Gürteltier hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 13:12
Die “Stadtpolizei” in Frankfurt hat mich neben der “Verkehrspolizei” als Bayer schon sehr irritiert. Soweit ich das sehe, ist das eine kommunale Sicherheitsbehörde (äh bzw. für Preußen “Das Ordnungsamt”), oder?
Ich habe das dann ein wenig recherchiert, aber auch noch nicht richtig herausgefunden, was die eigentlich “dürfen”. Sicherlich deutlich weniger, als die “richtige” Polizei - daher vielleicht auch der offenere Anforderungskatalog.
In meiner Heimatstadt gibt es auch Leute vom “Ordnungsamt” (fatale Fehlbezeichnung für eine bayerische Sicherheitsbehörde!), die nur rumlaufen und “nette Hinweise” geben - zB, dass man in der Fußgängerzone vom Rad absteigen soll oder - der Klassiker - während Corona doch bitte nicht sein Eis alleine auf einer Bank am Marktplatz essen solle.
In Bayern gab es wohl früher auch mal eine Kommunalpolizei, die ist aber abgeschafft, findet sich aber noch in der Verfassung bei den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden wieder.
Fun fact: Zumindest in Bayern ist Polizei Teil des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden (Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung). Das bayerische Recht geht also davon aus, dass es im Grundsatz zunächst einmal gerade nicht das Land (bzw. nach bayerischer Diktion der Freistaat) ist, das Polizeigewalt ausübt, sondern die Kommune. M.W.n. ist das nach verbreiteter Ansicht (da bin ich mir aber nicht sicher) auch nach Bundesrecht (Art. 28 GG) so. Die "echte" Polizei ist also nicht die Landespolizei, sondern die Gemeindepolizei (wie das in den USA auch ist), und die hat dann auch alle üblichen polizeilichen Befugnisse. Allerdings haben die Gemeinden schon aus Budgetgründen keine Lust darauf, das selber zu tun, und haben daher auf die Aufstellung einer eigenen Polizei verzichtet und das stattdessen dann die Landespolizei tun lassen. Es gibt daher in Bayern keine kommunalen Polizeien mehr; die letzte, die dichtgemacht wurde, war, wenig überraschend, die Münchner Stadtpolizei bis 1975. Meine Eltern können sich aber aus ihrer Kindheit noch an die Stadtpolizei in dem kleinen Städtchen, in dem ich aufgewachsen bin (bis zur Gemeindereform kreisfrei) erinnern. Trotzdem könnte eine Gemeinde, wenn sie das wollte, bis heute jederzeit eine eigene Polizei aufstellen, und die Landespolizei wäre dieser gemeindlichen Polizei gegenüber dann subsidiär (Art. 3 PAG).
In Hessen ist das, glaube ich, insofern ähnlich, als dort ebenfalls in den Siebzigern die kommunalen Polizeien dichtgemacht wurden. Die Gemeinden blieben aber natürlich, wie anderswo auch, als Ordnungsbehörden tätig. Im Jahr 2007 hat dann Frankfurt den Außendienst seines Ordnungsamts in "Stadtpolizei" umbenannt. In der Sache machen die das, was andernorts auch die Ordnungsämter machen, die sich nicht "Polizei" nennen. Trotzdem haben sie alle üblichen polizeilichen Befugnisse (§ 99 Abs. 2 HSOG). Davon machen sie aber nach meiner Einschätzung kaum jemals Gebrauch; ich habe mal, um das zu testen, versucht, bei der Frankfurter Stadtpolizei eine Anzeige zu erstatten, als mir eine Geldbörse gestohlen wurde, bin damit aber zur Landespolizei gescickt worden.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)