Es ist so anstrengend, wirklich. Ich verstehe diese Art zu diskutieren kaum. Also schon, weil ich wahrscheinlich auch ab und an so drauf bin. Aber im Ernst? Wo habe ich gesagt, ich fühle mich nicht an das Europarecht gebunden?
Der Ausgangspunkt war doch sehr klar benannt. Es ging um den Kollisionsfall: Ich nehme an ein Gesetz sei verfassungswidrig, ich muss nach Art 100 GG vorlegen. Halte ich das selbe Gesetz für europarechtswidrig, kann ich es selbst unangewendet lassen. Das halte ich nicht für überzeugend.
Nirgendwo ging es darum, Europarecht nicht anzuwenden? Wie kommst du darauf? Oder wirfst du mir vor, die Verfassung nicht anzuwenden, weil ich noch nie nach Art 100 GG vorgelegt habe? (als Analogon zu: ich hab noch nie ein Gesetz wegen Europarechtswidrigkeit unangewendet gelassen, woraus du ja abzuleiten scheinst(?) dass ich Europarecht nicht anwende).
Die Frage ist also: Was passiert, wenn ich Verfassungsrecht/Europarecht
anwende und dann zu dem Ergebnis der Rechtswidrigkeit komme? m.E. ist die Frage für beide gleich zu entscheiden: Ich muss irgendwem vorlegen, weil ich über Art 20 Abs. 3 GG an das Gesetz gebunden bin.