Lernplan fürs 2. Examen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

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kjl05
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Beitrag von kjl05 »

Hallo zusammen,

ich bin aktuell in der Verwaltungsstation und merke, dass ich mich mehr mit der intensiveren Vorbereitung auf das 2. Examen beschäftigen möchte. Dabei kommt bei mir immer öfter der Wunsch nach einem klaren Lernplan auf, vor allem, weil ich die Anwaltsstation in einem anderen Bundesland machen werde, wodurch sich meine jetzige Lerngruppe auflösen wird (online ist uns das Fortführen leider nicht möglich).

Für das 1. Examen hatte ich mit einer privaten Lerngruppe einen festen Lernplan entwickelt. Als Grundlage dafür diente uns ein älterer Plan, den wir über Ecken bekommen und dann an unsere Bedürfnisse angepasst haben. Das hat für mich sehr gut funktioniert.

Dieses Mal finde ich in meinem Umfeld leider nichts Vergleichbares. Daher wollte ich hier einmal nachfragen:
Hat jemand von euch einen Lernplan für die eigene Examensvorbereitung erstellt und wäre bereit, diesen zu teilen? :)

Vielen Dank euch bereits im Voraus und liebe Grüße!
Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Also ich hatte keinen richtigen - ich kenne auch nur Leute, die den allenfalls selbst vorbereitet hatten. Ich habe einfach stoisch die neuen Themen durchgearbeitet (hat auch wirklich keinen Spaß gemacht) und lediglich punktuell das materielle Recht wiederholt, gerade in Bezug auf die Themen, die erfahrungsgemäß häufiger dran kommen (zB Kautelarthemen, da bei uns mit einer Wahrscheinlichkeit von ~50% eine solche Klausur drankommt; Arbeitsrecht, da gesetzte Arbeitsrechtsklausur in Bayern; Baurecht, da dies nahezu 100%ig dran kommt usw.).

Dank der Kommentare muss man im Materiellen aber nicht bis ins letzte Detail lernen - das Problembewusstsein aus dem 1. Examen, welches sich (im Unterschied zu den mannigfaltigen Details) noch vergleichsweise gut gehalten hat, reicht an vielen Stellen. Zusätzlich kann man sich merken, “wo was steht”. Beim Fischer aber nicht nötig - da findet man eig. immer sofort, was man sucht.

Das hängt aber natürlich davon ab, wie gut du dein materielles Wissen einschätzt: Steht unter deinen AG-Klausuren stets sowas wie: Lücken im materiellen Recht? Oder wird das wortlos hingenommen (dann meist vollkommen ausreichend).

Viele Korrektoren sagen: Fast nie mangelt es am materiellen Recht. “Die Schlacht” wird im Prozessrecht verloren und materiellen Recht gewonnen, sozusagen. Die Zeit reicht aber vorne und hinten nicht, um Letzteres detailliert zu lernen - und es lohnt auch weniger. Niemand will von dir den Streitstand zur Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht hören.

Nur meine Meinung: Für das Zweite kann man nicht so wie fürs Erste lernen: Es fehlt schlicht die Zeit, auch wenn man ~5-6 Monate taucht. Mein Ziel war es, die ganzen prozessrechtliche Standardsachen drauf zu haben, damit ich dann das materielle Recht gezielt im Kommentar nachgucken kann. Es empfiehlt sich hier auch, mit dem Kommentar zu arbeiten und ihn - soweit zulässig - zu präparieren (Post-Its, Unterstreichungen, einfach “wissen” wo das Thema in dem konkreten Kommentar steht usw.).

Lerngruppe und Übungsklausuren sind Typsache. Ich wurde in meinem Bundesland mit Letzteren zugespammt, sodass sogar die Pflichtklausuren ausreichten. Das waren gefühlt mehr, als ich vor dem Ersten geschrieben hatte.

Kurz zusammengefasst: Schlicht ZPO und StPO durcharbeiten, VwGO wiederholen, ggf. bestimmte Themen vertiefen (ÖRecht mehr materielles Recht (also BT), da kein Kommentar). Extrem wichtig ist der Formalismus: Wie schreibe ich eine Anklage usw.? Was erwartet das Prüfungsamt von Klausurtyp XY. Und natürlich: Welche Klausurtypen kommen an welchem Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit dran?
KMR
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Beitrag von KMR »

Vorweg: Ich schließe mich Gürteltier überwiegend an. Der Rest sind nur meine Auffassungen und Erfahrungen.

Materielles Recht ist sehr wichtig iSv da liegen oftmals die Punkte, jedenfalls im Zivilrecht. Aber eben anders als materielles Recht im 1. Examen. Im Prozessrecht kommen zumeist wiederkehrende Komplexe vor (insb. VU, Zustellungen usw.). Im materiellen Recht sind es ebenfalls wiederkehrende Dinge: Gerne Abwägungsfragen (Mitverschulden, Schmerzensgeld, APR usw.), gerne auch Generalklauseln wie §§ 134, 138, 242 BGB, AGB Prüfung. Dabei geht es vor allem darum, auch schnell praxisgerechte Lösungen zu formulieren.

Im Zivilrecht hat man in der Regel keine Zeit große Fässer aufzumachen.

Wichtiger ist Prozessrecht im Strafrecht und auch im Öff-Recht nicht gänzlich unwichtig. Dabei geht es aber mehr auch um systematisches Wissen, das sich schwerlich einzelnen Kommentarstellen zuordnen lässt bzw. man jedenfalls nicht zwingend intuitiv weiß, wo man es finden würde. Großes Suchen kostet oftmals sonst m.E. zu viel Zeit.

Die formalen Vorgaben zu den Prüfungsformaten müssen ohne nachzudenken sitzen, blind. Auch die Eigenheiten der einzelnen Gebiete. Im öffentlichen Recht ist es jedenfalls hier üblich und wird erwartet, dass man große Maßstäbe zu unbestimmten Rechtsbegriffen bildet (Bspw: Zuverlässigkeit) unter die man sodann subsumiert. Gerne im Öff-Recht auch mal Probleme im Bereich statthafter Klageart, Bekanntgabe und Bestimmtheit.

Es gibt nicht grundlos eigene Werke für das 2. Examen wie die Kaiserskripte (ggf. auch eigene Werke für das jeweilige Land). Die sind zwar mitunter sehr checklistenartig, verdeutlichen einem aber den stark veränderten Fokus im Vergleich zum 1.

Wichig aber auch wie Gürteltier sagt mit den Eigenheiten des eigenen Landes vertraut machen. Arbeitsrecht ist bspw. in Bayern oder Hessen gesetzt, in Nds. kommt das eher allenfalls als Randbereich oder so. Ebenso Familien- und Erbrecht im Süden kann das auch tiefgründiger drankommen, auch im Kautelarbereich. Hier wiederum eher nicht. Dafür gibt es bei uns wieder andere Besonderheiten wie zweischichtige Gutachten.

In manchen Ländern können Strafurteile vorkommen (wenn auch seltener), in anderen nicht. In fast allen kommt Revision vor (in Nds. nicht). Manche Länder haben Wahlklausuren, andere nicht. In vielen gibt es gesetzte Zwangsvollstreckungsklausur (in Nds meist nicht), das ist zwar nicht zwingend schwerer, sondern vor allem die prozessuale Einkleidung mit weiterhin materiellem Schwerpunkt, aber man muss sich damit eben vertraut machen.
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

Dass du einen Lernplan machen willst, finde ich sehr gut und sehr sinnvoll. Achte nur darauf, dass dieser sehr individuell sein muss und immer viel kleine Punkte berücksichtigen muss, die bei jedem Menschen anders sind. Von daher kannst du Lernpläne anderen nicht 1:1 auf dich übertragen.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Mich würde ja mal interessieren, ob KI einen brauchbaren Lernplan für ein Projekt wie das Ref erstellen könnte. Vermutlich schon. Aber wer wettet den Erfolg seines eigenen Examens drauf?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

Das ist eine interessante Frage, hast du das mal versucht?
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Machen wir die Probe aufs Exempel. Ich prompte mal ChatGPT wie folgt:
Testprompt hat geschrieben:Erstelle einen Lernplan für einen Rechtsreferendar im Land Hessen, der zum nächsten Termin das Referendariat antritt. Der Lernplan sollte einen realistischen Zeitplan für das Selbststudium des examensrelevanten materiellen und prozessualen Rechts beinhalten, um rechtzeitig zum Examen den relevanten Stoff in der gebotenen Tiefe, aber unter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Zeit abgedeckt zu haben.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Es kommt:
ChatGPT hat geschrieben:Ein sinnvoller Lernplan für das Rechtsreferendariat in Hessen muss zwei Dinge gleichzeitig leisten: Er soll dich systematisch durch den examensrelevanten Stoff führen und gleichzeitig genug Flexibilität lassen, um die Stationsarbeit, AGs und Klausuren zu bewältigen. Entscheidend ist nicht maximale Stofftiefe von Anfang an, sondern kluge Wiederholung, Klausurpraxis und Priorisierung.

Ich skizziere dir einen realistischen, praxiserprobten 2-Jahres-Plan (ca. 24 Monate), angepasst an den typischen Ablauf in Hessen.

---

# 🔁 Grundprinzipien (wichtiger als jeder Plan)

* **Klausuren schlagen Wissen**: Ab Monat 3–4 regelmäßig 1–2 Klausuren/Woche
* **Wiederholung statt Perfektion**: Lieber 80 % sicher als 100 % einmal gelesen
* **Stationsnähe nutzen**: Lerne das, was du praktisch gerade machst
* **Materielles Recht nie vernachlässigen** (häufiger Fehler!)
* **Examen = Prozessrecht + Taktik + Darstellung**

---

# 📅 Gesamtstruktur (24 Monate)

## Phase 1: Einstieg & Grundlagen (Monat 1–4)

**Ziel:** Überblick + Anschluss an AG + Wiederholung materielles Recht

### Zeitaufwand:

* 2–3 Stunden/Tag unter der Woche realistisch
* Wochenende: optional 3–5 Stunden

### Inhalte:

**Zivilrecht:**

* Anspruchsaufbau systematisieren
* Standardprobleme wiederholen (Vertrag, Delikt, EBV, Bereicherungsrecht)
* Einstieg ZPO: Klagearten, Zulässigkeit, Beweislast

**Strafrecht:**

* Gutachtenstil festigen
* Klassiker: Täterschaft/Teilnahme, Versuch, Unterlassen
* StPO-Grundlagen: Ermittlungsverfahren, Anklage

**Öffentliches Recht:**

* Verwaltungsakt, Klagearten, Grundrechte
* Einstieg VwGO (Zulässigkeit!)

### Methode:

* 70 % Wiederholung, 30 % Neues
* Erste kleine Fälle lösen (keine Panik bei Lücken)

---

## Phase 2: Systemaufbau & erste Klausuren (Monat 5–10)

**Ziel:** Examensniveau erreichen (inhaltlich), Klausurtechnik beginnen

### Zeitaufwand:

* 2–4 Stunden/Tag
* 1 Klausur/Woche (ab Monat 6 zwingend!)

### Inhalte:

**Zivilrecht (Schwerpunkt!):**

* ZPO vertiefen:

* Klage, Widerklage
* Beweisaufnahme
* Urteil & Tenorierung
* Materielles Recht: typische Examenskombinationen

**Strafrecht:**

* Urteil/Anklage/Revision
* Beweiswürdigung (sehr wichtig!)

**Öffentliches Recht:**

* Anfechtungs-/Verpflichtungsklage vollständig beherrschen
* Eilrechtsschutz (!! examensrelevant)

### Methode:

* Klausuren intensiv nacharbeiten (wichtiger als Schreiben!)
* Fehlerliste führen

---

## Phase 3: Vertiefung & Examensnähe (Monat 11–18)

**Ziel:** Klausursicherheit + Standardprobleme automatisieren

### Zeitaufwand:

* 3–5 Stunden/Tag (realistisch in ruhigeren Stationen)
* 2 Klausuren/Woche

### Inhalte:

**Alle Rechtsgebiete:**

* Standardkonstellationen „blind“ beherrschen
* Prozessuale Einkleidung trainieren

**Zivilrecht:**

* Urteil schreiben können (inkl. Tenor!)
* Kautelarjurisprudenz (Vertrag, Gestaltung)

**Strafrecht:**

* Revisionsrecht
* Urteilsstil vs. Gutachtenstil sicher unterscheiden

**Öffentliches Recht:**

* Baurecht/Polizeirecht (typische Klausuren!)
* Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde

### Methode:

* Simulation echter Examensbedingungen
* Zeitmanagement trainieren

---

## Phase 4: Heiße Phase / Examensvorbereitung (Monat 19–24)

**Ziel:** Prüfungsreife

### Zeitaufwand:

* 4–6 Stunden/Tag
* 2–3 Klausuren/Woche

### Inhalte:

* **Nur noch Wiederholung + Klausuren**
* Keine neuen großen Themen mehr!

### Fokus:

* Schwächen gezielt schließen
* Standardprobleme perfektionieren
* Darstellung (Sprache, Struktur!)

---

# 🗓️ Beispiel-Wochenplan (realistisch)

**Montag–Freitag:**

* 1,5–2 h: Materielles Recht wiederholen
* 1–1,5 h: Prozessrecht / examensspezifisch
* 30 min: Wiederholung/Fehlerliste

**1–2 Tage/Woche:**

* Klausur (5 Stunden)
* * 2–3 Stunden Nacharbeit

**Wochenende (optional):**

* Leichte Wiederholung oder Nacharbeit

---

# 📚 Was du unbedingt priorisieren solltest

## Zivilrecht (höchste Gewichtung!)

* ZPO + Urteil
* Anspruchsaufbau sicher beherrschen

## Öffentliches Recht

* Zulässigkeit perfekt (!!)
* Eilrechtsschutz

## Strafrecht

* Gutachtenstil + Urteil
* Beweiswürdigung

---

# ⚠️ Typische Fehler (vermeiden!)

* Nur lesen, keine Klausuren schreiben
* Prozessrecht unterschätzen
* Zu früh zu tief gehen
* Kein Wiederholungssystem
* AG-Inhalte ignorieren

---

# 🧠 Lernstrategie (konkret)

* Karteikarten oder digitale Wiederholung (z. B. spaced repetition)
* Eigene Schemata bauen (nicht nur übernehmen)
* Fälle aktiv lösen, nicht passiv lesen
* Laut erklären (extrem effektiv)

---

# 💡 Realistische Erwartung

Du wirst **nie „fertig“ sein** – das Ziel ist:

* Standardfälle sicher lösen können
* sauber und strukturiert schreiben
* unter Zeitdruck funktionieren

---

Wenn du willst, kann ich dir zusätzlich:

* einen **täglichen Stundenplan für deine aktuelle Station**
* oder eine **konkrete Literaturliste für Hessen**
zusammenstellen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

Nicht übel für eine KI, fehlt zwar eine Menge, aber das ist nicth schlecht!
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