Hallo beisammen!
Ich stehe aktuell vor einem Problem und erhoffe mir ggf. durch eure Erfahrungsberichte einen (guten) Rat.
Ich studiere in Bayern und habe im April meinen Letztversuch im Bereich Zivilrecht (Zwischenprüfung - Sachenrecht) geschrieben.
Trotz eines eigentlich guten Bauchgefühls bei Abgabe der Prüfung wurde meine Arbeit mit 3 Punkten bewertet. Die entsprechende Note wurde bisher online eingetragen, laut System habe ich den Studiengang nicht bestanden und auch ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen des Studiengangs mit Möglichkeit zum Widerspruch wurde mir postalisch bereits zugestellt.
Haken an der Sache ist, dass die Klausurbesprechung sowie -einsicht erst in der zweiten Juniwoche stattfindet, meine Widerspruchsfrist aber bereits seit ein paar Tagen läuft. Auch ist eine vorzeitige Klausureinsicht nicht möglich, wie mir auf Nachfrage durch das Lehstuhlsekretariat mitgeteilt wurde.
Da ich mein Studium im Fach Jura eigentlich fortsetzen möchte und mich (bis aufs Fach Zivilrecht) bereits im Hauptstudium befinde (große Scheine), alle anderen Zwischenprüfungen bestanden habe und ich ebenfalls meine Schwerpunktklausur erfolgreich abgelegt habe, käme bei mir ggf. eine Remonsration in Betracht. Andernfalls würde nur noch ein (erfolgreicher) Härtefallantrag Abhilfe schaffen.
Hatte einer von euch bereits ein ähnliches Problem und kann mir verraten, wie er aus dieser Misere herausgekommen ist? Ist es möglich, dennoch irgendwie Akteneinsicht zu erlangen, um die Klausur irgendwie vorzeitig in die Finger zu bekommen?
Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Falls sich ein Profi im Bereich des Sachenrechts (v.a. Anwartschaftsrecht) angesprochen fühlt, wäre ich um eine kurze Nachricht sehr dankbar, um mit ihm ggf. einen meiner Klausurfehler zu besprechen.
Beste Grüße und noch einen sonnigen Abend!
Remonstration Zivilrecht
Moderator: Verwaltung
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harry01
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Das ist natürlich eine unschöne Situation. Wirkliche Hilfe und belastbare Ratschläge - gerade wenn Fristen bereits laufen - wirst du aber nur bei einem Prüfungsrechtler bekommen. Hier solltest du nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen, im Sommer fahren immerhin auch Anwälte in den Urlaub und haben insoweit nur begrenzte Kapazitäten.
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Gürteltier
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Ich würde mich sofort mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen - die sind ja die entscheidende Stelle. Die können dann auch sagen, wogegen du vorgehen musst (der Widerspruch gegen den Bescheid wird es wohl auf jeden Fall sein - es droht sonst, wie du selbst wissen solltest, Bestandskraft; die Remonstration erscheint mir zusätzlich sinnvoll - zu verlieren gibt es hier nichts). Aber wie mein Vorposter sagt: Hier lohnt es, Geld in die Hand zu nehmen und jemanden mit Ahnung zu beauftragen.
Aus veröffentlichten Entscheidungen weiß ich, dass im ggf. sich anschließenden Klageverfahren die Klausuren auch durch das VG nochmal gesichtet und die Prüfungsentscheidungen dann auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft werden.
Was ich aus meiner bescheidenen Sichtweise aus “Lehrstuhlsicht” beitragen kann: Ich weiß, dass manche Lehrstühle durchaus wissen, wer einen Letztversuch hat. Ich kenne da eine Sekretärin, die drückt die Arbeiten idR einer schon länger bekannten Mitarbeiterin mit bohrendem Blick und dem Hinweis, dass es sich um einen Drittversuch handele, in die Hand. Ich weiß natürlich nicht, was das beim jeweiligen Korrektor auslöst, ich vermute aber, man schaut dann alles schon sehr genau an. Darauf will ich nur deshalb hinweisen, weil in einem solchen Fall sicherlich schon gutmütig begutachtet wurde. Aber das muss natürlich nicht überall so ablaufen. Offiziell gibt es sowas ja ohnehin gar nicht
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Wünsche viel Erfolg!
Aus veröffentlichten Entscheidungen weiß ich, dass im ggf. sich anschließenden Klageverfahren die Klausuren auch durch das VG nochmal gesichtet und die Prüfungsentscheidungen dann auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft werden.
Was ich aus meiner bescheidenen Sichtweise aus “Lehrstuhlsicht” beitragen kann: Ich weiß, dass manche Lehrstühle durchaus wissen, wer einen Letztversuch hat. Ich kenne da eine Sekretärin, die drückt die Arbeiten idR einer schon länger bekannten Mitarbeiterin mit bohrendem Blick und dem Hinweis, dass es sich um einen Drittversuch handele, in die Hand. Ich weiß natürlich nicht, was das beim jeweiligen Korrektor auslöst, ich vermute aber, man schaut dann alles schon sehr genau an. Darauf will ich nur deshalb hinweisen, weil in einem solchen Fall sicherlich schon gutmütig begutachtet wurde. Aber das muss natürlich nicht überall so ablaufen. Offiziell gibt es sowas ja ohnehin gar nicht
Wünsche viel Erfolg!