Checkliste: Leitung der mündlichen Verhandlung
Moderator: Verwaltung
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Akd67
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Hallo!
Bei mir geht es auch an eine Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung). Da ich den JA- Aufsatz erst morgen durchleuchten kann, stelle ich hier einmal meinen Beitrag mit meinen Fragen vorab rein, da es Mittwoch losgeht.
Geht um Vernehmung der Ehefrau des Beklagten als Zeugin. Stelle ich mir da so richtig vor:
1. Aufruf der Sache
2. Feststellung, wer erschienen ist (Prozessbevollmächstigte/Parteien/Zeugin)
3. Zeugin herausbitten
4. "Anwälte stellen angekündigte Anträge aus Schriftsätzen vom...."
5. Zeugin hereinbitten
6. Belehrung bzgl Wahrheitspflicht, Strafbarkeit Falschaussage
7. Personalienaufnahme, § 395 II ZPO
8. (Grds. Frage nach Verwandschaft/Verschwägerung, aber kann man doch weglassen, da ich weiss, dass sie verwandt ist oder? --> Geht um eine Erbschaft; sie ist Schwägerin der Kläger und Ehefrau des Beklagten)
9. Aufklärung über Zeugnisverweigerungsrecht, § 383 I Nr. 2 ZPO
10. Vernehmung zur Sache, § 396 ZPO
11. Wenn Vernehmung von meiner Seite durch, dann nach § 397 II ZPO Fragen für Anwälte / evtl auch für Parteien zulassen; beginnend mit dem, der die Zeugin benannt hat = Beweisführer
12. Frage an Zeugen, ob alles, was diktiert wurde, richtig gewesen sei und nach Bejahung durch Zeugen "Laut diktiert und genehmigt"
13. Kurzes Warten bzgl. Prozessbevollmächtigten, ob sie sich melden, sonst "Auf erneutes Vorspielen wurde allseits verzichtet"
14. "Die Parteien verhandelten zum Ergebnis der Beweisaufnahme sowie zur Sache mit den eingangs gestellten Anträgen" (vgl. Ziffer 4.)
15. Beschlossen und verkündet. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf XYZ, den ..... 2011.
Fehlt etwas? Reihenfolge anders? Geht der Übergang von 12. zu 13. wirklich so? Habe gerade kein Sitzungsprotokoll zur Hand.
Vielen Dank!
Bei mir geht es auch an eine Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung). Da ich den JA- Aufsatz erst morgen durchleuchten kann, stelle ich hier einmal meinen Beitrag mit meinen Fragen vorab rein, da es Mittwoch losgeht.
Geht um Vernehmung der Ehefrau des Beklagten als Zeugin. Stelle ich mir da so richtig vor:
1. Aufruf der Sache
2. Feststellung, wer erschienen ist (Prozessbevollmächstigte/Parteien/Zeugin)
3. Zeugin herausbitten
4. "Anwälte stellen angekündigte Anträge aus Schriftsätzen vom...."
5. Zeugin hereinbitten
6. Belehrung bzgl Wahrheitspflicht, Strafbarkeit Falschaussage
7. Personalienaufnahme, § 395 II ZPO
8. (Grds. Frage nach Verwandschaft/Verschwägerung, aber kann man doch weglassen, da ich weiss, dass sie verwandt ist oder? --> Geht um eine Erbschaft; sie ist Schwägerin der Kläger und Ehefrau des Beklagten)
9. Aufklärung über Zeugnisverweigerungsrecht, § 383 I Nr. 2 ZPO
10. Vernehmung zur Sache, § 396 ZPO
11. Wenn Vernehmung von meiner Seite durch, dann nach § 397 II ZPO Fragen für Anwälte / evtl auch für Parteien zulassen; beginnend mit dem, der die Zeugin benannt hat = Beweisführer
12. Frage an Zeugen, ob alles, was diktiert wurde, richtig gewesen sei und nach Bejahung durch Zeugen "Laut diktiert und genehmigt"
13. Kurzes Warten bzgl. Prozessbevollmächtigten, ob sie sich melden, sonst "Auf erneutes Vorspielen wurde allseits verzichtet"
14. "Die Parteien verhandelten zum Ergebnis der Beweisaufnahme sowie zur Sache mit den eingangs gestellten Anträgen" (vgl. Ziffer 4.)
15. Beschlossen und verkündet. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf XYZ, den ..... 2011.
Fehlt etwas? Reihenfolge anders? Geht der Übergang von 12. zu 13. wirklich so? Habe gerade kein Sitzungsprotokoll zur Hand.
Vielen Dank!
- batman
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Wenn es eine Güteverhandlung ist, geht diese natürlich der Antragstellung vor, d.h. sie ist - ebenso wie deren Scheitern - im Protokoll festzuhalten. Wenn es ein reiner Beweistermin ist, werden anfangs keine Anträge gestellt.
Bei 13) brauchst Du nicht kurz warten, sondern kannst das einfach diktieren. Wenn jemand ein Vorspielen wünscht, mag er sich melden.
Nach 13) muss noch über die mögliche Beeidigung entschieden werden.
Bei 13) brauchst Du nicht kurz warten, sondern kannst das einfach diktieren. Wenn jemand ein Vorspielen wünscht, mag er sich melden.
Nach 13) muss noch über die mögliche Beeidigung entschieden werden.
- bilguer
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Außer batmans Hinweis auf die Güteverhandlung fällt mir nicht mehr ein.
Viel Erfolg.
Gruß
bilguer
Viel Erfolg.
Gruß
bilguer
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Akd67
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Danke erst einmal!
Und die Frage nach der Verschwägerung ist in dem Fall aus offensichtlichen Gründen nicht noch einmal zu stellen, sondern ich kann ja direkt bei der Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht dann sagen "Sie sind als Ehefrau des Beklagten berechtigt......" oder?
Danke!
Und die Frage nach der Verschwägerung ist in dem Fall aus offensichtlichen Gründen nicht noch einmal zu stellen, sondern ich kann ja direkt bei der Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht dann sagen "Sie sind als Ehefrau des Beklagten berechtigt......" oder?
Danke!
- bilguer
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Es gibt keine feste Wortfolge, der Zeuge oder die Zeugin muss lediglich unmissverständlich verstehen, dass er / sie keine Aussage machen muss.Akd67 hat geschrieben:Und die Frage nach der Verschwägerung ist in dem Fall aus offensichtlichen Gründen nicht noch einmal zu stellen, sondern ich kann ja direkt bei der Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht dann sagen "Sie sind als Ehefrau des Beklagten berechtigt......" oder?
Gruß
bilguer
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stabil
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Danke für den Hinweis. Auch 20 Jahre später noch ein super Aufsatz!Frittenverkäufer hat geschrieben: Sonntag 13. März 2011, 14:37Danke!Calmy hat geschrieben:Hilfreich (und kurz) fand ich die Ausführungen im Schellhammer. Der Aufsatz, den Olli meint, gibt es (zumindest auch) in der JA 2005. Seite weiß ich leider nicht mehr.
Falls den Aufsatz sonst noch jemand braucht:
Pfeiffer, Buchinger: Die Zeugenvernehmung durch Rechtsreferendare JA 2005, 138-141
- batman
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Interessant, was man hier vor 15 Jahren geschrieben hat...
- Schnitte
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Wir könnten ja mal ein LLM mit dem gesammelten Kompedium dieses Forums trainieren und sehen, was dabei rauskäme. Vermutlich viele gute Literaturempfehlungen, aber auch Kram zu Musik und starke Meinungen zur Richterbesoldung.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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- batman
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Das Ganze aber bitte in logischen Formeln.
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Gürteltier
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Vermutlich kämen nur passiv-aggressive Antworten wie: “Abiturienten vor 20 Jahren hätten sich nicht mal getraut, so ein Frage zu stellen.” Und es würde grundsätzlich alles kommen außer eine Antwort auf die Frage, die gestellt wurde…Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 26. Februar 2026, 09:11 Wir könnten ja mal ein LLM mit dem gesammelten Kompedium dieses Forums trainieren und sehen, was dabei rauskäme. Vermutlich viele gute Literaturempfehlungen, aber auch Kram zu Musik und starke Meinungen zur Richterbesoldung.
- Schnitte
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Es würde aber natürlich stets mit einer Folgefrage oder einem Vorschlag für die weitere Diskussion enden. "Wenn du willst, kann ich recherchieren, wie die Tierhalterhaftung in der Vergangenheit in bayerischen Examensklausuren geprüft wurde."
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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- FKN993
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Sagtest du :*Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 26. Februar 2026, 12:40Vermutlich kämen nur passiv-aggressive Antworten wie: “Abiturienten vor 20 Jahren hätten sich nicht mal getraut, so ein Frage zu stellen.” Und es würde grundsätzlich alles kommen außer eine Antwort auf die Frage, die gestellt wurde…Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 26. Februar 2026, 09:11 Wir könnten ja mal ein LLM mit dem gesammelten Kompedium dieses Forums trainieren und sehen, was dabei rauskäme. Vermutlich viele gute Literaturempfehlungen, aber auch Kram zu Musik und starke Meinungen zur Richterbesoldung.![]()
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Gürteltier
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