Erbteilskauf unter Miterben

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Nalita
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Beitrag von Nalita »

Hallo zusammen,

ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch :( bei folgendem Fall:

Erbteilskaufvertrag unter Miterben

Sachverhalt:
Erbengemeinschaft aus zwei Miterben (A und B) mit Erbquote zu je ½.
Im ungeteilten Nachlass befindet sich außer Grundbesitz noch etwas Hausrat und ein Nachlasskonto (nur ca. 3.000 € für laufende Grundbesitzkosten). Die Erbengemeinschaft steht bereits im Grundbuch.

Vorgang:
Erbteilskauf unter Miterben: Vertragsgegenstand ist der Erbteil des Miterben A zu ½ am Nachlass. Miterbe B erwirbt den Erbteil des A gegen Kaufpreiszahlung von 250.000 €.

Ziel:
Der Erwerb des Erbteils durch Miterbe A soll der Teilung des Nachlasses dienen.
Der Erbteilkauf führt zur Beendigung der Erbengemeinschaft; A wird Alleinberechtigter.
Für die Beteiligten soll der Vorgang nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEstG: „… der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses.“

1.) Grundstück vs. Erbteil:
Auch wenn der Wortlaut des § 3 Nr. 3 GrEStG auf den Erwerb des Grundstücks abstellt, meine ich gelernt zu haben, dass auch der Erwerb des gesamten Erbteils unter Miterben nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist, sofern dies zur Teilung des Nachlasses dient und zur Auflösung der Erbengemeinschaft führt.
a.) Erinnere ich mich recht?
b.) Wo kann ich dies nochmals nachlesen (z.B. Kommentar, BFH-Rechtsprechung…)?

2.) Ich meine mich auch zu erinnern, dass im Vertrag auf die Steuerprivilegierung nach § 3 Nr. 3 GrEStG Bezug genommen und die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen ausdrücklich dargestellt werden sollte.

Tatbestandsvoraussetzungen:
- Erwerb des Erbteils (mit Grundbesitz)
- durch Miterben
- zur Teilung des Nachlasses

a.) Genügt dafür folgende Formulierung?
„Mit Vollzug der Erbteilsabtretung erwirbt ein Miterbe sämtliche Erbteile der übrigen Miterben. Kraft Gesetzes endet damit die Erbengemeinschaft und wächst dem Käufer der Nachlass mit allen Aktiva und Passiva an.
Die Parteien beantragen, auf den vertragsgegenständlichen Erwerb nach § 3 Nr. 3 GrEStG keine Grunderwerbsteuer zu erheben."


b.) Oder muss der Vertragszweck - die Teilung des Nachlasses und Auflösung der Erbengemeinschaft - klarer benannt werden?
Schließlich soll sichergestellt werden, dass keine Anteilskonzentration als Zweck unterstellt wird, denn der Zweck ist tatsächlich die Beendigung der Erbengemeinschaft.

c.) Muss explizit noch vertraglich festgehalten werden, dass mit dem Erbteilskauf Miterbe A Alleineigentümer wird?

Besten Dank für die Antworten und herzliche Grüße!
KMR
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Beitrag von KMR »

Keine Rechtsberatung.
Das wurde dir offenbar unter anderem Namen auch schon in anderen Foren gesagt:
https://www.finanztip.de/community/foru ... -3-grestg/
Julia
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Beitrag von Julia »

Danke fürs Recherchieren, hab nur schnell freigegeben aus Zeitmangel.
Geschlossen.
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