Sicherlich debattierbar, aber:
Ich würde im 1. Examen im materiellen Strafrecht nur das Delikt (in §§ angegeben) als Überschrift nehmen:
Strafbarkeit des T
I.) § 242 I StGB
T könnte sich gem. …
1.) Hierfür müsste er eine fremde bewegliche Sache weggenommen haben. (…)
2.) T handelte auch vorsätzlich.
3.) T handelte zudem rechtswidrig und schuldhaft.
II.) § 246 I StGB
(…)
Wie weit darf ich in der Großen Übung kürzen
Moderator: Verwaltung
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Gürteltier
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Ahja: Auch wenn du intellektuell und sprachlich schachtelst, muss das nicht immer zwingend durch Nummerierung gekennzeichnet wird. Ab einem gewissen Punkt verwirrt das eh nur (dich selbst auch).
Arbeite lieber daran einen in sich stringenten Text zu schreiben. Ein korrekter Gutachten muss sich eigentlich als Fließtext ohne jegliche Gliederung und Überschrift als logischer Text lesen, der die Frage der Aufgabenstellung beantwortet. Die Überschriften dienen da eigentlich nur als Stütze (die aber den Korrektoren auch hilft).
Arbeite lieber daran einen in sich stringenten Text zu schreiben. Ein korrekter Gutachten muss sich eigentlich als Fließtext ohne jegliche Gliederung und Überschrift als logischer Text lesen, der die Frage der Aufgabenstellung beantwortet. Die Überschriften dienen da eigentlich nur als Stütze (die aber den Korrektoren auch hilft).
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KMR
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Anmerkung: Hier gibt es Korrektoren, die ausdrücklich vertreten und darauf hinweisen, dass Gliederungsebenen und Überschriften zur Strukturierung zu nutzen seien.
m.E. am wichtigsten: Ausreichend Absätze nutzen. Sowohl bei elektronisch abgefassten Texten und erst recht bei handschriftlichen ist es äußerst unangenehm eine vollständig jede Zeile nutzende Seite zu lesen. Insoweit Absätze ausreichend und sinnvoll genutzt werden, können sie gesonderte Gliederungsebenen entbehrlich machen.
Im Strafrecht wirklich unabdingbar für Gliederungsebenen sind wohl nur die Unterteilung in Handlungskomplexe und/oder Personen sowie sodann in die jeweils zu prüfenden Delikte innerhalb derer wird die Musik überwiegend im Rahmen der Tatbestandsmäßigkeit spielen, seltener in Rechtswidrigkeit und Schuld.
m.E. am wichtigsten: Ausreichend Absätze nutzen. Sowohl bei elektronisch abgefassten Texten und erst recht bei handschriftlichen ist es äußerst unangenehm eine vollständig jede Zeile nutzende Seite zu lesen. Insoweit Absätze ausreichend und sinnvoll genutzt werden, können sie gesonderte Gliederungsebenen entbehrlich machen.
Im Strafrecht wirklich unabdingbar für Gliederungsebenen sind wohl nur die Unterteilung in Handlungskomplexe und/oder Personen sowie sodann in die jeweils zu prüfenden Delikte innerhalb derer wird die Musik überwiegend im Rahmen der Tatbestandsmäßigkeit spielen, seltener in Rechtswidrigkeit und Schuld.