Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Öffentliches Dienstrecht ist nicht gerade Fischer-Lescanos Domäne, im Gegensatz zum Wichtigtun. Interessant wäre es, dazu von einem echten Experten zu hören.Strich hat geschrieben: ↑Donnerstag 3. Februar 2022, 13:42 https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... tja-meier/
Beeeeeffffffff
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das bin ich auch nicht, hatte mich gleichwohl an dem seinerzeitigen Beitrag von Fischer-Lescano im Verfassungsblog gestossen:
Die Ausführungen zur Ersatzzuständigkeit des Ministeriums erschienen mir eher krampfhaft und orginell als überzeugend. Materiell kann man vielleicht vertreten, dass nur bestimmte Dienstpflichten während der Abgeordnetenzeit ruhen und andere nicht. Man sollte dann aber die Norm, die genau das regelt (§ 5 I 1 AbgG), ansprechen und muss begründen, warum weitere, in der Norm nicht genannte Pflichten entgegen dem Wortlaut der Norm nicht ruhen. Was mich aber an dem seinerzeitigen Beitrag am meisten gestört hatte: wenn man meint, dass bestimmte Pflichten entgegen § 5 I 1 AbgG nicht ruhen, und Maier gegen diese Pflichten verstossen hat, sollte man doch ausführen, durch welche Handlungen und Äußerungen er dagegen verstossen hat. Fischer-Lescano zitiert zwar die bekannten Äußerungen Maiers vor seiner Abgeordnetenzeit (die unstreitig heute einem Disziplinarverfahren nicht noch einmal zugrundegelegt werden können), verzichtet aber darauf, entsprechende Tätigkeiten und Äußerungen während der Abgeordnetenzeit auch nur zu benennen, geschweige denn zu belegen.
tltr: Auch berechtigte Empörung ersetzt Subsumtion nicht.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Der Verfassungsblog setzt seine Schwerpunkte insoweit schon länger anders.Herr Schraeg hat geschrieben: ↑Freitag 4. Februar 2022, 11:26 tltr: Auch berechtigte Empörung ersetzt Subsumtion nicht.
- Urs Blank
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
@Herr Schraeg
In deinem Sinne jetzt Gärditz, der differenzieren will:
Während der Mitgliedschaft eines Beamten oder Richters im Bundestag würden (nur) solche Pflichten ruhen, die an ein übertragenes konkret-funktionelles Amt (sprich: an den Dienstposten mit konkreten amtsbezogenen Pflichten) anknüpfen, nicht aber Basispflichten, die unabhängig vom übertragenen Amt bestehen und an das öffentlich-rechtliche Treueverhältnis zum Dienstherren (also das abstrakte Statusamt) als solches anknüpfen.
https://verfassungsblog.de/zum-ruckkehr ... en-dienst/
In deinem Sinne jetzt Gärditz, der differenzieren will:
Während der Mitgliedschaft eines Beamten oder Richters im Bundestag würden (nur) solche Pflichten ruhen, die an ein übertragenes konkret-funktionelles Amt (sprich: an den Dienstposten mit konkreten amtsbezogenen Pflichten) anknüpfen, nicht aber Basispflichten, die unabhängig vom übertragenen Amt bestehen und an das öffentlich-rechtliche Treueverhältnis zum Dienstherren (also das abstrakte Statusamt) als solches anknüpfen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ein häufiger erhobener Vorwurf, den ich so pauschal nicht teilen will. Man findet im Verfassungsblog immer wieder kluge und fundierte Beiträge zum deutschen Verfassungsrecht - wie z.B. jetzt Gärditz, der Fischer-Lescanos Meinung zumindest vertretbar (m.E. aber immer noch nicht überzeugend) macht. Dank an Urs Blank für den Hinweis. Aber auch dort, wo die Substanz eher dünn ist, sind die Beiträge häufig spannend und belebend.Seeker hat geschrieben: ↑Freitag 4. Februar 2022, 12:05Der Verfassungsblog setzt seine Schwerpunkte insoweit schon länger anders.Herr Schraeg hat geschrieben: ↑Freitag 4. Februar 2022, 11:26 tltr: Auch berechtigte Empörung ersetzt Subsumtion nicht.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Auf dem Verfassungsblog werden leider immer wieder rein rechtspolitische Tiraden als vertretbare oder sogar allgemein anerkannte Rechtsauffassungen präsentiert. Es ist schön und gut, deutlich von der bisherigen Dogmatik und Rechtsprechung abzuweichen, aber dann sollte man das zumindest transparent machen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Derlei überkommene, ja schon "krude" zu nennende, an althergebrachter sog. "Dogmatik" klebende Auffassungen sind heute (wir schreiben das Jahr 2022, hallo!?) nicht mehr angezeigt.Seeker hat geschrieben: ↑Montag 7. Februar 2022, 11:00 Auf dem Verfassungsblog werden leider immer wieder rein rechtspolitische Tiraden als vertretbare oder sogar allgemein anerkannte Rechtsauffassungen präsentiert. Es ist schön und gut, deutlich von der bisherigen Dogmatik und Rechtsprechung abzuweichen, aber dann sollte man das zumindest transparent machen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Rechtsdogmatik ist bekanntlich nur ein Werkzeug zur Unterdrückung marginalisierter Gruppen. Der Verweis auf scheinbare "Rechtssicherheit" oder "intersubjektive Nachvollziehbarkeit" dient nur der Legitimierung existierender Machtstrukturen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Sehe das in Bezug auf den Verfassungsblog wie Seeker, im Übrigen wie Herr Schraeg.
Ich halte auch die Auslegung von Gärditz nicht für überzeugend. § 5 Abs.1 AbgG benennt Ausnahmen. Ansonsten geben Art 38 Abs. 1 S. 2 GG und insbesondere Art 46 Abs. 1 S. GG die Marschrichtung vor.
Ich halte auch die Auslegung von Gärditz nicht für überzeugend. § 5 Abs.1 AbgG benennt Ausnahmen. Ansonsten geben Art 38 Abs. 1 S. 2 GG und insbesondere Art 46 Abs. 1 S. GG die Marschrichtung vor.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Prantl heute in der SZ mit dem kühnen Vorschlag, die Ministerin könnte MdB a.D. Maier doch ins Ministerium abordnen, um ihn vor der Öffentlichkeit zu verbergen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Oder Redenschreiber.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... nd-grditz/
Das scheint mir doch ein gangbarer Weg zu sein.
Btw dürfte das Disziplinarverfahren nicht vom Direktor einzuleiten sein. Als ich das letzte Mal nachgeschaut habe, war der nämlich tatsächlich Direktor und nicht Präsident.
Das scheint mir doch ein gangbarer Weg zu sein.
Btw dürfte das Disziplinarverfahren nicht vom Direktor einzuleiten sein. Als ich das letzte Mal nachgeschaut habe, war der nämlich tatsächlich Direktor und nicht Präsident.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Pensionierung durch Rotlichtkontakte merke ich mir mal, falls doch irgendwann Edeka ist.