Manches muss einfach gemeldet werden
Moderator: Verwaltung
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Melde: Kurioses Urteil des LG Koblenz - nicht verheiratetes Paar trennt sich und streitet sich um den bislang gemeinsamen Hund (dessen Name im veröffentlichten Urteil, in guter deutscher Tradition, übrigens anonymisiert ist). Gericht will den Hund unter den Ex-Partnern versteigern lassen. Eine Anwendung von § 753 I 2 BGB, die rechtlich vermutlich korrekt ist, aber doch mekrwürdig wirkt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Es gab auch mal ein Sorgerechtsfall um den gemeinsamen Pluto meine ichSchnitte hat geschrieben: Montag 24. August 2026, 15:04 Melde: Kurioses Urteil des LG Koblenz - nicht verheiratetes Paar trennt sich und streitet sich um den bislang gemeinsamen Hund (dessen Name im veröffentlichten Urteil, in guter deutscher Tradition, übrigens anonymisiert ist). Gericht will den Hund unter den Ex-Partnern versteigern lassen. Eine Anwendung von § 753 I 2 BGB, die rechtlich vermutlich korrekt ist, aber doch mekrwürdig wirkt.
Die Lösung ist aber echt irre...
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Hat was von Salomo und den zwei Müttern.
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Der absolute ideale Interessensausgleich.
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Melde: Ein früherer Teleprompter-Bediener aus Trumps Stab zahlt $172.000 Bußgeld dafür, dass er mit seinem Vorabwissen von Trumps Reden auf einer Onlineplattform darauf gewettet hat, was der Präsident gleich sagen würde. Auch mal eine Form von Insiderhandel.
https://www.bbc.com/news/articles/c4gj2dl4x52o
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Gürteltier
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Bruchteilsgemeinschaft am Hund klingt auch irgendwie gefühlt falsch. ^^Schnitte hat geschrieben: Montag 24. August 2026, 15:04 Melde: Kurioses Urteil des LG Koblenz - nicht verheiratetes Paar trennt sich und streitet sich um den bislang gemeinsamen Hund (dessen Name im veröffentlichten Urteil, in guter deutscher Tradition, übrigens anonymisiert ist). Gericht will den Hund unter den Ex-Partnern versteigern lassen. Eine Anwendung von § 753 I 2 BGB, die rechtlich vermutlich korrekt ist, aber doch mekrwürdig wirkt.
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Sollte jedenfalls kein Insiderhandel iSd Art. 14 MAR sein; aber das weißt du bestimmt selbst.Schnitte hat geschrieben: Samstag 29. August 2026, 09:57 Melde: Ein früherer Teleprompter-Bediener aus Trumps Stab zahlt $172.000 Bußgeld dafür, dass er mit seinem Vorabwissen von Trumps Reden auf einer Onlineplattform darauf gewettet hat, was der Präsident gleich sagen würde. Auch mal eine Form von Insiderhandel.
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Ist das nicht eh der Clue an Polymarket etc.?^^ Gab doch auch ne John Oliver Folge dazu vor Kurzem.
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Was ist hier eigentlich die Meinung zu dem kuriosen Trend "Justiz auf Instagram & Co." - wenn es mal wenigstens ansatzweise seriös wäre und nicht gestaltet als wolle man auf Influencer machen - und dann wundert man sich, dass der Respekt vor staatlichen Institutionen sinkt (freilich nicht der einzige Grund). Ich halte Instagramauftritte von Gerichten ohnehin für völlig verfehlt, soweit man das tatsächlich für sinnvoll erachtet (m.E. höchst fraglich), dann braucht es nicht Beiträge mit 10 Cuts pro Sekunde, merkwürdigen Kopfbewegungen usw. Aber mit Substanz haben wir es wohl nicht mehr.
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Hatte letztens Werbung für den Staatsdienst im Kino 

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Das gab es hier tatsächlich auch, wobei der Werbespot m.E. so generisch und nichtssagend ist, dass man es sich auch hätte sparen können. Qualitativ ungefähr so wie Auto-Werbespots, bei denen man sofort erkennt, dass er für ein Auto sein muss, weil der Spot so wenig Sinn ergibt.Gürteltier hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 11:02 Hatte letztens Werbung für den Staatsdienst im Kino![]()
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Das gab es hier tatsächlich auch, wobei der Werbespot m.E. so generisch und nichtssagend ist, dass man es sich auch hätte sparen können. Qualitativ ungefähr so wie Auto-Werbespots, bei denen man sofort erkennt, dass er für ein Auto sein muss, weil der Spot so wenig Sinn ergibt.Gürteltier hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 11:02 Hatte letztens Werbung für den Staatsdienst im Kino![]()
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Recruitment-Werbung für den öffentlichen Dienst sehe ich hier (Hessen) ziemlich oft, auch auf/in Straßenbahnen, Bussen etc. Besonders aktiv ist da die Finanzverwaltung.
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(Und bei der Frankfurter Stadtpolizei, die auch wirbt, habe ich manchmal den Eindruck, dass die so ziemlich jeden einstellen. Die Polizisten dort - i.d.R. übrigens nicht verbeamtet -, denen man da so begegnet, sind manchmal eher so Marke Türstehertyp, und die Anforderungen in der Stellenausschreibung sind jetzt eher breit formuliert. Die Landespolizei ist da noch etwas traditioneller in ihrem Recruitment.)
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Stadtpolizei ist für mich begrifflich schon ein Novum. Mal wieder die landesrechtlichen Unterschiede.Schnitte hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 12:25 (Und bei der Frankfurter Stadtpolizei, die auch wirbt, habe ich manchmal den Eindruck, dass die so ziemlich jeden einstellen. Die Polizisten dort - i.d.R. übrigens nicht verbeamtet -, denen man da so begegnet, sind manchmal eher so Marke Türstehertyp, und die Anforderungen in der Stellenausschreibung sind jetzt eher breit formuliert. Die Landespolizei ist da noch etwas traditioneller in ihrem Recruitment.)