Bodycams in der Bahn
Moderator: Verwaltung
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Da das ganz gut zu meinem Lieblingsthema passt, deshalb mal die Frage an alle:
Was haltet ihr von den Bodycams in der Bahn, die nun kommen sollen?
Wenn die DB wegen BVerfGE 128, 226 (Fraport) einer unmittelbaren Grundrechtsbindung aber unterliegt, der Beförderungsvertrag aber zivilrechtlich ist (zumindest werten das viele so), könnte man dann nicht sogar auf die Idee kommen einen Eingriff deswegen zu kassieren, da der Fahrgast mit dem Vertragsschluss eingewilligt hat?
Wenn sich der Staat im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung (z.B. ÖPNV) im Rahmen seiner Formenwahlfreiheit bewegt und das Nutzungsverhältnis dann privatrechtlich ausgestaltet, was ist dann die zu ziehende Konsequenz aus der Fraportentscheidung? Finde das vor allem dann interessant, wenn es um mögliche Befugnisse ginge, denen durch den Vertragsschluss zugestimmt wurde. Dann könnte man ja meinen, dass das ein zivilrechtlicher Sachverhalt ist und den Eingriff mangels hoheitlichen Handelns ablehnen. Wie passt das zusammen?
Was haltet ihr von den Bodycams in der Bahn, die nun kommen sollen?
Wenn die DB wegen BVerfGE 128, 226 (Fraport) einer unmittelbaren Grundrechtsbindung aber unterliegt, der Beförderungsvertrag aber zivilrechtlich ist (zumindest werten das viele so), könnte man dann nicht sogar auf die Idee kommen einen Eingriff deswegen zu kassieren, da der Fahrgast mit dem Vertragsschluss eingewilligt hat?
Wenn sich der Staat im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung (z.B. ÖPNV) im Rahmen seiner Formenwahlfreiheit bewegt und das Nutzungsverhältnis dann privatrechtlich ausgestaltet, was ist dann die zu ziehende Konsequenz aus der Fraportentscheidung? Finde das vor allem dann interessant, wenn es um mögliche Befugnisse ginge, denen durch den Vertragsschluss zugestimmt wurde. Dann könnte man ja meinen, dass das ein zivilrechtlicher Sachverhalt ist und den Eingriff mangels hoheitlichen Handelns ablehnen. Wie passt das zusammen?
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Gürteltier
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Sind schon da, hab schon eine im RE nach Frankfurt gesehen (bzw. sie mich).
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Darauf werden sich die (Verwaltungs-) Gerichte nicht einlassen. Die werden (Schlagwort Daseinsvorsorge) argumentieren, dass auch bei einer Zustimmungsklausel im zivilrechtlichen Vertrag die Bodycam am einschlägigen Maßstab des öffentlichen Rechts (ja wohl aPKR) zu messen sind, und werden dann eine nach Maßstäben des öffentlichen Rechts marktübliche Verhältnismäßigkeitsabwägung vornehmen, Schlagworte: Kriminalitätsprävention, geringeres Gewicht des aPKR im öffentlichen Raum. Man kann da natürlich dogmatische Spitzfindigkeiten anstellen, aber die Handhabung in der Rechtsprechungspraxis wird ziemlich straightforward sein.FKN993 hat geschrieben: Mittwoch 18. Februar 2026, 13:40 Dann könnte man ja meinen, dass das ein zivilrechtlicher Sachverhalt ist und den Eingriff mangels hoheitlichen Handelns ablehnen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Eigentlich ist es doch undenkbar das anders zu sehen, oder?Schnitte hat geschrieben: Mittwoch 18. Februar 2026, 14:19Darauf werden sich die (Verwaltungs-) Gerichte nicht einlassen.FKN993 hat geschrieben: Mittwoch 18. Februar 2026, 13:40 Dann könnte man ja meinen, dass das ein zivilrechtlicher Sachverhalt ist und den Eingriff mangels hoheitlichen Handelns ablehnen.
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Und? Hast du ein schönes Gesicht gemacht?Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 18. Februar 2026, 13:45Sind schon da, hab schon eine im RE nach Frankfurt gesehen (bzw. sie mich).
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Also nur zur Klarstellung: Die Fraport-Entscheidung entstammt der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das wäre hier auch der Ansatzpunkt mE. Ob man aus der Konstellation argumentativ ziehen kann, weiß ich noch nicht. Jedenfalls sollte die quasi gegebene “Unumgänglichkeit” der DB auch irgendwie eine Rolle spielen können. Ich müsste dafür aber juristisch in mich gehen.
Aus der “selben Reihe” ließe sich noch Bierdosenflashmob und Stadion-Verbot des BVerfGs auf etwaige Relevanz untersuchen!
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Ja, dann los!Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 18. Februar 2026, 19:21 Also nur zur Klarstellung: Die Fraport-Entscheidung entstammt der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das wäre hier auch der Ansatzpunkt mE. Ob man aus der Konstellation argumentativ ziehen kann, weiß ich noch nicht. Jedenfalls sollte die quasi gegebene “Unumgänglichkeit” der DB auch irgendwie eine Rolle spielen können. Ich müsste dafür aber juristisch in mich gehen.
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Ob die Konstellation prozessual über die Verwaltungs- oder die ordentlichen Gerichte abgespult wird, ist in der Tat nicht sonnenklar. Letzteres wäre vermutlich dann, wenn jemand Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO geltend macht. Ersteres dann, wenn sich jemand bei der Datenschutzbehörde beschwert und die entweder nichts unternimmt (dann zieht der Beschwerdeführer vor Gericht) oder etwas unternimmt (dann zieht die Bahn vor Gericht). Ich halte das verwaltungsgerichtliche Szenario für wahrscheinlicher, aber sicher ist das natürlich nicht.
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Gürteltier
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Guter Einwand! Ich war jetzt gedanklich direkt auf einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegangen.