ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch
und zwar hab ich folgenden fall:
Erblasser beauftragt schenkung unter nutzung der vorsorgevollmacht zu vollziehen. Grundstück soll an Enkelin gehen. Das macht sie auch unter Vorlage ihrer Vollmacht. Das Grundstück wäre eigentlich vermächtnisweise an P zugewendet worden, soll aber nun nicht mehr so sein.
Jetzt wird Auflassung beim Notar durch Tochter vertrteten bewilligt und Grundbucheintragung beantragt. zwischenzeitlich stibt aber die Erblasserin und die Enekelin wird erst nach dem Tod ins Grundbuch eingetragen. <Die alleinerbin die Tochter bewilligt den Schenkunghsvertraga nicht. Hta das jetzt Auswirkungen auf die EIgentumsverhältnisse? Also an sich wenn due Grundbucheintragung erfolgreich wäre hätte der Vermächtnisnehmer doch keine Herausgabeansprüche gegen jemanden. aber so bin ich mir unisicher
Ganz liebe Grüße


