Manches muss einfach gemeldet werden
Moderator: Verwaltung
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Gürteltier
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Wenn du wüsstest, was mein Hausarzt noch nebenbei abrechnen wollte, als ich versucht habe, irgendwie in meine Patientenakte beim ihm zu kommen… (übrigens ohne wirklichen Erfolg).
Besonders sinnlos erscheint mir seine Codierung im Hinblick darauf, dass ich eine gewisse Zeit auch privat versichert war. Da macht das ja sowieso keinen Sinn.
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KMR
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Ich habe den Beschluss nicht gelesen, aber der Pressebericht zu den Ausführungen der Kammer klingen m.E. zu Recht besorgniserregend.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... itiergebot
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Gürteltier
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Dachte immer: "Iura novit curia".
- Strich
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Langsam wirds komisch. Die Anforderungen sind ja beliebig subsummierbar. Das verstärkt nur meine These, dass das BVerfG es in der Hand hat, zu welchen Themen sie sich äußern wollen und zu welchen nicht. Das ist keine gute Entwicklung.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Vielleicht auch eine Verteidigung gegen antizipierte KI-Beschwerdeflut durch Naturalparteien. Allgemein zugängliche LLMs haben immerhin keinen Zugriff auf Fachliteratur, mit Ausnahme des Ur-Alt-Krams in Google Books.
- Schnitte
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Ja, das wird's sein. Ansonsten wäre es auch schwer begründbar, wieso vorangehende Literaturrecherche nun plötzlich zu einem Zulässigkeitskriterium für ein gerichtliches Verfahren werden soll.GetMeOut hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2026, 12:28 Vielleicht auch eine Verteidigung gegen antizipierte KI-Beschwerdeflut durch Naturalparteien. Allgemein zugängliche LLMs haben immerhin keinen Zugriff auf Fachliteratur, mit Ausnahme des Ur-Alt-Krams in Google Books.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Gürteltier
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Ich finds aber super: Ach, du hast dich nicht mit dem Kommentar auseinandergesetzt, der noch gar nicht erschienen war, als du deinen Antrag geschrieben hast?
Dass das natürlich auch im Hinblick auf die Fürsorgefunktion des Gerichts und die (zumindest faktische/praktische) Gleichheit des Rechtssprechungsanspruchs (kein Anwaltszwang vor dem BVerfG!) zumindest etwas fragwürdig ist, dürfte vielleicht der ein oder andere teilen.
Aber in dem hiesigen Beispiel ist es ja so, dass die Anforderungen selbst “dem besten” Juristen unmöglich gewesen wären, es sei denn, es wird erwartet, dass man seine Schriftsätze periodisch “updatet” (was natürlich in Bezug auf Tatsachenänderungen(!) durchaus erforderlich sein kann, z.B. bei Erledigung eines Verwaltungsakts, hier aber doch etwas skurril anmutet…).
Dass das natürlich auch im Hinblick auf die Fürsorgefunktion des Gerichts und die (zumindest faktische/praktische) Gleichheit des Rechtssprechungsanspruchs (kein Anwaltszwang vor dem BVerfG!) zumindest etwas fragwürdig ist, dürfte vielleicht der ein oder andere teilen.
Aber in dem hiesigen Beispiel ist es ja so, dass die Anforderungen selbst “dem besten” Juristen unmöglich gewesen wären, es sei denn, es wird erwartet, dass man seine Schriftsätze periodisch “updatet” (was natürlich in Bezug auf Tatsachenänderungen(!) durchaus erforderlich sein kann, z.B. bei Erledigung eines Verwaltungsakts, hier aber doch etwas skurril anmutet…).
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KMR
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Für die Verfassungsbeschwerde besteht aber zu Recht kein Anwaltszwang oder dergleichen. Sie soll anders als andere verfassungsgerichtliche Verfahren gerade jedermann, auch dem einfachen Bürger zur Verfügung stehen, der eine Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch die öffentliche Gewalt gegeben sieht. Dass man anfängt die Anforderungen bereits an die Substantiierung (!) derart hochzuschrauben, dass sie quasi in einem Vertretungszwang endet (EDIT: und wie von Gürteltier gesprochen auch von Rechtsanwälten hier nicht hätte erfüllt werden können), widerspricht m.E. vollständig der Konzeption der Verfassungsbeschwerde. Wie von Strich zu Recht angeführt führt dies mehr zu einem durch das BVerfG durch die Hinterhand eingeführten System des "writ of certiorari" wie es das US-amerikanische Verfassungsprozessrecht kennt. Die Befassung des SCOTUS mit einem Verfahren erfordert einen solchen "writ", der grundsätzlich nach eigenem Gutdünken erteilt wird, wenngleich es gewisse Fallgruppen gibt, in denen die Wahrscheinlichkeit größer ist.GetMeOut hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2026, 12:28 Vielleicht auch eine Verteidigung gegen antizipierte KI-Beschwerdeflut durch Naturalparteien. Allgemein zugängliche LLMs haben immerhin keinen Zugriff auf Fachliteratur, mit Ausnahme des Ur-Alt-Krams in Google Books.
M.E. sollte gerade im Verfahren der Verfassungsbeschwerde angesichts dessen Bedeutung und unter Berücksichtigung von Art. 19 IV, 20 III, 1 III GG eine ausgeprägte Form der Amtsermittlung bzw. besonders großzügige Maßstäbe an die Begründung gelten.
Zuletzt geändert von KMR am Mittwoch 19. August 2026, 12:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Also ich finde es so gesamtstaatlich betrachtet schwierig, wenn ein Verfahren existiert, das prinzipiell jedem offen steht, es aber darauf spezialisierte Anwälte regelmäßig nicht schaffen sollen, die Dinger zulässig zu kriegen. Ich hab ja nichts dagegen, dass nicht jeder FWW Anwalt das Ding hinkriegt, dafür gibt es nunmal Spezialisierungen. Aber die Spezialisten, die ich dann auch gut bezahlen muss, sollten das schon hinkrigen.
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- GetMeOut
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Am Ende des Tages sind es halt nur 16 Richter, die schauen müssen, wie sie möglichst frei von Willkür Fälle zur Entscheidung annehmen. Dass selbst Volljuristen oft an den hohen Anforderungen scheitern, sieht man zur Genüge im Verfahren der konkreten Normenkontrolle.
Wir erleben aktuell v.a. im Sozialrecht, wie sehr KI zu einer erhöhten Arbeitsbelastung bei den Gerichten führt. Hiergegen muss sich Karlsruhe irgendwie schützen. Ich finde den Weg auch nicht sonderlich elegant, aber in der Sache verständlich (wenn meine Vermutung des Motivs denn zutrifft).
Wir erleben aktuell v.a. im Sozialrecht, wie sehr KI zu einer erhöhten Arbeitsbelastung bei den Gerichten führt. Hiergegen muss sich Karlsruhe irgendwie schützen. Ich finde den Weg auch nicht sonderlich elegant, aber in der Sache verständlich (wenn meine Vermutung des Motivs denn zutrifft).
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Gürteltier
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Und das passiert auch nicht einmal (der metaphorische “Paukenschlag” alle 10-20 Jahre), sondern gefühlt wieselt sich das Gericht ja wirklich um bestimmte Fälle. Ohne in die Schublade der Verschwörung zu greifen: Natürlich steht dahinter auch die politische “Gravitas” des Spruchkörpers.
Vom Gesetzgeber war sicher mal gewollt: Leg dar, was genau passiert ist (“Sachverhalt”) und erzähle mir dann, wieso dich das in deinen Grundrechten verletzt; m.E. muss wegen des fehlenden Anwaltszwangs auch “Laiensprache” reichen.
Die Gefahr ist nur, dass wir uns hier eine Willkür “einheimsen”. Das Gericht darf natürlich aussuchen, was es wann/wie entscheidet. Aber wenn das natürlich eine Eigendynamik entwickelt, ist das auch irgendwie schwierig. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht und auch der EGMR Leitlinien zur “verfassungswidrigen Verfahrensverschleppung” aufgestellt und darüber hinaus auch teilweise dargelegt, dass die Fschgerichtenhspw. nicht die Anforderungen an Darlegungs- und Substantiierungspflichten überdehnen dürfen.“Lieber nicht entscheiden, als falsch zu entscheiden!” (Christian Bundesverfassungsgericht)
Vom Gesetzgeber war sicher mal gewollt: Leg dar, was genau passiert ist (“Sachverhalt”) und erzähle mir dann, wieso dich das in deinen Grundrechten verletzt; m.E. muss wegen des fehlenden Anwaltszwangs auch “Laiensprache” reichen.
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Eindeutig KI-generierte Anträge ohne Substanz wegen fehlendem RSB oä abweisen, würde ich sagen. Das scheint mir hier deutlich verträglicher mit den Verfahrensrechten der Beteiligten.GetMeOut hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2026, 13:07 Wir erleben aktuell v.a. im Sozialrecht, wie sehr KI zu einer erhöhten Arbeitsbelastung bei den Gerichten führt. Hiergegen muss sich Karlsruhe irgendwie schützen. Ich finde den Weg auch nicht sonderlich elegant, aber in der Sache verständlich (wenn meine Vermutung des Motivs denn zutrifft).
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Das stimmt. Ich finde aber, dass der Weg über das Annahmeverfahren besser ist: Einfach sagen: Machen wir nicht, Tschüss. Das ist irgendwie ehrlicher, als an den Substantiierungsanforderungen zu schrauben.GetMeOut hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2026, 13:07 Am Ende des Tages sind es halt nur 16 Richter, die schauen müssen, wie sie möglichst frei von Willkür Fälle zur Entscheidung annehmen. Dass selbst Volljuristen oft an den hohen Anforderungen scheitern, sieht man zur Genüge im Verfahren der konkreten Normenkontrolle.
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Gürteltier
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Stimmt, sogar noch einfacher. Wobei auch dieses Verfahren - dessen Sinn mir voll und ganz bewusst ist - natürlich fast schon in Gesetz gegossene Willkür sein könnte.Strich hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2026, 14:17Das stimmt. Ich finde aber, dass der Weg über das Annahmeverfahren besser ist: Einfach sagen: Machen wir nicht, Tschüss. Das ist irgendwie ehrlicher, als an den Substantiierungsanforderungen zu schrauben.GetMeOut hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2026, 13:07 Am Ende des Tages sind es halt nur 16 Richter, die schauen müssen, wie sie möglichst frei von Willkür Fälle zur Entscheidung annehmen. Dass selbst Volljuristen oft an den hohen Anforderungen scheitern, sieht man zur Genüge im Verfahren der konkreten Normenkontrolle.
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Oh das ist es. Das ist hier aber nichts schlimmes, weil das BVerfG mit Leuten besetzt wird bei denen wir in der Abwägung Willkürmöglichkeit ./. Effiziente Entscheidung die Waage zu letzterem ausschlagen lassen können. Die Willkür wird durch den Auswahlprozess ausreichend eingegrenzt. Weder bei Harbath noch bei brett kavanaugh haben sich irgendwelche Anzeichen ergeben, dass die jetzt nach Ernennung durchdrehen und abgefahrene Sachen machen. Eher das Gegenteil.
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