Checkliste: Leitung der mündlichen Verhandlung

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Akd67
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 77
Registriert: Donnerstag 13. Januar 2011, 09:39
Ausbildungslevel: RRef

Beitrag von Akd67 »

Hallo!

Bei mir geht es auch an eine Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung). Da ich den JA- Aufsatz erst morgen durchleuchten kann, stelle ich hier einmal meinen Beitrag mit meinen Fragen vorab rein, da es Mittwoch losgeht.

Geht um Vernehmung der Ehefrau des Beklagten als Zeugin. Stelle ich mir da so richtig vor:

1. Aufruf der Sache
2. Feststellung, wer erschienen ist (Prozessbevollmächstigte/Parteien/Zeugin)
3. Zeugin herausbitten
4. "Anwälte stellen angekündigte Anträge aus Schriftsätzen vom...."
5. Zeugin hereinbitten
6. Belehrung bzgl Wahrheitspflicht, Strafbarkeit Falschaussage
7. Personalienaufnahme, § 395 II ZPO
8. (Grds. Frage nach Verwandschaft/Verschwägerung, aber kann man doch weglassen, da ich weiss, dass sie verwandt ist oder? --> Geht um eine Erbschaft; sie ist Schwägerin der Kläger und Ehefrau des Beklagten)
9. Aufklärung über Zeugnisverweigerungsrecht, § 383 I Nr. 2 ZPO
10. Vernehmung zur Sache, § 396 ZPO
11. Wenn Vernehmung von meiner Seite durch, dann nach § 397 II ZPO Fragen für Anwälte / evtl auch für Parteien zulassen; beginnend mit dem, der die Zeugin benannt hat = Beweisführer
12. Frage an Zeugen, ob alles, was diktiert wurde, richtig gewesen sei und nach Bejahung durch Zeugen "Laut diktiert und genehmigt"
13. Kurzes Warten bzgl. Prozessbevollmächtigten, ob sie sich melden, sonst "Auf erneutes Vorspielen wurde allseits verzichtet"
14. "Die Parteien verhandelten zum Ergebnis der Beweisaufnahme sowie zur Sache mit den eingangs gestellten Anträgen" (vgl. Ziffer 4.)
15. Beschlossen und verkündet. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf XYZ, den ..... 2011.


Fehlt etwas? Reihenfolge anders? Geht der Übergang von 12. zu 13. wirklich so? Habe gerade kein Sitzungsprotokoll zur Hand.

Vielen Dank!
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8390
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von batman »

Wenn es eine Güteverhandlung ist, geht diese natürlich der Antragstellung vor, d.h. sie ist - ebenso wie deren Scheitern - im Protokoll festzuhalten. Wenn es ein reiner Beweistermin ist, werden anfangs keine Anträge gestellt.
Bei 13) brauchst Du nicht kurz warten, sondern kannst das einfach diktieren. Wenn jemand ein Vorspielen wünscht, mag er sich melden.
Nach 13) muss noch über die mögliche Beeidigung entschieden werden.
Benutzeravatar
bilguer
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2753
Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von bilguer »

Außer batmans Hinweis auf die Güteverhandlung fällt mir nicht mehr ein.

Viel Erfolg.
Gruß
bilguer
Akd67
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 77
Registriert: Donnerstag 13. Januar 2011, 09:39
Ausbildungslevel: RRef

Beitrag von Akd67 »

Danke erst einmal!

Und die Frage nach der Verschwägerung ist in dem Fall aus offensichtlichen Gründen nicht noch einmal zu stellen, sondern ich kann ja direkt bei der Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht dann sagen "Sie sind als Ehefrau des Beklagten berechtigt......" oder?

Danke!
Benutzeravatar
bilguer
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2753
Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von bilguer »

Akd67 hat geschrieben:Und die Frage nach der Verschwägerung ist in dem Fall aus offensichtlichen Gründen nicht noch einmal zu stellen, sondern ich kann ja direkt bei der Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht dann sagen "Sie sind als Ehefrau des Beklagten berechtigt......" oder?
Es gibt keine feste Wortfolge, der Zeuge oder die Zeugin muss lediglich unmissverständlich verstehen, dass er / sie keine Aussage machen muss.

Gruß
bilguer
stabil
Newbie
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: Sonntag 2. Juni 2024, 14:19

Beitrag von stabil »

Frittenverkäufer hat geschrieben: Sonntag 13. März 2011, 14:37
Calmy hat geschrieben:Hilfreich (und kurz) fand ich die Ausführungen im Schellhammer. Der Aufsatz, den Olli meint, gibt es (zumindest auch) in der JA 2005. Seite weiß ich leider nicht mehr.
Danke!

Falls den Aufsatz sonst noch jemand braucht:
Pfeiffer, Buchinger: Die Zeugenvernehmung durch Rechtsreferendare JA 2005, 138-141
Danke für den Hinweis. Auch 20 Jahre später noch ein super Aufsatz!
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8390
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von batman »

Interessant, was man hier vor 15 Jahren geschrieben hat...
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5059
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Wir könnten ja mal ein LLM mit dem gesammelten Kompedium dieses Forums trainieren und sehen, was dabei rauskäme. Vermutlich viele gute Literaturempfehlungen, aber auch Kram zu Musik und starke Meinungen zur Richterbesoldung.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8390
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von batman »

Das Ganze aber bitte in logischen Formeln.
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1131
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 26. Februar 2026, 09:11 Wir könnten ja mal ein LLM mit dem gesammelten Kompedium dieses Forums trainieren und sehen, was dabei rauskäme. Vermutlich viele gute Literaturempfehlungen, aber auch Kram zu Musik und starke Meinungen zur Richterbesoldung.
Vermutlich kämen nur passiv-aggressive Antworten wie: “Abiturienten vor 20 Jahren hätten sich nicht mal getraut, so ein Frage zu stellen.” Und es würde grundsätzlich alles kommen außer eine Antwort auf die Frage, die gestellt wurde… ;)
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5059
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Es würde aber natürlich stets mit einer Folgefrage oder einem Vorschlag für die weitere Diskussion enden. "Wenn du willst, kann ich recherchieren, wie die Tierhalterhaftung in der Vergangenheit in bayerischen Examensklausuren geprüft wurde."
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Benutzeravatar
FKN993
Power User
Power User
Beiträge: 688
Registriert: Dienstag 26. September 2023, 17:08
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von FKN993 »

Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 26. Februar 2026, 12:40
Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 26. Februar 2026, 09:11 Wir könnten ja mal ein LLM mit dem gesammelten Kompedium dieses Forums trainieren und sehen, was dabei rauskäme. Vermutlich viele gute Literaturempfehlungen, aber auch Kram zu Musik und starke Meinungen zur Richterbesoldung.
Vermutlich kämen nur passiv-aggressive Antworten wie: “Abiturienten vor 20 Jahren hätten sich nicht mal getraut, so ein Frage zu stellen.” Und es würde grundsätzlich alles kommen außer eine Antwort auf die Frage, die gestellt wurde… ;)
Sagtest du :*
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1131
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Ich wurde entlarvt :(
Antworten