Drittversuch oder Abbruch?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Krise26
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Registriert: Sonntag 22. März 2026, 09:31

Beitrag von Krise26 »

Hallo zum Sonntag,

Ich weiß gar nicht, was ich mir davon verspreche Fremde in einem Forum hierzu um Rat zu bitten. Letztlich muss ich die Entscheidung hier selbst treffen.
Ich vermute ich hoffe auf einen Blick auf die Sache von Leuten, die wissen wie das Jurastudium ist und die Besonderheiten der Bewertung ohne lange Vorrede verstehen.

Nun denn:
Ich studiere im 3. Fachsemester.
Für die ZP fehlt mir noch eine Klausur im ÖR.

Mitgeschrieben habe ich Verwaltungsrecht AT.
Im ersten Versuch bin ich im vergangenen Wintersemester mit 2 Punkten durchgefallen. Das hat mich damals nicht überrascht, ich war nicht gut vorbereitet.
Zweitversuch nun dieses Wintersemester, mit besserer Vorbereitung trotz krankem Kleinkind.
Leider habe ich dazu gestern das Ergebnis bekommen.
Durchgefallen mit 3 Punkten.

Drittversuch wäre am Donnerstag, ob ich den mitschreibe oder ein halbes Jahr überbrücke und mich für Wiwi einschreiben soll beschäftigt mich nun sehr.

Bis ich im Studium Mutter geworden, das hätte man natürlich auch anders "lösen" können, ich konnte es nicht. Das ist aber eigentlich auch nicht Gegenstand der Frage, soll nur zur Einordnung helfen. Andere Studierenden bringen andere Probleme mit.

Bis zur Elternschaft lief es halbwegs ok, mit durchschnittlich 8 Punkten. Es wäre definitiv Luft nach oben in meinem Lernpensum gewesen.

Woran genau ich gescheitert bin weiß ich erst nach der Rückgabe am Montag. Ich schätze aber ich habe bei den basics Fehler gemacht, die nicht hätten passieren dürfen.
RM, Ermessen auch §§ 48,49, ÖR Verträge saßen sicher, wenn man dann aber vergisst die RM des Verwaltungsaktes auch in die Klausur zu schreiben und am ende an der falschen Stelle kurz einwirft, hat man nicht mehr als 3 verdient.
Am Montag weiß ich mehr.

Einen groben Lernplan, auch habe ich im Grunde erstellt. Anhand dessen, was ich bereits abgearbeitet hatte, dort gehören dann noch die Fehler rein, die ich gemacht habe. Der ist auch dafür ausgelegt, dass das Kind nicht in seine Betreuung gehen kann. Wäre es tagsüber nicht da, könnte ich auch noch nachlegen.

Nun das ABER.
Ich weiß nicht ob ich's unter meinen Voraussetzungen überhaupt noch besser machen kann, so dass es zum Bestehen reicht.
Ich weiß auch wie hoch der Druck ist und dass mich das schon sehr stresst.
Mein Kleinkind hat Fieber und ich weiß, dass ich mich wieder nur in der Nacht vorbereiten kann.

Macht das überhaupt Sinn?
Eltern im Jurastudium sind nicht umsonst so selten.

Wäre der Drittversuch erfolglos bliebe mir noch Europarecht.
Das habe ich zwar besucht und vorbereitet, mir aber in der Hinterhand gelassen.

Trotzdem bin ich mir nicht sicher ob es überhaupt Sinn macht die Drittklausur überhaupt anzutreten.

Danke an alle die sich den Roman durchgelesen haben und danke noch mehr an diejenigen, die vielleicht ihre Gedanken dazu Vortragen.

LG
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scndbesthand
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Beitrag von scndbesthand »

Wenn es für Dich die Möglichkeit gibt, würde ich die Klausur schieben, bei einem kranken Kind ist es schwer, vernünftig zu lernen und in der Klausur konzentriert und fit zu sein. Eine so kritische Situation würde ich unter günstigeren Bedingungen angehen.
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Strich
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Beitrag von Strich »

Würde ich eher schieben und mehr lernen, aber nicht abbrechen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Seit 31.05.2022 Lord Strich
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