Eigentumsunfähigkeit Leichen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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WilliWillsWissen
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Beitrag von WilliWillsWissen »

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir einer bei meiner Frage weiterhelfen.

Eine Freundin (Medizinstudentin) hat mir letztens begeistert von einer Museumsausstellung "Körperwelten" erzählt, in der wohl menschliche Nervensysteme,... wissenschaftlich ausgestellt wurden. Da hab ich mich natürlich erst einmal über das Recht dahinter gewundert ;)
Leichname sind ja eigentumsunfähig. Wie funktioniert das dann bei (testamentarischen) Körperspenden an ein Institut/... zur Forschung, etc. ? Oder was wäre beispielsweise auch bei einem "Diebstahl" eines Leichnams (P: Wegnahme) aus einem Bestattungsunternehmen?

VG Willhelmine
KMR
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Beitrag von KMR »

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Hinweis: Der Diebstahl knüpft jedenfalls hinsichtlich der Wegnahme nicht an das Eigentum an, sondern an den Gewahrsam.

OT: Die Ausstellung Körperwelten ist m.E. sehenswert, sie gibt es schon lange mit wechselnden Ausstellungsorten.
Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Man munkelt, bei den Körperwelten werden zum Teil Leute aus chinesischen Haftanstalten präpariert, die zum Tode verurteilt wurden. Das war aber, soweit ich weiß, eher ein Vorwurf. Details sind mir nicht mehr erinnerlich. Das Ganze müsste man also nochmal recherchieren. Das würde dann, sofern zutreffend, (andere) Folgeprobleme aufwerfen.

Ansonsten würde ich vermuten, dass das parallel zu den Körperspendern funktioniert, wie sie in anatomischen Instituten zB für die Medizinerausbildung genutzt werden. Dazu solltest du was in den einschlägigen Kommentaren usw. finden können :)!
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Gürteltier hat geschrieben: Dienstag 28. April 2026, 12:16 Das würde dann, sofern zutreffend, (andere) Folgeprobleme aufwerfen.
Welche denn? Ethisch kann man das ja verwerflich finden, aber ich kann mir aus Sicht des deutschen Rechts keine Folgefragen ausmalen, deren Ergebnis davon abhängt, ob es sich hier um chinesische Verurteilte handelt oder nicht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Dienstag 28. April 2026, 16:48
Gürteltier hat geschrieben: Dienstag 28. April 2026, 12:16 Das würde dann, sofern zutreffend, (andere) Folgeprobleme aufwerfen.
Welche denn? Ethisch kann man das ja verwerflich finden, aber ich kann mir aus Sicht des deutschen Rechts keine Folgefragen ausmalen, deren Ergebnis davon abhängt, ob es sich hier um chinesische Verurteilte handelt oder nicht.
Angefangen mit der Frage, ob überhaupt die gesetzlichen Vorgaben Chinas eingehalten sind, inwieweit man wirksam (~ vgl. § 134 BGB) Eigentum erwerben konnte - und inwieweit das in Deutschland “anerkannt” ist bzw. nach welchen Vorschriften das stattfindet; ebenso ist relevant, inwieweit Folgeveräußerungen ablaufen. Das sind jetzt wirklich alles nur ganz grobe Stichpunkte zum Nachdenken.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2026, 00:20 Angefangen mit der Frage, ob überhaupt die gesetzlichen Vorgaben Chinas eingehalten sind
Diese Frage wird das deutsche Recht kaum beantworten und daher auch kaum stellen können.
inwieweit man wirksam (~ vgl. § 134 BGB) Eigentum erwerben konnte - und inwieweit das in Deutschland “anerkannt” ist bzw. nach welchen Vorschriften das stattfindet; ebenso ist relevant, inwieweit Folgeveräußerungen ablaufen.
Wie der OP richtig schreibt, besteht nach hM in Deutschland kein Eigentum an Leichen. Das chinesische Todesurteil wird hier kaum einen Unterschied machen.
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Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2026, 09:08 Diese Frage wird das deutsche Recht kaum beantworten und daher auch kaum stellen können.
Wieso sollte es nur ums deutsche Recht gehen? In IPR-Fällen ist es ja gerade symptomatisch, dass eben auch mal fremdes Recht anwendbar ist. Und im wahren Leben müsste man in den sauren Apfel beißen und das ggf.. prüfen. (AA einige deutsche Gerichte, die einfach aus Prinzip einfach deutsches Recht prüfen.) Und ich habe das ja auch nur in einem Nebensatz eingeworfen. Du hast dann ja nachgefragt. ;)
Schnitte hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2026, 09:08 Wie der OP richtig schreibt, besteht nach hM in Deutschland kein Eigentum an Leichen. Das chinesische Todesurteil wird hier kaum einen Unterschied machen.
Aber vielleicht ist der Leichnam ja in China eigentumsfähig?

Ich mag hier außerdem nur mal einwerfen, dass ja evtl. das Exponat als Solches eigentumsfähig sein könnte… (ohne dass ich da jetzt Spezialwissen hätte).
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Du hast ja aber im IPR des Sachenrechts in aller Regel Lex rei sitae: Die dinglichen Rechte unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache gerade befindet.
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