Hallo zusammen,
mal weniger rechtsdogmatisch, sondern heute mehr rechtsphilosophisch/gesellschaftspolitisch (ggfs verfassungsrechtlich, daher im Thread Öffentliches Recht) würde mich eure Meinung interessieren, wie ihr die (Un-)Verständlichkeit von Gesetzen einordnet. Ich habe vor Kurzem einen Teilausschnitt eines Podcasts gehört, der das bereits als Problem der Demokratie einordnet. Als extreme Gegenposition hatte ich vor längerem eine (juristische) Stimme gelesen, die vertreten hat, juristische Texte seien für den Rechtsanwender gedacht, der Streitigkeiten anhand dieser Texte lösen soll, also nicht direkt für die Leute, die sich streiten (natürlich wenig hilfreich zB für das Strafrecht).
Ich gebe euch mal meine Gedanken dazu:
Das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verlangt (der letzteren Stimme entgegengesetzt?), dass die Normadressaten die Rechtslage klar erkennen können und ihr Verhalten daran ausrichten können müssen. Das BVerfG lässt es dabei aber ausreichen, wenn eigentlich nicht wirklich bestimmte und/oder verständliche Normen immerhin durch die Rspr hinreichende Konturen erlangt haben. Urteile haben aber ihrerseits nicht wirklich den Ruf, für den Otto-Normal-Bürger immer verständlich zu sein, sondern können ihrerseits wieder sehr häufig nur von Juristen richtig eingeordnet werden. Im ersten Ansatz will also eigentlich auch das GG, dass jeder das Recht versteht, rekurriert für den Maßstab der Verständlichkeit dann aber auf die Konturen der Rspr, die ihrerseits gerade alles andere als für jeden verständlich sind. Es scheint also, als würde das GG (nach BVerfG-Auslegung) tatsächlich mehr zu der Sicht neigen, dass Gesetze hauptsächlich für den Rechtsanwender verständlich sein müssen und nicht für den Adressaten. (Ein schönes Beispiel ist dabei etwa VGH München, Beschluss v. 22.01.2024 – 10 ZB 23.1558 zur Bestimmtheit der Anordnung eines Leinenzwangs für einen Hund, der auf "Plätzen innerhalb des bebauten Zusammenhang und im Umkreis von 100m davon" gelten soll. Das sei hinreichend bestimmt, weil man den Begriff des Bebauungszusammenhangs ja aus § 34 BauGB kennt und dazu gibt es ja viel Rspr...)
Rein pragmatisch gedacht finde ich die Position, dass Gesetze selbst (jedenfalls in der heutigen Zeit) aus sich heraus nicht für jeden verständlich sein müssen, (mittlerweile) überzeugend. Jedenfalls, sofern das "Unverständliche" tatsächlich technisch bedingt und keine bloße grammatikalische Selbstbeweihräucherung der Verfasser ist. Der oben angesprochene Podcast hatte eine Studie zitiert, nach der bereits 50% der Menschen bei der Tageschau nicht mitkommen (wobei ich mir sehr schwer tue, das zu glauben, die Studie habe ich auch nicht gefunden). Mir fehlt die Fantasie, wie man im Gesetz selbst zB das Grundschuldrecht so erklären könnte wie die Tagesschau in einfacher Sprache. Auch würden die Gesetze vermutlich ganz wesentlich länger werden als eine mit Substantivierungen vollgepackte, unverständlichere aber sprachlich "effizientere" Formulierung. Dann stellt sich die Frage, ob sich der "Laie" das überhaupt durchlesen wollen würde. Auch unabhängig davon, ob dann die einzelne Norm in ihrem reinen Textgehalt verstanden werden würde, heißt das ja auch noch nicht, dass sie systematisch richtig eingeordnet werden würde (man denke an einen Gewerberaummieter, der sich auf den isoliert verstandenen Normtext einer der §§ 549 ff BGB berufen will). Insoweit sehe ich mittlerweile fast keinen Mehrwert mehr darin, den unmittelbaren Normtext als für jeden verständlich formulieren zu wollen, da es zum einen schwer möglich ist, ohne den Regelungsgehalt zu ändern/verkürzen und das zum anderen auch keine Garantie gibt, dass die Norm richtig verstanden werden würde, da Auslegung nicht nur mit dem Wortlaut funktioniert. Kurz: Für Verständlichkeit der Regelungen halte ich das System selbst, das geregelt werden soll, für zu komplex.
Ich muss aber dazu sagen, dass ich bislang auch nur das 1. StEx habe, mein Blick also alles andere als von der Praxis geprägt ist und ich mit Rechtsanwendung "in der echten Welt" nur sehr begrenzte Erfahrung habe, weshalb mich ganz besonders eure Meinung zu dem Thema interessieren würde.
Viele Grüße
Verständlichkeit von Gesetzen
Moderator: Verwaltung
-
Hyclas
- Noch selten hier

- Beiträge: 10
- Registriert: Donnerstag 22. September 2022, 23:07
- Schnitte
- Super Mega Power User

- Beiträge: 5403
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Gesetze für den Rechtsunterworfenen allgemein verständlich zu formulieren, ist ein uraltes hehres Ziel; zum Beispiel hatte Friedrich der Große das fürs Preußische ALR vorgegeben, oder Napoleon für den Code civil. Es ist aber ein Ideal, dem man sich nur annähern kann, ohne es wirklich vollumfänglich zu erreichen. Das liegt daran, dass es einen klaren Trade-off zwischen allgemeiner Verständlichkeit einerseits und Rechtssicherheit (im Sinne zumindest annähernd vorhersehbarer Entscheidungen) andererseits gibt. Das ist nicht einfach eine Frage des Formulierungsstils in Gesetzen; Gesetzestexten in römisch inspirierten Rechtsordnungen sind vom Stil her so ziemlich das genaue Gegenteil von denen im Common Law, aber allgemein verständlich sind beide nicht.
Gänzlich zufriedenstellend ist das nicht, aber der Impact wird dadurch gemildert, dass der nicht gesetzeskundige Rechtsunterworfene die Möglichkeit hat, sich von einem Experten seiner Wahl beraten zu lassen. Das kostet dann natürlich Geld, und aus gesellschaftlicher Sicht führt das zu nachvollziehbaren Vorwürfen, dass eine Juristenclique hier rentseeking auf Kosten des Rests der Gesellschaft betreibt. Das ist nicht ideal, aber es ist immer noch besser, als einem unerreichbaren Ideal eines für jedermann verständlichen Gsetzbuchs hinterherzurennen und in Wahrheit damit nur ein Regelwerk zu schaffen, das mehr Lücken aufweist als ein Schweizer Käse.
Gänzlich zufriedenstellend ist das nicht, aber der Impact wird dadurch gemildert, dass der nicht gesetzeskundige Rechtsunterworfene die Möglichkeit hat, sich von einem Experten seiner Wahl beraten zu lassen. Das kostet dann natürlich Geld, und aus gesellschaftlicher Sicht führt das zu nachvollziehbaren Vorwürfen, dass eine Juristenclique hier rentseeking auf Kosten des Rests der Gesellschaft betreibt. Das ist nicht ideal, aber es ist immer noch besser, als einem unerreichbaren Ideal eines für jedermann verständlichen Gsetzbuchs hinterherzurennen und in Wahrheit damit nur ein Regelwerk zu schaffen, das mehr Lücken aufweist als ein Schweizer Käse.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)