Unterschied Schenkung von Todes wegen - Vermächtnis

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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JuraStudentin2019
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Beitrag von JuraStudentin2019 »

Hallo ihr Lieben

Die Überschrift spricht eigentlich für sich - ich weiß nicht so ganz wann eine Schenkung von Todes wegen und wann ein Vermächtnis gewollt ist bzw. wie ich das im Fall erkennen soll wann was vorliegt. Es ist ja von der Rechtsfolge beides auf meist einen oder ein paar Gegenstände gerichtet, die der Beschenkte/ Vermächtnisnehmer nach dem Tod des “Erblassers” erhalten soll. vorher weiß ich aber wann was vorliegt. Und bitte keine Antworten wie das ist durch Auslegung zu Ermittlern 🥹 sondern wie ich auslegen muss.

Vielen Dank für eure Antworten!
Joshua
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Beitrag von Joshua »

Interessant, dass du schon vorab festlegst, wie man dir antworten sollte. Absolutes No-Go. Im Übrigen verletzt du den Reziprozitäts-Grundsatz: Wer hier häufig Fragen stellt, sollte sich in gleichem Maße auch in die Fragen und Probleme anderer Foristen reindenken und fließig mitdisktutieren. Schön (genauer: das unentbehrliche Minimum) wäre auch, wenn du selbst einen konkreten Fall entwickeln / heraussuchen / nennen würdest, an dem sich das Forum dann abarbeiten darf. So viel Mühe muss schon sein!

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
JuraStudentin2019
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Beitrag von JuraStudentin2019 »

Hallo Joshua ,

Lieben Dank für deine Nachricht.
Die Anmerkung dass ich keine Antworten haben wollte, die sagen, dass es auszulegen ist, war keinesfalls negativ gegenüber anderen gemeint sondern einfach dass ich probiert habe zu beschrieben wo genau ich ein Problem habe. Ich wollte damit keinesfalls bestimmend rüber kommen. Da ich leider keinen Fall dazu habe und auch nicht weiß wie ich einen solchen bilden könnte habe ich darauf verzichtet. Beim letzten Punkt gebe ich dir absolut Recht - manchmal weiß ich jedoch selbst keine Antwort.

Vielen Dank dir trotzdem

Joshua hat geschrieben: Samstag 11. Juli 2026, 16:31 Interessant, dass du schon vorab festlegst, wie man dir antworten sollte. Absolutes No-Go. Im Übrigen verletzt du den Reziprozitäts-Grundsatz: Wer hier häufig Fragen stellt, sollte sich in gleichem Maße auch in die Fragen und Probleme anderer Foristen reindenken und fließig mitdisktutieren. Schön (genauer: das unentbehrliche Minimum) wäre auch, wenn du selbst einen konkreten Fall entwickeln / heraussuchen / nennen würdest, an dem sich das Forum dann abarbeiten darf. So viel Mühe muss schon sein!
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB) und einem Vermächtnis liegt in ihrer rechtlichen Ausgestaltung, dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie den Formvorschriften. Es sind 2 paar Schuhe. Ein Schenkungsversprechen von Todes wegen ist Rechtsgeschäft, welches zu Lebzeiten des Schenkers geschlossen wird. Ein Vermächtnis ist eine Regelung, die erst mit dem Tod wirksam wird.
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