Strich hat geschrieben: Donnerstag 3. September 2026, 10:00
Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 2. September 2026, 12:54
Strich hat geschrieben: Mittwoch 2. September 2026, 09:50
Kann mir jemand mit mehr Steuerrechtlicher Erfahrung sagen, ob dieses Feld der Steuerfreien Einkünfte da nur ins Formular gewandert ist, weil die Leute ständig nachgefragt haben, wo sie die angeben müssen? Weil steuerfrei heißt ja, interessiert das FA nicht?
Ob etwas steuerfrei ist, entscheidet immer noch das Finanzamt und nicht du. Du musst alle Einkünfte melden, die rechtliche Einordnung erfolgt dann durch das Finanzamt. Es kann ja bspw. in Frage stehen, ob überhaupt der Tatbestand der Steuerfreiheit nach § 3 EStG vorliegt und ob die Freigrenzen überschritten wurden.
Ironisch ist hier, dass das Finanzamt hiervon eigentlich schon lange vor deiner Erklärung weiß, weil der Auftraggeber die Zahlung selbst wiederum an das Finanzamt meldet.
Aber: Wenn du die steuerfreien Bezüge nicht angibst, machst du zwar unvollständige Angaben bzgl. steuererheblicher Tatsachen, du verkürzt aber keine Steuern und begehst deshalb keine Steuerhinterziehung. Vor diesem Hintergrund wäre natürlich praktisch interessant, ob man bei fehlender Angabe überhaupt “einen auf die Finger” vom Finanzamt bekommt oder ob das denen ehrlich gesagt egal ist. Das ist aber vermutlich eine Frage, für die du einen Sachbearbeiter aus dem FA als Antwortgeber bräuchtest.
Ich weiß jedenfalls, dass viele Korrektoren denken, dass “steuerfrei = muss ich nicht angeben” heißt und das auch entsprechend so wohl gehandhabt haben. Ob die aber dann paar Jährchen später zumindest mal vom FA kontaktiert wurden, weiß ich nicht.
Ja ne ist klar, meine Frage war eher so historischer Natur, denn wirklich alles gibt man ja auch beim Finanzamt nicht an: Hey ich habe gestern bei Kleinanzeigen meinen alten Staubsauger verkauft. Ich habe den natürlich vorher begutachten lassen und der Sachverständige für unterdruckoperierende Systeme hat mir gesagt, das Ding war allenfalls noch 10 € wert. Ich habs aber für 50 Tacken verkauft liebes Finanzamt.
Das Finanzamt interessiert sich tatsächlich für Kleinanzeigenverkäufer - aber eigentlich erst ab der Gewerblichkeitsschwelle. (Kleinanzeigen meldet das sogar selbständig ans FA ab einer gewissen Zahl an Systemverkäufen.)
Aber klar, dein Sachverhalt lässt erstmal ans private Veräußerungsgeschäft denken. Was du als Fall darlegst, stellt zwar keinen zu besteuernden Vorgang dar (kein Gewinn nach § 23 III EStG und unterfällt wohl eh der Ausnahme nach § 23 I 1 Nr. 2 S. 3 EStG). Aber dein Punkt ist ja - im Anschluss an mein Posting: Eigentlich müsste das ja das Finanzamt entscheiden, ob der Topf ein Gebrauchsgegenstand des Alltags ist usw.
Es gibt noch mehr vergleichbare Sachverhalte - Einkünfte aus “sonstigen Leistungen” kann quasi alles sein. Der Punkt, den du machst, ist also ein guter und relevanter. Eigentlich soll ich alles angeben, was steuerlich relevant sein könnte - aber das wäre ob der offenen Definition der Einkunftsarten nahezu uferlos
Ich kann dir das nicht ganz erklären - ich vermute, das FA ist da pragmatisch. Solche Sachverhalte verheißen halt keine Steuern… Und die vom Gesetzgeber beim privaten Veräußerungsgeschäft vorgesehenen Ausnahmen sind halt auch gerade so gemünzt, dass sie die alltäglichen Sachverhalte ausklammern. Deshalb habe ich oben auch kurz was dazu gesagt, wieso hier vermutlich keine Steuern anfallen.
(An deinen Fall anschließend: In meinem ESt-Kurs habe ich aber gelernt, dass der Weiterverkauf von Examenskommentaren mit Gewinn anzeigepflichtig wäre, da es sich um Gegenstände handelt, die als Einkunftsquelle genutzt wurden. Da es mal einen im Examen zugelassenen, aber beim Verlag vergriffenen Baurechtskommentar gab, gab es tatsächlich mal eine Zeit lang diesen Kommentar nur zu horrenden Preisen auf Kleinanzeigen etc., sodass dieser Fall sogar mal tatsächlich eingetreten ist).
Nimmt man den von mir mal unterstellten Pragmatismus des FAs (“Bringt eh nichts (in relevantem Maß) ein”!), dann erklärt das zumindest das Interesse an allem, was in die gewerbliche Richtung geht: Das verheißt potentielle Steuern über einen längeren Zeitraum. Private Veräußerungsgeschäfte von allem, was eben kein Luxusobjekt oder ein Grundstück ist, bleibt eh meist unter der steuerfreien Wertgrenze, ist kaum nachverfolgbar/auklärbar und ergibt allenfalls “Steuerpeanuts”.
Bei ner selbständigen Korrekturtätigkeit fließen aber eben rgm. schon 3-4-stellige Summen und da verstehe ich auch, dass man da mal nachrechnen will - es kann ja doch sein, dass eine Meldung irgendwo schief gegangen ist/unterblieben ist. Und es ist eben nicht “nur” das schnöde Veräußerungsgeschäft, sondern ein im weitesten Sinne regelmäßiger stattfindender Sachverhalt.