Hallo,
ich möchte gerne mein Vorbereitungsseminar schaffen.
Aber ich weiß gar nicht wie das geht, ich will auch keine Besprechung meiner Arbeit, aber vielleicht kann mir jemand helfen wie ich das schaffen kann?
Es geht um ein Urteil von 1932. Ich soll den Sachverhalt und die Entscheidung schildern, das kann ich denk ich und hab es geschrieben, wie im Duden unter "Schildern" erklärt wird, so dass jemand weiß worum es geht, auch wenn die Person das Urteil nicht gelesen hat.
Aber dann soll ich auch noch beantworten in welchem rechtlichen Kontext das Urteil fiel und da weiß ich schon nicht mehr so genau was das bedeutet?
Dann soll ich beantworten wie es zeitgenössisch aufgenommen wurde. Dazu muss ich vermutlich original Lektüre lesen aus dem Jahrzehnt? Muss ich da zmB Kommentare finden aus dem Zeitraum? Wo finde ich denn Kommentare aus dem Jahr 1922-1942? In Archiven von Bibliotheken?
Vielen Dank im Voraus
Vorbereitungsseminar Rechtsgeschichte
Moderator: Verwaltung
-
eddyderzauberer
- Newbie

- Beiträge: 9
- Registriert: Montag 20. April 2026, 19:30
- Schnitte
- Super Mega Power User

- Beiträge: 5314
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Aus Neugier: Geht‘s um „Preußen contra Reich“, Staatsgerichtshof 1932?
Zum Thema: Ich würde hinsichtlich der Rezeption alte Ausgaben von juristischen Fachzeitschriften aus der Zeit wälzen. Führend war im Deutschland damals meines Wissens nach die Juristische Wochenschrift (JW), und eine gute Fachbibliothek einer Jura-Fakultät wird die (oder eine andere Zeitschrift von damals) gebunden im Regal stehen haben.
Zum Thema: Ich würde hinsichtlich der Rezeption alte Ausgaben von juristischen Fachzeitschriften aus der Zeit wälzen. Führend war im Deutschland damals meines Wissens nach die Juristische Wochenschrift (JW), und eine gute Fachbibliothek einer Jura-Fakultät wird die (oder eine andere Zeitschrift von damals) gebunden im Regal stehen haben.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
-
eddyderzauberer
- Newbie

- Beiträge: 9
- Registriert: Montag 20. April 2026, 19:30
Nein, es geht um den Zuckerfall von 1932.
Danke für den Tip, das hilft schon.
Danke für den Tip, das hilft schon.