Das stimmt grds., aber man muss nuancieren: Wenn man immer nur (oder ganz überwiegend), wie schon hier geschrieben, maximale Begünstigung für die jeweilige Klientel anstrebt, dagegen immer nur den Jüngeren Zumutungen auferlegt (man könnte ja in anderen Bereichen kompensatorische Gesetzgebung treffen), dann sendet das eben ein Signal, ob man nun mag oder nicht.Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 17:23 Dieses "gilt nur für die Jüngeren"-Argument überzeugt mich nicht. Mit dieser Logik kann man jede sinnvolle Gesetzesänderung abwürgen und eine möglicherweise abschaffungswürdige Norm dauerhaft perpetuieren. Wenn man eine Reform will, muss man halt irgendwo einen Cut machen und sagen "Das galt bisher, aber jetzt nicht mehr, oder nur noch für Bestandsgeschützte". Ist wie mit den Fahrerlaubnisklassen. Wer bis 1998 den Führerschein (in der alten Klasse 3) gemacht hat, darf bis 7,5 Tonnen machen; wer seither (Klasse B) gemacht hat, nur 3,5 Tonnen. Trotz weitgehend gleicher Fahrausbildung. Das ist aus Sicht des Neulings ungerecht, aber wenn man ein Gesetz ändern will, muss man halt irgendwo ansetzen, und eine abschaffungswürdige Norm ewig weiter mitzuschleppen, weil man diese Übergangsfriktionen vermeiden will, kann auch nicht die Antwort sein.
Außerdem ist zu beachten, dass man durchaus auch auf bestehende Arbeitsverhältnisse einwirken könnte durch ex nunc-KSchG-Änderung. Einige werden (im Ausgangspunkt natürlich zu Recht) einwenden: „Rückwirkung“. Aber ich weise darauf hin, dass das BVerfG bei bestehenden Ehen auch den Versorgungsausgleich zugelassen hat (als er in den 1970er eingeführt wurden, meinten manche Ehemänner, das sei eine unzulässige Rückwirkung, bei Scheidung habe man nicht ahnen können, dass man seine Anwartschaften teilen müsse, und jetzt doch); und ich glaube, dass lässt sich übertragen. Ich bin aber recht sicher, dass man es nicht tun wird, lasse mich gern Lügen strafen.
Man hätte und könnte bei der Fahrerlaubnis ohne Weiteres den Fortbestand an eine neue Eignungsprüfung knüpfen, jedenfalls altersbedingt, und da die Neuregeln greifen lassen. Ich sehe, dass das nur ein Beispiel von Dir ist, und dass man nicht in allen Bereichen eine Rückwirkung anordnen kann und dann eben wie von Dir beschrieben verfahren muss, aber die gesamte Stoßrichtung spricht schon etwas für sich.


