Donald E. Trump

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

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thh
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Beitrag von thh »

ChristianReinbothe hat geschrieben: Samstag 10. Januar 2026, 20:21 Ich habe bisher kein einziges Argument gesehen.
Wir auch nicht.
Julia
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Beitrag von Julia »

Strich hat geschrieben: Freitag 9. Januar 2026, 11:26
Julia hat geschrieben: Freitag 9. Januar 2026, 09:17 Deshalb hab ich es erstmal offen gelassen. Ich gönne euch ja auch mal was ;)
Leider sind solche Posts onehitwonder. Der kommt nicht wieder.
Ha!
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Strich
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Beitrag von Strich »

ChristianReinbothe hat geschrieben: Samstag 10. Januar 2026, 20:01
GetMeOut hat geschrieben: Donnerstag 8. Januar 2026, 09:27 Herr Trump hat keinen mit dem Buchstaben E beginnenden Zweitnamen.

Und i.Ü.: Nein, wir müssen gar nichts.
1. Datenfehler. (Donald "E." Trump)
2. Sie können nur für sich sprechen, nicht für die anderen User. ("wir")

Doch, Sie müssen das.
Sie sind Jurist und müssen das Recht schützen.

Ich habe auch "wir" benutzt.
Das Problem ist, daß ein einzelner es nicht schafft, Herrn Trump zur Verantwortung zu ziehen.
Zu 1.: Was hat es jetzt mit dem "E." auf sich? Also war das einfach nur ein Fehler (kann ja passieren) oder sollte es noch etwas anderes bedeuten.

Zu allem anderen: Ich fang mal an, Wie sollen wir ihn hier im Internet in einem Forum zur Verantwortung ziehen? Donald Trump hör auf mit den Brüchen des internationalen Rechts! Habe ich jetzt alles getan?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Na, lassen wir uns doch mal drauf ein. Fangen wir an: Vor welches Gericht soll Trump gestellt werden - ein internationales oder ein amerikanisches? Wenn amerikanisch: Bitte bedenken, dass er mit der Venezuela-Sache sicher in amtlicher Funktion gehandelt hat und deshalb nicht strafrechtlich dafür belangt werden kann. Das einzige, was in Frage käme, wäre ein Impeachment-Verfahren, und davon hat Trump bereits zwei mit Freisprüchen überstanden. Wenn international: Welches Gericht wäre hier zuständig?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Beitrag von KMR »

Schnitte hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 16:55 Na, lassen wir uns doch mal drauf ein. Fangen wir an: Vor welches Gericht soll Trump gestellt werden - ein internationales oder ein amerikanisches? Wenn amerikanisch: Bitte bedenken, dass er mit der Venezuela-Sache sicher in amtlicher Funktion gehandelt hat und deshalb nicht strafrechtlich dafür belangt werden kann.
Einerseits ist das völlig richtig, andererseits ist der SCOTUS nicht an seine eigenen Entscheidungen gebunden und kann diese auch entsprechend ändern. Dagegen spricht zwar, dass zur Zeit die gleiche Zusammensetzung des Gerichtes dafür zu einer anderen Entscheidung gelangen müsste und mindestens Alito (und iirc Thomas) vehement die Position vertritt, dass man Präzenzdenzentscheidungenn nur nach eindringlicher Revision und mit größter Zurückhaltung abweichend entscheiden sollte. Allerdings wäre es wohl nicht unspannend, wenn - freilich wird das wohl noch etwas dauern - sich die Zusammensetzung des Gerichtes wieder ändert.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Bis auf weiteres würde ja jede neue Richterstelle am Supreme Court über eine Nominierung Trumps besetzt. Das garantiert natürlich nicht, dass die Nominierten in seinem Sinne entscheiden - amerikanische Richter haben durchaus immer wieder die Unabhängigkeit unter Beweis gestellt, auch gegen den Präsidenten, der sie nominiert hat, zu entscheiden. Aber gerade die Republikaner legen besonderen Wert auf stare decisis.
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Beitrag von ChristianReinbothe »

thh hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 09:13
ChristianReinbothe hat geschrieben: Samstag 10. Januar 2026, 20:21 Ich habe bisher kein einziges Argument gesehen.
Wir auch nicht.
Doch, ich habe für die Notwendigkeit einer Diskussion argumentiert.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Die Diskussion haben wir ja nun. Möchtest du dazu Wortbeiträge zur Sache beisteuern?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Beitrag von thh »

ChristianReinbothe hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 21:19 Doch, ich habe für die Notwendigkeit einer Diskussion argumentiert.
Nein, Sie haben - in erheblichem Maße: unsinnige - Behauptungen aufgestellt. Das ist nicht das, was man üblicherweise mit "Argumenieren" zu bezeichnen pflegt.
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Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 19:07 Aber gerade die Republikaner legen besonderen Wert auf stare decisis.
Hust Dobbs hust röchel röchel
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Beitrag von Gürteltier »

ChristianReinbothe hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 21:19
thh hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 09:13
ChristianReinbothe hat geschrieben: Samstag 10. Januar 2026, 20:21 Ich habe bisher kein einziges Argument gesehen.
Wir auch nicht.
Doch, ich habe für die Notwendigkeit einer Diskussion argumentiert.
Wie ich manchmal in Voten im ersten Semester schreibe (und das meine ich idR positiv): Es wurden erste Ansätze für eine argumentative Auseinandersetzung in der Sache gezeigt.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Gürteltier hat geschrieben: Montag 12. Januar 2026, 22:47
Schnitte hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 19:07 Aber gerade die Republikaner legen besonderen Wert auf stare decisis.
Hust Dobbs hust röchel röchel
Das war in der Tat der prominenteste Fall der jüngeren Zeit, wo ein Präzedenzfall overruled wurde, und da waren es die Republikaner, die das begrüßten. Aber die Demokraten tun das viel häufiger. Schon die gesamte Todesstrafenrechtsprechung der jüngeren Vergangenheit (und die ist quantitativ umfangreich, weil für ein Todesurteil certiorari, also quasi die Zulassung der Revision zum SC, leicht gewährt wird) ist ein dauerhafter Versuch von Seiten der demokratisch ernannten Richter, gegen stare decisis anzurennen.
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Beitrag von KMR »

Schnitte hat geschrieben: Dienstag 13. Januar 2026, 16:46
Gürteltier hat geschrieben: Montag 12. Januar 2026, 22:47
Schnitte hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 19:07 Aber gerade die Republikaner legen besonderen Wert auf stare decisis.
Hust Dobbs hust röchel röchel
Das war in der Tat der prominenteste Fall der jüngeren Zeit, wo ein Präzedenzfall overruled wurde, und da waren es die Republikaner, die das begrüßten. Aber die Demokraten tun das viel häufiger. Schon die gesamte Todesstrafenrechtsprechung der jüngeren Vergangenheit (und die ist quantitativ umfangreich, weil für ein Todesurteil certiorari, also quasi die Zulassung der Revision zum SC, leicht gewährt wird) ist ein dauerhafter Versuch von Seiten der demokratisch ernannten Richter, gegen stare decisis anzurennen.
Dobbs war insoweit gerade zu bahnbrechend, weil mit Planned Parenthood v. Casey (1992) und zuletzt Wohle Woman's Health (2016) die Entscheidung aus Roe (1972) noch ausdrücklich bestätigt und noch weiter liberalisiert wurde.

Im Übrigen haben nicht kleine Teile der GOP ihre Augen unter anderem auch auf Obergefell (2015, Ehe für alle) und auf Carey (Kontrazeptiva, 1977)

gerichtet.
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Beitrag von Gürteltier »

KMR hat geschrieben: Dienstag 13. Januar 2026, 17:04
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 13. Januar 2026, 16:46
Gürteltier hat geschrieben: Montag 12. Januar 2026, 22:47
Schnitte hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 19:07 Aber gerade die Republikaner legen besonderen Wert auf stare decisis.
Hust Dobbs hust röchel röchel
Das war in der Tat der prominenteste Fall der jüngeren Zeit, wo ein Präzedenzfall overruled wurde, und da waren es die Republikaner, die das begrüßten. Aber die Demokraten tun das viel häufiger. Schon die gesamte Todesstrafenrechtsprechung der jüngeren Vergangenheit (und die ist quantitativ umfangreich, weil für ein Todesurteil certiorari, also quasi die Zulassung der Revision zum SC, leicht gewährt wird) ist ein dauerhafter Versuch von Seiten der demokratisch ernannten Richter, gegen stare decisis anzurennen.
Dobbs war insoweit gerade zu bahnbrechend, weil mit Planned Parenthood v. Casey (1992) und zuletzt Wohle Woman's Health (2016) die Entscheidung aus Roe (1972) noch ausdrücklich bestätigt und noch weiter liberalisiert wurde.

Im Übrigen haben nicht kleine Teile der GOP ihre Augen unter anderem auch auf Obergefell (2015, Ehe für alle) und auf Carey (Kontrazeptiva, 1977)

gerichtet.
Genau, wer glaubt, Dobbs wäre ein einzelner Ausrutscher, der übersieht die gezielte Bekämpfung bestimmter gesellschaftlicher Liberalisierungen in Amerika aus gewissen republikanischen Kreisen heraus, die unser modernes westliches Gesellschaftsleitbild bis heute prägen.

Ich empfehle dazu - erneut - die Bücher von Annika Brockschmidt.
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Beitrag von KMR »

Gürteltier hat geschrieben: Dienstag 13. Januar 2026, 23:03
KMR hat geschrieben: Dienstag 13. Januar 2026, 17:04
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 13. Januar 2026, 16:46
Gürteltier hat geschrieben: Montag 12. Januar 2026, 22:47
Schnitte hat geschrieben: Sonntag 11. Januar 2026, 19:07 Aber gerade die Republikaner legen besonderen Wert auf stare decisis.
Hust Dobbs hust röchel röchel
Das war in der Tat der prominenteste Fall der jüngeren Zeit, wo ein Präzedenzfall overruled wurde, und da waren es die Republikaner, die das begrüßten. Aber die Demokraten tun das viel häufiger. Schon die gesamte Todesstrafenrechtsprechung der jüngeren Vergangenheit (und die ist quantitativ umfangreich, weil für ein Todesurteil certiorari, also quasi die Zulassung der Revision zum SC, leicht gewährt wird) ist ein dauerhafter Versuch von Seiten der demokratisch ernannten Richter, gegen stare decisis anzurennen.
Dobbs war insoweit gerade zu bahnbrechend, weil mit Planned Parenthood v. Casey (1992) und zuletzt Wohle Woman's Health (2016) die Entscheidung aus Roe (1972) noch ausdrücklich bestätigt und noch weiter liberalisiert wurde.

Im Übrigen haben nicht kleine Teile der GOP ihre Augen unter anderem auch auf Obergefell (2015, Ehe für alle) und auf Carey (Kontrazeptiva, 1977)

gerichtet.
Genau, wer glaubt, Dobbs wäre ein einzelner Ausrutscher, der übersieht die gezielte Bekämpfung bestimmter gesellschaftlicher Liberalisierungen in Amerika aus gewissen republikanischen Kreisen heraus, die unser modernes westliches Gesellschaftsleitbild bis heute prägen.

Ich empfehle dazu - erneut - die Bücher von Annika Brockschmidt.
Das ist insoweit aber auch wieder nicht richtig. Dobbs ist keine "pro-life"-Entscheidung. Es ging nicht dabei um eine wie auch immer geartete Schutzpflicht des Staates o.ä., was das BVerfG alles meint. In Dobbs ging es letztlich - wie in Roe - darum, ob dies eine von der (Bundes-)Verfassung geschützter Teil der Privatsphäre ist, in den der Gesetzgeber nicht (1. Trimenon) oder nur beschränkt (2. Trimenon) eingreifen kann.

Es ist klassisches Beispiel des US-amerikanischen Grundrechtsverständnis - Schutz vor dem Staat.

Durch Dobbs wurde letztlich lediglich besagt, dass es ein solches der Bundesverfassung entnehmenden Privatsphäreschutz nicht gebe. Dementsprechend steht es den einzelnen Staaten frei Regelungen zu schaffen. In manchen Staaten führte das eben bis hin zu absoluten Verboten usw. In diesen Staaten, vorwiegend im Süden, ist das aber eben auch durchaus mehrheitsfähig.
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