend hochklassige Gegenleistung zu liefern.
Und wer ermittelt jetzt mal nach § 23 ArbZG? Das VG sagt das, was ich hier seit jahren sage ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Ich hab mich auch immer gefragt, wie die Kanzleien bislang damit durchgekommen sind.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Derogation des ArbZG durch branchenspezifisches Gewohnheitsrecht (desuetudo), würde ich als Völkerrechtler dazu sagen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Ich vermute mal, da hat sich kein Staatsanwalt drangemacht, weil der ggf. genau so lang schuftet und halb so viel Geld dafür bekommt und darüber hinaus die Hälfte der Associates eh noch aus dem Studium kennt. Man denkt sich vermutlich: “Selber Schuld!”.
Ich finde das einen wichtigen und richtigen Schritt. Ich verstehe einfach nicht, warum diese wertvollen Fachkräfte so geknechtet werden müssen (“war schon immer so”?).
Achja, keine Diskussion ohne “tu quoque”: Es sei noch zusätzlich darauf verwiesen, dass die Justiz in meinem Bundesland ganz stolz die fehlende Zeiterfassung bei den Richtern und Staatsanwälten mit der richterlichen Unabhängigkeit begründet (die ein Staatsanwalt ja nichtmal hat??).
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Fischer stört sich an der "Besserwissenden" und "Belehrenden" Alice Weidel, welche meint, dass alle anderen Dumm sind.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Ist eben eine Verletzung seines Monopols. Aber die Dummheit mit Weidels Wiederholung von "Alles für Deutschland" hatte mich auch gewundert - freue mich auf das Strafverfahren.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
famulus hat geschrieben: Samstag 13. Dezember 2025, 13:45
Aber die Dummheit mit Weidels Wiederholung von "Alles für Deutschland" hatte mich auch gewundert - freue mich auf das Strafverfahren.
Das sie natürlich bewusst provozieren wollte.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Man hat halt den Eindruck, dass das Strafrecht in solchen Dingen derzeit doch sehr, sagen wir, selektiv angewendet wird. Ein Beispiel von vielen: In Baden-Württemberg malt ein SPD-Abgeordneter ein Hakenkreuz auf einen Stimmzettel, und es passiert strafrechtlich absolut nichts. Bei der AfD wird hingegen das volle Programm aufgefahren. Ich nehme an, dass Weidel die Aufmerksamkeit darauf lenken will.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
"Man"? Ich denke nicht. Äpfel sind halt auch keine Birnen.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Erfüllt das Aufbringen eines Hakenkreuzes auf einen (geheimen!) Stimmzettel denn überhaupt einen Straftatbestand?
Ansonsten ist es eben auch insoweit selektiv, als wir auch einfach vor allem “alte Nazi-Parolen” als verfassungsfeindliche Äußerungen haben - entsprechend sind es eben die rechtsextremen AfD’ler, die dafür dann belangt werden.
In Bezug auf Aussagen “von links” wurde ja umfassend etwa “from the river to the sea…” diskutiert.
Deswegen meine ich, dass die Justiz eher nicht blind auf dem linken Auge ist.
Gürteltier hat geschrieben: Samstag 13. Dezember 2025, 14:34
Erfüllt das Aufbringen eines Hakenkreuzes auf einen (geheimen!) Stimmzettel denn überhaupt einen Straftatbestand?
Wenn es jemand von der AfD gewesen wäre, dann wäre das das Ergebnis gewesen. Überhaupt kein Zweifel.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)