Wie lange lernen für Strafrecht in der Examensvorbereitung

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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lawstudent
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Beitrag von lawstudent »

Hi!
Ich habe angepeilt im September meinen freischuss zu schreiben. Irgendwie fühl ich mich in keinem Rechtsgebiet sicher und muss bis dahin noch einiges rausholen. Am schlimmsten ist aber das Strafrecht. Nichtvermögensdelikte sitzen einigermaßen, aber der Rest, auch stpo… gefühlt alles vergessen und sehr vernachlässigt. Mein rep ist mittlerweile auch vorbei. Also ich lerne nur noch selbstständig.
Glaubt ihr, ich kann bis September noch gut sicher werden im Strafrecht? Habt ihr Tipps?
Danke :)


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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Fürs Erste? Da würde ich für Strafrecht die gängigen Definitionen aus den klausurüblichen Tatbeständen (Vermögensdelikte, Tötungs- und KV-Delikte, Brandstiftung, Straftaten gegen die Willensfreiheit) und die gängigen Theorien zu Rechtfertigungsgründen und Irrtumslehren. Aus der StPO nur die absoluten Basics wie grober Gang des Strafverfahrens und natürlich wieder die dort gebotenen Rechtfertigungsgründe (127). Mehr wäre, denke ich, unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten zuviel, vorausgesetzt, die grundlegende Aufbaustruktur aus objektivem Tatbestand, subjektivem Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld ist verstanden (was sie ja aus den Scheinen sein sollte). Für die Definitionen gibt es eigene Handbücher, die gezielt die examensrelevanten Begriffe abdecken.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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FKN993
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Beitrag von FKN993 »

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famulus
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Beitrag von famulus »

Für mich persönlich war es unheimlich wichtig und ergiebig, die "abstrakte" Wissensvermittlung/-vertiefung (hatte da mit selbstgebastelten Karteikarten und Karteikasten gearbeitet) mindestens zu ergänzen (wenn nicht sogar anders herum) durch Falllösungspraxis - damit nicht das Phänomen entsteht, dass man Probleme zwar erkennt, mit der Bearbeitung am Fall aber überfordert ist. Zudem erlangt man Routine hinsichtlich des jeweiligen Lösungsaufbaus.

Habe das leider erst im Zweiten so gemacht, das dann auch direkt besser ausfiel als das Erste. Ich habe mir Dutzende Hemmer- oder Alpmann-Examensklausuren gebraucht gekauft und die zumindest stichpunktartig durchgelöst. Da begegnet man irgendwann auch allen examensrelevanten Problemen mit dem Vorzug, dass man sich die Verortung und Abarbeitung in der Klausur auch gleich einprägt.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Ich habe ehrlich gesagt nur den Strafrecht Klausurenkurs III von Beulke + die (von der Menge her übersichtlichen) Materialien des Examenskurses zum Strafrecht BT einmal durchgearbeitet. Durcharbeiten = gliedern, realisieren, wie sehr man verkackt und drüber nachdenken, wieso man ganze Tatbestände oder Probleme nicht erkannt hat.

Ich würde es vermutlich wieder so machen. Im 1. Examen lief Strafrecht überraschend gut (Glück bei den Themen) - und ansonsten bin ich im Vergleich zu meinen Leistungen in ZR und ÖR eh ne ziemliche Niete im Strafrecht. Also vielleicht auch nicht auf mich hören - aber “mehr lernen” hat auch nie so wirklich viel gebracht.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Noch eine Anmerkung: Von allen Rechtsgebieten ist m.E. Strafrecht dasjenige, das sich am meisten für eine Kosten-Nutzen-Abwägung beim Lernaufwand anbietet. Wenn man es nicht gerade als Schwerpunkt hat, ist es halt (mwN) nur eine Klausur, und exotische Randprobleme zu pauken, ist angesichts der geringen Wahrscheinlichkeit, dass die drankommen, eine Verschwendung von Zeit, die man in der Examensvorbereitung besser anders einsetzen kann. Ich würde es also bei den genannten Klassikern belassen: Standarddefinitionen der gängigen Tatbestände, Standardproblematiken bei den Rechtfertigungsgründen (v.a. Irrtumslehren), und grundlegender Deliktsaufbau.
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KMR
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Beitrag von KMR »

Schnitte hat geschrieben: Dienstag 10. März 2026, 10:06 Noch eine Anmerkung: Von allen Rechtsgebieten ist m.E. Strafrecht dasjenige, das sich am meisten für eine Kosten-Nutzen-Abwägung beim Lernaufwand anbietet. Wenn man es nicht gerade als Schwerpunkt hat, ist es halt (mwN) nur eine Klausur, und exotische Randprobleme zu pauken, ist angesichts der geringen Wahrscheinlichkeit, dass die drankommen, eine Verschwendung von Zeit, die man in der Examensvorbereitung besser anders einsetzen kann. Ich würde es also bei den genannten Klassikern belassen: Standarddefinitionen der gängigen Tatbestände, Standardproblematiken bei den Rechtfertigungsgründen (v.a. Irrtumslehren), und grundlegender Deliktsaufbau.
Zustimmung und ergänzend:

In kaum einem anderen 'Fach' benötigt man derart wenig von dem Wissen im Referendariat bzw. Assessorexamen, insbesondere ist die Umgewöhnung von hL zur hRspr m.E. gerade im Strafrecht besonders mühsam, da dort ausgesprochen häufig eine Divergenz zwischen Wissenschaft und Literatur besteht. Das führt dazu, dass man komplette Lösungsstrategien neu denken und berücksichtigen muss und Konstruktionen wiederum erlernen muss, die die Praxis "anerkennt", die im 1. Examen maßgebliche Wissenschaft aber nicht (mit nicht notwendigerweise zu leugnenden Argumenten). Weiter gibt es gerade im Strafrecht eine sehr kleine Normbasis bzw. Anknüpfung im Vergleich zu den anderen Gebieten. Das Fach hat mir im Studium äußerst geringe Freude bereitet und sich wiederum im Referendariat zu einem Favoriten entwickelt.
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