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KMR
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Beitrag von KMR »

Schnitte hat geschrieben: Mittwoch 24. Juni 2026, 16:49 Das mag ja alles stimmen, aber das gilt, wie gesagt, auch für Asphalt. Den nehmen wir aber hin, weil er halt nun mal ein unumgänglicher Bestandteil einer Stadt ist.
Richtig. Nur richtigerweise gehört dazu auch, dass man eben anerkannt, dass nur das asphaltiert werden soll, soweit es eben auch notwendig ist. Soweit es nicht notwendig ist, sollen Flächen grün bleiben und der Natur zur Verfügung stehen. Ich halte das für konsequent und angesichts der klimatischen Bedeutung auch geboten. So wie man mittlerweile vermehrt Grünstreifen und Flächen bei vormals ausschließlich asphaltierten Orten oder Straßen errichtet.
Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Das deutsche Baurecht ist hier ja aber schon recht restriktiv… es geht ja immer noch um das eigene, private Grundstück (klassisch: der Vorgarten). Ich finde das jetzt auch nicht so verwerflich, wenn einem das persönlich gefällt. Aber durch örtliche Bauvorschriften etc. etc. hat der Staat ja sowieso ein unerhörtes Recht auf Mitrede beim Aussehen des eigenen Hauses. In Grenzen ist das sinnvoll; aber das Baurecht geht da schon auch mal recht weit - auch bei anderen Themen…
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FKN993
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Beitrag von FKN993 »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 24. Juni 2026, 11:18
KMR hat geschrieben: Mittwoch 24. Juni 2026, 11:07
Strich hat geschrieben: Mittwoch 24. Juni 2026, 10:35 Ich habe mittlerweile die 5 oder 6 Maus verschliessen bzw. meine Roccat Leadr Wireless kommt an ihre Klickgrenzen. Ich brauche also eine neue Gaming Maus (mal wieder). Die hat jetzt gut gehalten (ich glaube 5 oder 6 Jahre, was im Vergleich zu dem aller 2 - 3 jahre notwendig werdenden Wechsel zu DOTA Zeiten ganz gut ist ^^). Irgendwelche Empfehlungen?
Also ich nutze seit gefühlt einer Dekade die Steelseries Sensei - die zugegeben auch anfängt immer mal wieder leichte Probleme mit den Klicksensoren zu haben - , ggf. gibt es einen Nachfolger o.ä.? Wesentlich sind wohl auch deine Erwartungen an eine Maus (Funktionen, DPI-Range, Programmierbarkeit, Tastenzahl, Haptik, Größe usw.).
...
Ja ich weiß, ich suche einfach ein bisschen Input. Ich werde mir mal die Razer Modelle anschauen.
Strich, wenn du nach einer Razer suchst, dann schau vorher nach den Kundenbewertungen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die schon qualitativ nicht so gut verarbeitet sind. Zumindest sind meine öfters mal kaputt gegangen. Viele Modelle neigen zu Doppelklicks.
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GetMeOut
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Beitrag von GetMeOut »

Nicht alles am Nokia 5110 oder am Blackberry war schlecht.

Smartphones treiben Rückgang der Geburtenrate
Nicht Gegenstand der US-Studie ist der exakte Wirkweise des iPhones, die zu weniger Geburten führt. Dazu verweisen die Autoren auf mehrere vorangegangene Studien, beispielsweise abträgliche Auswirkungen von Facebook-Nutzung auf die geistige Gesundheit. Die in Gesellschaft anderer Menschen verbrachte Zeit (ohne Arbeit und Schule) ist demnach drastisch gefallen, während viel mehr Zeit alleine verbraucht wird – und wer alleine bleibt, erhält selten Besuch vom Storch.

Damit einher geht ein Rückgang von Geschlechtsverkehr bei gleichzeitiger Zunahme von Verhütung. Das Smartphone hilft bei der Aufklärung, verschafft aber auch leichteren Zugang zu Pornographie. Pornokonsum verdrängt Geschlechtsverkehr, und tatsächlich haben Amerikaner im Studienzeitraum ihren Pornokonsum intensiv erhöht (...)
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famulus
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Beitrag von famulus »

Meinungen zur wieder im Gespräch befindlichen "Widerspruchslösung" bei der Organspende? So etwas würde vom BVerfG doch nie im Leben gehalten, oder?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

famulus hat geschrieben: Donnerstag 25. Juni 2026, 07:35 Meinungen zur wieder im Gespräch befindlichen "Widerspruchslösung" bei der Organspende? So etwas würde vom BVerfG doch nie im Leben gehalten, oder?
Warum bist du dir da so sicher? Soweit ich informiert bin, hat der Großteil unserer europäischen Nachbarn entsprechende Regelungen.
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FKN993
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Beitrag von FKN993 »

famulus hat geschrieben: Donnerstag 25. Juni 2026, 07:35 Meinungen zur wieder im Gespräch befindlichen "Widerspruchslösung" bei der Organspende? So etwas würde vom BVerfG doch nie im Leben gehalten, oder?
Die Frage steht mM nach grundsätzlich gar nicht zur Disposition des Gesetzgebers.

Bzgl der Frage, ob eine zwangsweise Blutentnahme über § 34 StGB gerechtfertigt werden kann, wird zT auch ein Dammbruchargument herangezogen und an die Organspende erinnert. Zugegeben, das ist nicht das stärkste Argument. Trotzdem sensibilisiert es ein wenig.

Jedenfalls ändert die Widerspruchsmöglichkeit am Eingriff nichts und dann stellt sich mE eher folgendes Problem:

Man könnte jetzt meinen, dass ja kein Problem bestünde, denn jeder könnte ja widersprechen. Das würde jedoch nur in der Angemessenheit berücksichtigt, um die Schwere des Eingriffs etwas zu abzusenken. Auf der anderen Seite hat die gesetzgeberische Vordisposition über die Organe der Bevölkerung einen recht nachteiligen Effekt: Auch, wenn die Entscheidung anonym erfolgt, denke ich schon, dass damit ein empirisch schwer nachweisbarer psychologischer Zwang (schlechtes Gewissen) entstehen kann, den man nicht vom Tisch wischen sollte: Ich behaupte, dass es manchen Menschen schwieriger fällt zu widersprechen als sich für die Spende zu entscheiden. Man könnte meinen, dass es darauf nicht ankommen kann, denn es gibt ja offenbar zu wenige, die sich für die Spende entscheiden. Aber das wäre ein Zirkelschluss.

Abseits von der "juristischen" Frage: Bauchgefühl sagt mir, dass das BVerfG da denke ich schon sehr sensibel wäre und zwar auch in die Richtung, ob man die Entscheidung überhaupt gut verkaufen kann. Ich weiß nicht, aber für mich fühlt sich das falsch an.

Edit: Für mich ist die Frage, ob das nicht eine Grenze überschreitet. Ich halte die Konstruktion abstrakt für sehr problematisch und zwar, dass via Gesetz eine Entscheidung getroffen wird, die zweifelsohne absolut höchstpersönlichen Charakter hat.

Abstrakt existiert das übigens ähnlich: § 1936 Satz 2 BGB. Das Testament wäre quasi der Widerspruch. Das macht für mich aber nur Sinn aus tatsächlichen Gesichtspunkten. Also durchgreifend muss hier sein, dass es einen Rechtsnachfolger ja geben muss. Ganz provokant: Dass eine Sache nicht herrenlos sein soll, ist klar. Aber ein Körper ist keine Sache und wenn man ganz provokant ist, hat eine Entscheidung des Staates darüber schon den Charakter von "Recycling". Nicht zu wörtlich nehmen. Will sagen: Der Körper ist ein absolutes Recht und nicht verkehrsfähig (Stichwort: Organhandel). Eigentum schon.

Ein Kompromiss: Anstelle ein Schweigen mit Erklärungswert zu basteln, könnte man auch das hier machen: Ab einer bestimmten Altersgrenze bekommt jeder ein Schreiben und eine Frist, ob man seine Organe spenden will. Wenn verfristet, gilt das als Ablehnung. Das wäre wohl besser.
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Beitrag von Gürteltier »

Freiheit und Selbstbestimmung kann meiner Meinung nach auch durch den Widerspruch ausgeübt werden. Problematisch ist allenfalls in Bezug auf diejenigen, die nicht “erklärungsfähig” sind (kleine Kinder, körperlich-seelische Störung etc.). Ausschließlich für diese trifft der Staat die Entscheidung quasi “abschließend”.

Ansonsten erwarte ich von einem aufgeklärten, reflektierten Bürger, dass er/sie die Entscheidung “gegen” die Spende aktiv trifft. Das ist nicht zu viel verlangt.

Natürlich ist das ein schwieriger Bereich - aber der Staat wird hier sicher nicht zum “Monster”. Zur Erinnerung: Das findet alles nach dem Hirntod statt - von mir selbst, was mich ausmacht, ist da in dem Moment nichts mehr vorhanden.

Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung. ^^
Julia
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Beitrag von Julia »

Sehe ich genauso. Im Zweifel entlastet es auch die Angehörigen, die diese Entscheidung dann nicht treffen müssen. Ich habe auf der Onko leider beide Seiten unfreiwillig zu oft mitbekommen müssen. Da halte ich es auch nicht für zu viel verlangt, eine konkrete Entscheidung zu treffen. Für Kinder, Menschen, die behinderungsbedingt unter Betreuung stehen (natürlich nicht in finanzieller Hinsicht, sondern Gesundheitsvorsorge etc.), u.ä. kann es immer noch Ausnahmen geben.
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Beitrag von KMR »

Ich halte die Begründung der Widerspruchslösung oftmals verfehlt. Denn die Annahme, dass das zu mehr Spenden führe ist verfehlt und schon mehrfach untersucht worden. Die gesamte Infrastruktur ist in den anderen Staaten anders und daran scheitert es hier vielfach schon. Es gelingt bereits nicht ausreichend die Organe zu nutzen, die verfügbar wären.

Im Übrigen werden Aspekte wie Vorsorgevollmachten/Betreuungsverfügungen usw. zu wenig bzw. zu spät in Angriff genommen. Die standardisierten Vordrücke des BMJV, die für den Durchschnitt erstmal ausreichend sein sollte, sieht bereits die Angabe zur Organspende vor (im Rahmen der Patientenverfügung).
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Strich
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Beitrag von Strich »

Ich finde auch das Argument: Wer bekommt, soll auch geben, ganz schwierig. Es leuchtet auf den ersten Blick ein. aber wir leben ja eigentlich in einer Gesellschaft, bei der der Einzelne der Ausgangspunkt des Staates ist. Implizit wird da das Weiterleben irgendwie abhängig gemacht von einer Gegenleistung.

Ich weiß, dass die Widerspruchslösung zulässt, dass man widerspricht und trotzdem ein Organ bekommt. Sie übt aber auch einen Druck aus, ja zu sagen, schon um der Stigmatisierung zu entgehen. Ich möchte ehrlich gesagt nicht bei einem Arzt auf dem Tisch liegen, der weiß, dass ich widersprochen habe.

Meine Angehörigen wissen bescheid. Nach meinem Ableden können die alles haben. Ich brauchs dann nicht mehr.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Wichtige Punkte von Strich - was ich zu KMR noch sagen will: Es gibt wohl eine Statistik, wonach viel mehr Leute (“grds.”) offen sind für eine Organspende als tatsächlich registrierte/ausgewiesene Spender vorhanden sind. Daraus lese ich: Es gäbe viel mehr Leute, die spenden wollen würden, die aber aus verschiedenen Gründen sich nicht aktiv für die Spende entscheiden bzw. mit dieser auseinandersetzen. Daraus würde ich hier schon “Potenzial” für die Widerspruchslösung herauslesen.

Auch in dieser Situation klafft übrigens “innerer Wille” und “formelle Spenderposition” auseinander. Innerlich will die Person spenden, ein Spende wird aber vss. nicht erfolgen. Ich mag einwerfen: Wieso ist die Spende gegen den Willen wertend “schlimmer” als die “Nichtspende” durch Willige? Auch das beeinträchtigt ja die Selbstbestimmung in einer gewissen Hinsicht.
KMR
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Beitrag von KMR »

Diese Statistik wird immer wieder bemüht (sog. Spendebereitschaft). Mag man das also so sehen, Gürteltier. Ich verstehe dennoch nicht, warum man nicht einfach, wenn man sagt, man sei bereit dazu, dann entsprechend die Entscheidung trifft. Mit der Einführung der ePA ist das richtig einfach geworden alles. Das ist dann wie so oft einfach ein Problem der Leute auch mal was selbst machen zu müssen und ob es da die Lösung ist, dann einfach alle zwangszuverpflichten erscheint mir unverhältnismäßig.

Besonders gravierend finde ich die Auffassung mancher Mediziner, die auch in der tagesschau schon interviewt wurden, dass es problematisch sei, dass wir in Deutschland den Hirntod voraussetzten anders als in manch anderen Ländern, die auch den Herztod ausreichen ließen und das dadurch gewonnene Organe auch in Deutschland nicht genutzt werden dürften. Ich muss dabei an die Anekdote eines Hamburger ÖR-Profs denken, der damals die Grundrechtevorlesung bei uns gehalten hat. Er hat davon berichtet wie einer seiner nahen Verwandten kurzzeitig klinisch tot war und sie direkt gerade zu gedrängt wurden einer Organspende zuzustimmen. Nach kürzester Zeit kam der Patient wieder zum Leben zurück.

Diese Fälle sind m.W.n. keine Einzelfälle trotz der gesetzlich vorgesehenen Beschränkungen (Trennung von Transplantationsteams und behandelnden Ärzten usw.)

Es gibt m.E. genug valide Gründe zu sagen, grundsätzlich ja, nach dem status quo aber nein. So ist auch das Vergabesystem selbst weiterhin m.E. mehr als kritisierungswürdig.

Im Übrigen - das mag mittlerweile für Deutschland an Bedeutung verlieren - ist die gegenwärtige Entscheidungslösung auch die mit den drei monotheistischen Weltreligionen zu vereinbarende. Die Organspende ist im Wesentlichen nach allen drei zulässig, aber nur mit freiwilliger Zustimmung.
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Beitrag von Gürteltier »

KMR hat geschrieben: Freitag 26. Juni 2026, 08:14 Diese Statistik wird immer wieder bemüht (sog. Spendebereitschaft). Mag man das also so sehen, Gürteltier. Ich verstehe dennoch nicht, warum man nicht einfach, wenn man sagt, man sei bereit dazu, dann entsprechend die Entscheidung trifft. Mit der Einführung der ePA ist das richtig einfach geworden alles. Das ist dann wie so oft einfach ein Problem der Leute auch mal was selbst machen zu müssen und ob es da die Lösung ist, dann einfach alle zwangszuverpflichten erscheint mir unverhältnismäßig.
Dieser Statistik muss man natürlich zu Recht entgegenhalten: Die SPD hat ein theoretisches Wählerpotential von ~60% (oder sogar höher?). ;)

Aber ja, dass die Leute bei diesem Thema nicht ins “Doing” kommen, ist das Problem. Es wurden ja viele Maßnahmen versucht, das zu stimulieren. Der einzige logische nächste Schritt wäre eine “Wahlpflicht”, zB bei Perso-Verlängerung.
Es gibt m.E. genug valide Gründe zu sagen, grundsätzlich ja, nach dem status quo aber nein. So ist auch das Vergabesystem selbst weiterhin m.E. mehr als kritisierungswürdig.
Es fehlt darüber hinaus auch grundsätzlich das Vertrauen in die Fairness des Systems und die Einhaltung der vorhandenen Regeln/Abläufe bei vielen. Das ist sicher ein zentrales Problem.
Im Übrigen - das mag mittlerweile für Deutschland an Bedeutung verlieren - ist die gegenwärtige Entscheidungslösung auch die mit den drei monotheistischen Weltreligionen zu vereinbarende. Die Organspende ist im Wesentlichen nach allen drei zulässig, aber nur mit freiwilliger Zustimmung.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Melde: Mel Brooks wird morgen 100. Kann man zum Anlass nehmen, am Wochenende wieder mal seine Klassiker wie „Spaceballs“, „History of the World“, „Men in Tights“, „The Producers“ oder „High Anxiety“ zu kucken. Oder einen seiner Frau Anne Bancroft, mit der er jahrzehntelang in einer der wenigen stabilen Hollywoodehen verheiratet war.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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