Manches muss einfach gemeldet werden

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Zippocat
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Zippocat »

Melde: Mittlerweile die vierte Revision in diesem Jahr selbst als unzulässig verworfen, weil die Verteidiger § 32d StPO nicht beachten. Kommt anscheinend für viele doch sehr überraschend.
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batman
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von batman »

Werden denn Wiedereinsetzungsanträge gestellt?
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Zippocat
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Zippocat »

Ja, überwiegend. In einem Fall mit einem älteren Verteidiger scheint es so, dass der schlicht das beA überhaupt nicht benutzt. Da wir auch die Verwerfungsbeschlüsse per beA zustellen und der Angeklagte nur formlos eine Abschrift bekommt, wissen wir noch nicht, ob und wann da die Verteidigung überhaupt bemerkt hat, dass die Revision als unzulässig verworfen wurde.
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Wichtig ist, die dann eingehenden Sachstandsanfragen per bea zu beantworten.
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Liz
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Zum Glück für die Anwaltschaft gibt es bei BeA kein automatisches EB. Wobei ich es hier schon hatte, dass der Anwalt das EB Tage später mit dem Tag der Übermittlung zurückgeschickt hat und sich dann gewundert hat, dass der Fristverlängerungsantrag zurückgewiesen worden ist.
gola20
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von gola20 »

Aber bitte ein elektronisches Empfangsbekenntnis. Manche Gerichte schicken normale EB per beA. Die darf ich dann ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per beA wieder zurück.
Theopa
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Theopa »

gola20 hat geschrieben: Dienstag 8. März 2022, 17:40 Aber bitte ein elektronisches Empfangsbekenntnis. Manche Gerichte schicken normale EB per beA. Die darf ich dann ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per beA wieder zurück.
Unsere Auszubildende hat das anfangs ernsthaft für einen Witz gehalten, ich glaube man muss ein paar Jahre mit der Justiz zu tun haben um so etwas nicht mehr zu hinterfragen. Wie könnte man denn Gerichten auch bitte zumuten, in gleichem Tempo digital arbeiten zu müssen wie Anwälte? Dafür hätte man ja z.B. die gerichtliche E-Akte schneller einführen oder die beA-Pflicht verschieben müssen, unvorstellbar!
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Entschuldigt, aber das ist Quatsch. Der sichere Übermittlungsweg ersetzt die Unterschrift. Man kann das leere EB Formular einfach direkt per BeA zurücksenden und im Betreff nur sagen: „Zustellung erhalten am …, gez RA Kazubbke“.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von gola20 »

Das erkenne ich an § 175 Abs. 3 ZPO nicht
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batman
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von batman »

Aber an §§ 175 Abs. 4, 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ZPO.
Theopa
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Theopa »

Tibor hat geschrieben: Dienstag 8. März 2022, 20:11 Entschuldigt, aber das ist Quatsch. Der sichere Übermittlungsweg ersetzt die Unterschrift. Man kann das leere EB Formular einfach direkt per BeA zurücksenden und im Betreff nur sagen: „Zustellung erhalten am …, gez RA Kazubbke“.
Ob unterschrieben oder nicht dürfte rechtlich in der Tat egal sein, ich hätte den Ausgangspost auch mal genauer lesen müssen: ich meinte die Papier-EB, die man nun einscannen und mit einem Begleit-Einzeiler versehen muss. Mea Culpa.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Zippocat hat geschrieben: Montag 7. März 2022, 13:04 Melde: Mittlerweile die vierte Revision in diesem Jahr selbst als unzulässig verworfen, weil die Verteidiger § 32d StPO nicht beachten. Kommt anscheinend für viele doch sehr überraschend.
Das dachte ich mir auf der Gegenseite heute auch. LG hat mir für die Begründung der Haftbeschwerde eine Frist bis 14 Uhr gesetzt. Habe um 12 Uhr meine Begründung per beA geschickt und in weiser Voraussicht mein Sekretariat gebeten, die Geschäftsstelle anzurufen und mitzuteilen, dass die Begründung per beA verschickt wurde. Um 14 Uhr ruft die Richterin an und bittet doch darum, ob wir das nicht noch zusätzlich per Fax schicken könnten.

Scheint alles noch schwierig zu sein...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Ist es, kann das auch bestätigen. Wir haben hier schon Akten von der StA zurück gefordert, weil ein fristgerechter Einspruch per bea die Geschäftsstelle erreicht hat.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von TedRemptation »

Tibor hat geschrieben: Dienstag 8. März 2022, 20:11 Entschuldigt, aber das ist Quatsch. Der sichere Übermittlungsweg ersetzt die Unterschrift. Man kann das leere EB Formular einfach direkt per BeA zurücksenden und im Betreff nur sagen: „Zustellung erhalten am …, gez RA Kazubbke“.
Stimm nur eingeschränkt, nämlich im Fall der qualifizierten Signatur. Bei einfacher Signatur ist es erforderlich, dass "das Dokument" signiert (kann auch einfache elektronische Namensnennung sein) eingereicht wird. Eine Signatur in der "Verpackung" (also z.B. im Betreff der beA-Nachricht) ist streng genommen nicht ausreichend.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

TedRemptation hat geschrieben: Mittwoch 23. März 2022, 15:03
Tibor hat geschrieben: Dienstag 8. März 2022, 20:11 Entschuldigt, aber das ist Quatsch. Der sichere Übermittlungsweg ersetzt die Unterschrift. Man kann das leere EB Formular einfach direkt per BeA zurücksenden und im Betreff nur sagen: „Zustellung erhalten am …, gez RA Kazubbke“.
Stimm nur eingeschränkt, nämlich im Fall der qualifizierten Signatur. Bei einfacher Signatur ist es erforderlich, dass "das Dokument" signiert (kann auch einfache elektronische Namensnennung sein) eingereicht wird. Eine Signatur in der "Verpackung" (also z.B. im Betreff der beA-Nachricht) ist streng genommen nicht ausreichend.
Ja, davon ging ich aus.
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