Neues von den AIs
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In den Common-Law-Ländern (wo ja immer am laufenden Band Präzedenzfälle zitiert und distinguished werden müssen) ist das ein echtes Problem; die englischen Branchen-Nachrichtenseiten berichten dauernd über neue Fälle. In Indien hat es jetzt einen Richter erwischt, dem das in einem Beschluss passiert ist: https://www.bbc.com/news/articles/c178zzw780xo
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Zum Problem wird das auch hierzulande für so manchen RA, sobald eine unachtsame KI-Nutzung der Kammer mitgeteilt wird. Hier wird man an einer Rüge wegen Verletzung von § 43 S. 1 BRAO kaum vorbeikommen.
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Der guilt-by-association-Boykottrummel hat nunmehr auch die KIs erreicht. Man muss ja jetzt ChatGPT vom Telefon entfernen, wenn man zu "den Guten" gehören will.
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Gürteltier
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Wo hast du das mitbekommen? So viele “echte Boykottierer” bei den typischen Kritikunternehmen (Meta, Nestlé, …) gibt’s ja in Wirklichkeit eh nicht (weil quasi unmöglich im Alltag).
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Ich empfehle einen Blick in die einschlägigen sozialen Netzwerke (auch die Berufsnetzwerke, v.a. LinkedIn), da ist der Boykott von OpenAI dieser Tage ein großes Thema. Alternativ z.B. hier: https://www.theguardian.com/commentisfr ... con-valley
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Wobei LinkedIn ein ganz besonderer Fall ist. Viele Beiträge muten an, als wären Sie mit ChatGPT verfasst. Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, weshalb Microsoft dafür 26 Mrd USD hingelegt hat, aber noch scheinen die Einnahmen zu laufen.Schnitte hat geschrieben: Freitag 6. März 2026, 11:09 Ich empfehle einen Blick in die einschlägigen sozialen Netzwerke (auch die Berufsnetzwerke, v.a. LinkedIn), da ist der Boykott von OpenAI dieser Tage ein großes Thema. Alternativ z.B. hier: https://www.theguardian.com/commentisfr ... con-valley
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Nutzerdaten, wie überall, wenn in der Online-Ökonomie viel Geld bezahlt wird. Und die Daten, um die es bei LinkedIn geht, sind viel wert, weil sie hochpersönlich sind (Berufserfahrung, Ausbildung etc.), oft Leute betreffen, die selbst zahlungskräftig sind, und es ermöglichen, Leute genau zum richtigen Zeitpunkt anzusprechen. Nimm zum Beispiel LinkedIn-Nutzer, die (mit dem "open to work"-Tag oder anders) ihr Interesse an einem neuen Job ausdrücken. Diese Information ist Gold wert, weil ein Headhunter sie nun genau zum richtigen Zeitpunkt ansprechen kann. Und da geht es um viel Geld - eine typische Headhunter-Provision für eine erfolgreiche Vermittlung ist ein Viertel bis ein Drittel des Jahresgehalts. Die gesamte Internet-Ökonomie ist darauf aufgebaut, Werbung nicht mehr wahllos über die gesamte Bevölkerung zu streuen, sondern zielgerichtet dem einzuspielen, der gerade dafür empfänglich ist.
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Gürteltier
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Ich sträube mich vor dem Tag, wo ich mich in dieses Höllenloch begeben muss. Mich macht diese Mischung aus Hustle-Culture/Soziales Medium im Arbeitsbereich/inspirationelle Posts absolut kirre.
Dabei habe ich eine recht ausgeprägte Arbeitsethik. Aber selbst wenn der Beruf “Berufung” ist (oder Berufungsrichter), dann muss ich das doch nicht unnötig glorifizieren und mich in Szene setzen. Es ist ja dann doch für die Meisten von uns Lohnarbeit (auch wenn man Spaß daran hat, Ziele hat, sich reinhängt usw.).
Dabei habe ich eine recht ausgeprägte Arbeitsethik. Aber selbst wenn der Beruf “Berufung” ist (oder Berufungsrichter), dann muss ich das doch nicht unnötig glorifizieren und mich in Szene setzen. Es ist ja dann doch für die Meisten von uns Lohnarbeit (auch wenn man Spaß daran hat, Ziele hat, sich reinhängt usw.).
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Das war sehr lustig.Gürteltier hat geschrieben: Freitag 6. März 2026, 11:49 Ich sträube mich vor dem Tag, wo ich mich in dieses Höllenloch begeben muss. Mich macht diese Mischung aus Hustle-Culture/Soziales Medium im Arbeitsbereich/inspirationelle Posts absolut kirre.
Dabei habe ich eine recht ausgeprägte Arbeitsethik. Aber selbst wenn der Beruf “Berufung” ist (oder Berufungsrichter), dann muss ich das doch nicht unnötig glorifizieren und mich in Szene setzen. Es ist ja dann doch für die Meisten von uns Lohnarbeit (auch wenn man Spaß daran hat, Ziele hat, sich reinhängt usw.).
Im Übrigen - Zustimmung. Eine schreckliche Plattform. M.E. bietet diese Plattform - gerade unter Juristen - einen Paradeeinblick darein wie stark die Entwicklung von Menschen in Deutschland von der sozioökonomischen Herkunft abhängt und u.a. unter Juristen findet dies eine besonders starke Ausprägung.
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Ich finde, ihr seid da ein bisschen zu streng mit LinkedIn. Klar, es gibt viel dümmliche Selbstdarstellung ("I'm humbled and honoured to share that I've csuccessfully completed...it was an arduous journey, but with dedication and discipline you can achieve anything" und ähnlichen geistigen Dünnpfiff), aber das muss man ja nicht mitmachen. Ich bin im Wesentlichen dort, um mitzulesen und mein Profil zur Schau zu stellen (man wird übrigens tatsächlich ab und an von Headhuntern angesprochen, das kann sich irgendwann dann doch auszahlen), nicht um selbst zu posten. Und damit kriegt man Trends aus der Arbeitswelt tatsächlich ziemlich gut mit. Und diese Logik-Spielchen, die sie seit einiger Zeit haben, machen echt Spaß.
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Interassanter Bericht von Reuters: https://www.reuters.com/legal/legalindu ... 026-03-05/
Nun wird also OpenAI verklagt, weil eine Versicherungsnehmerin mithilfe von ChatGPT gegen einen bereits geschlossenen Vergleich vorging, ihrem Anwalt auf Rat von ChatGPT das Mandat entzog und weitere rechtliche Schritte veranlasst haben soll.
Dazu die jetzt klagende Versicherung, die den KI-Käse aufräumen musste, in der von Reuters verlinkten Klageschrift:
Nun wird also OpenAI verklagt, weil eine Versicherungsnehmerin mithilfe von ChatGPT gegen einen bereits geschlossenen Vergleich vorging, ihrem Anwalt auf Rat von ChatGPT das Mandat entzog und weitere rechtliche Schritte veranlasst haben soll.
Dazu die jetzt klagende Versicherung, die den KI-Käse aufräumen musste, in der von Reuters verlinkten Klageschrift:
In der Klageschrift sind die Prompts und KI-Antworten enthalten. Ist ganz spannend zu lesen.1. (…) As Dela Torre’s legal assistant and advisor, OPENAI intentionally induced and facilitated Dela Torre’s breach of a valid and enforceable settlement agreement with NIPPON by encouraging and assisting her in filing a motion to reopen a lawsuit that had been dismissed with prejudice. It also aided and abetted her abuse of the judicial process.
2. As a direct result of OPENAI’s wrongful conduct, NIPPON has been forced to spend significant time and resources relitigating settled claims, incurring substantial legal fees, costs, and other damages.“
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Gürteltier
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Ist ganz spannend - es kommt ja immer der Disclaimer von ChatGPT: “Ich gebe keinen Rechtsrat!”. Und dann gibt es seitenweise umfassenden Rechtsrat. Bei medizinischer Beratung ist es ja genau so.
Ob da aber eine unmittelbare SE-Haftung nach deutschen Maßstäben bestünde… sehr, sehr fraglich (zum amerikanischen Recht kann ich mich ja eh nicht äußern). Ein Unterlassungsanspruch wäre mal ganz aus dem Knie geschlossen aber drinnen - und evtl. ein öffentlich-rechtliches Eingreifen (da ja letztlich Rechtsdienstleistungen usw. angeboten werden).
Ob da aber eine unmittelbare SE-Haftung nach deutschen Maßstäben bestünde… sehr, sehr fraglich (zum amerikanischen Recht kann ich mich ja eh nicht äußern). Ein Unterlassungsanspruch wäre mal ganz aus dem Knie geschlossen aber drinnen - und evtl. ein öffentlich-rechtliches Eingreifen (da ja letztlich Rechtsdienstleistungen usw. angeboten werden).
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Glaube ich nicht. Klägerin hier ist ja die Versicherung der Versicherungsnehmerin, die auf ChatGPTs Rat hin einen schon geschlossenen Vergleich widerrufen hat. Warum sollte die Versicherung vom Schutzzweck des § 3 RDG umfasst sein?Gürteltier hat geschrieben: Samstag 7. März 2026, 10:18 Ein Unterlassungsanspruch wäre mal ganz aus dem Knie geschlossen aber drinnen
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Man sollte aber, wenn man aus solchen Vorfällen (egal wie sie juristisch enden) auf große Schwächen bei den KIs folgen will, bedenken, dass die rechtliche Aufarbeitung der technisch weit hinterherhinkt. Mittlerweile veröffentlichen die beiden großen Anbieter OpenAI und Anthropic im Monatstakt neue Modelle, die gegenüber den jeweiligen Vorgängern deutliche Verbesserungen darstellen. Die aktuellen Modelle (GPT-5.4 bei OpenAI, Opus 4.6 bei Anthropic) sind gegenüber dem, was in diesem Fall benutzt wurde, schon weit voraus.
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