Manches muss einfach gemeldet werden

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OJ1988
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Hab den Kram jahrelang nicht gemacht, aber: § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (analog)?
Julia
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Julia »

Denkbar, hab aber auch nichts im Kommentar gefunden dazu (wobei die Kommentare im ÖRecht hier ja eh witzlos sind). Egal, daran wird es nicht scheitern :)
Julia
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Julia »

Letzte Klausur ist durch. Aber leider mit Super GAU: Nach der halben Zeit ist die Schreibmaschine ausgefallen. Anruf beim LJPA: Joa, blöd für dich, Pech gehabt. Ich dürfe den Rest per Hand schreiben.
Leichter gesagt als getan, wenn man eine Schreibmaschine nutzen darf, weil man eben nicht per Hand schreiben kann...

Aber jeder Widerspruch wird wohl erfolglos sein. Deshalb lassen sie einen das Teil ja selber stellen, I guess. Richtig bitter einfach...
Seeker
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Seeker »

Das ist ziemlich ärgerlich, zumal du vermutlich in wenigen Durchgängen am PC geschrieben hättest? Als Prüfling ist es natürlich bitter, man kann ja kaum 2 Schreibmaschinen mitbringen.

Ich hoffe, dass du es trotzdem mit der Hand noch irgendwie hinbekommen hast. Ansonsten gilt: Eine Klausur darf auch richtig schief gehen, das ist immerhin ein Vorteil von 8 statt 6 Klausuren.

Entscheidend ist aber, dass du es erstmal hinter dir hast. Auch wenn das leichter gesagt als getan ist, würde ich nach Möglichkeit versuchen, nicht allzu viel über einzelne Aufgaben nachzugrübeln, wobei du das sicher schon aus dem 1. Examen kennst. Nach eigener Erfahrung führen die eigenen vermeintlichen "großen Fehler" kaum zu Punktabzug, da sie z.B. einfach übersehen werden, wohingegen irgendetwas anderes, das man überhaupt nicht auf dem Schirm hatte, dann negativ gewertet wird.
Grünefelder
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Grünefelder »

Und wenn das mit der handschriftlichen Arbeit dann doch ganz gut klappt, gibt`s dann den Vorwurf eines Täuschungsversuchs wegen Erschleichens des Nachteilsausgleiches?
Seeker
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Seeker »

Grünefelder hat geschrieben: Freitag 16. Juni 2023, 13:19 Und wenn das mit der handschriftlichen Arbeit dann doch ganz gut klappt, gibt`s dann den Vorwurf eines Täuschungsversuchs wegen Erschleichens des Nachteilsausgleiches?
Nein.
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Julia hat geschrieben: Donnerstag 15. Juni 2023, 17:16 Letzte Klausur ist durch. Aber leider mit Super GAU: Nach der halben Zeit ist die Schreibmaschine ausgefallen. Anruf beim LJPA: Joa, blöd für dich, Pech gehabt. Ich dürfe den Rest per Hand schreiben.
Leichter gesagt als getan, wenn man eine Schreibmaschine nutzen darf, weil man eben nicht per Hand schreiben kann...

Aber jeder Widerspruch wird wohl erfolglos sein. Deshalb lassen sie einen das Teil ja selber stellen, I guess. Richtig bitter einfach...
Hmm da wäre ich mir gar nicht so sicher. Wie Seeker schon sagt, dürfte es komisch sein, dem Prüfling abzuverlangen ne Ersatzschreibmaschine mitzubringen. Wir haben 2023, ich würde meine Hand jedenfalls nicht dafür ins Feuer legen, dass das VG am Ende nicht die Hände über den Kopf zusammenschlägt und dem Prüfungsamt das Stellen von Computern in dieser Situation aufgibt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Gibt es nicht ggf zu vergessenen Kommentaren oder Gesetzestexten eine VG-Rechtsprechung?
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Wäre der Vergleich nicht eher: Der Kommentar brennt in der Prüfung spontan ab, muss ich einen zweiten dabei haben?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Seeker »

Ich bin zwar kein Experte für Prüfungsrecht, sehe da aber ehrlich gesagt kaum Chancen. Auch wenn die Situation aus Sicht des Kandidaten natürlich bitter ist, wie oben erwähnt.

Das Prüfungsamt stellt allgemein keine Schreibutensilien, über das Papier hinaus. Bricht in der Klausur der eigene Stift, ist das prinzipiell das Pech des Prüflings. Realistischerweise wird in einer solchen Situation natürlich jemand aus Kulanz einen Ersatzstift anbieten, aber wäre ein solcher nicht vorhanden, ginge das zulasten des Kandidaten.

Genauso wird es letztlich auch mit einer Schreibmaschine sein. In der Situation ist es dem Prüfling zwar faktisch unmöglich, für Ersatz zu sorgen (anders als bei einem Stift). Aber nach den Risikosphären kann auch das nicht zulasten des Prüfungsamtes gehen. Sonst müsste dieses ja ggf. mehrere Schreibmaschinen vorrätig haben (es können auch mehrere Kandidaten eine benötigen) und sie in Stand halten.
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Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Strich hat geschrieben:Wäre der Vergleich nicht eher: Der Kommentar brennt in der Prüfung spontan ab, muss ich einen zweiten dabei haben?
Jein, weil man mit technischen Pannen eher rechnen muss als mit sich plötzlich selbst entzündenden Büchern. Die Kernfrage ist ja letztlich: Muss das Prüfungsamt für alle Kandidaten im Raum vorsorglich Ersatzkugelschreiber, Wasserflaschen, Gesetzestexte und/oder Schreibmaschinen (falls Schreiben von der Hand nach 3 Stunden selbst unter Schmerzen einfach nicht mehr möglich ist) vorrätig halten oder fällt es - so bitter es im Einzelfall ist - in die Risikosphäre der Kandidaten, wenn sie zugelassene Hilfsmittel nicht dabei haben und / oder ein Hilfsmittel überraschend versagt?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Am Ende würde wohl auch süffisant auf die Möglichkeit eines Verbesserungsversuches verwiesen werden.
Julia
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Julia »

Ja, ich fürchte auch, dass man sich genau darauf zurückziehen wird; das ist ja letztlich auch der Grund dafür, dass sie einen die Schreibmaschine selbst stellen lassen... Es ist endlos bitter, wenn es in einer Klausur nicht am eigenen Unvermögen scheitert, aber ändern wird sich wohl nichts. Es wurde aber zumindest auf der Klausur vermerkt, von mir und vom Prüfungsamt. Vielleicht lassen die Korrektoren bei den oberflächlichen Ausführungen im handschriftlichen Teil etwas Gnade vor Recht ergehen, auf mehr werde ich wohl nicht hoffen können.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Seeker »

Ich bin gespannt, wie sich das in Zukunft mit dem Examen am PC entwickelt. Dann wird das Funktionieren der Technik natürlich in die Sphäre des Prüfungsamtes fallen. Das könnte noch zu einigen Problemen und Ärgernissen führen. Ich weiß auch nicht, ob die Prüfungsämter vor Ort über Ersatzgeräte verfügen; ich kann mir jedenfalls kaum vorstellen, dass überall Techniker/Informatiker auf Abruf bereitstehen.
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Liz hat geschrieben: Sonntag 18. Juni 2023, 22:24
Strich hat geschrieben:Wäre der Vergleich nicht eher: Der Kommentar brennt in der Prüfung spontan ab, muss ich einen zweiten dabei haben?
Jein, weil man mit technischen Pannen eher rechnen muss als mit sich plötzlich selbst entzündenden Büchern. Die Kernfrage ist ja letztlich: Muss das Prüfungsamt für alle Kandidaten im Raum vorsorglich Ersatzkugelschreiber, Wasserflaschen, Gesetzestexte und/oder Schreibmaschinen (falls Schreiben von der Hand nach 3 Stunden selbst unter Schmerzen einfach nicht mehr möglich ist) vorrätig halten oder fällt es - so bitter es im Einzelfall ist - in die Risikosphäre der Kandidaten, wenn sie zugelassene Hilfsmittel nicht dabei haben und / oder ein Hilfsmittel überraschend versagt?
Das verstehe ich, aber Risikospähren sind ja auch nicht endlos. Wenn nämlich alle zumutbaren Vorsorgemaßnahmen ausgeschöpft sind, würde man vom Prüfling zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu viel verlangen (ultra posse nemo obligatur und so weiter). Da hilft dann auch keine Risikosphärenbetrachtung weiter,. Die sorgt ja eigentlich nur dafür, dass der Prüfling überhaupt aktiv werden muss. Sie sorgt aber nicht für eine unbegrenzte "Haftung" für alle Fälle.
Man sollte hier nicht vergessen, dass die Prüfung ein staatlicher Eingriff in die Berufswahlfreiheit darstellt und deshalb grundsätzlich der Staat in der Rechtfertigungsrolle ist.
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