Manches muss einfach gemeldet werden

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Gürteltier
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1876
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 12:25 (Und bei der Frankfurter Stadtpolizei, die auch wirbt, habe ich manchmal den Eindruck, dass die so ziemlich jeden einstellen. Die Polizisten dort - i.d.R. übrigens nicht verbeamtet -, denen man da so begegnet, sind manchmal eher so Marke Türstehertyp, und die Anforderungen in der Stellenausschreibung sind jetzt eher breit formuliert. Die Landespolizei ist da noch etwas traditioneller in ihrem Recruitment.)
Die “Stadtpolizei” in Frankfurt hat mich neben der “Verkehrspolizei” als Bayer schon sehr irritiert. Soweit ich das sehe, ist das eine kommunale Sicherheitsbehörde (äh bzw. für Preußen “Das Ordnungsamt”), oder?

Ich habe das dann ein wenig recherchiert, aber auch noch nicht richtig herausgefunden, was die eigentlich “dürfen”. Sicherlich deutlich weniger, als die “richtige” Polizei - daher vielleicht auch der offenere Anforderungskatalog.

In meiner Heimatstadt gibt es auch Leute vom “Ordnungsamt” (fatale Fehlbezeichnung für eine bayerische Sicherheitsbehörde!), die nur rumlaufen und “nette Hinweise” geben - zB, dass man in der Fußgängerzone vom Rad absteigen soll oder - der Klassiker - während Corona doch bitte nicht sein Eis alleine auf einer Bank am Marktplatz essen solle.

In Bayern gab es wohl früher auch mal eine Kommunalpolizei, die ist aber abgeschafft, findet sich aber noch in der Verfassung bei den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden wieder.
Benutzeravatar
FKN993
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 808
Registriert: Dienstag 26. September 2023, 17:08
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von FKN993 »

KMR hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 09:15 Was ist hier eigentlich die Meinung zu dem kuriosen Trend "Justiz auf Instagram & Co." - wenn es mal wenigstens ansatzweise seriös wäre und nicht gestaltet als wolle man auf Influencer machen - und dann wundert man sich, dass der Respekt vor staatlichen Institutionen sinkt (freilich nicht der einzige Grund). Ich halte Instagramauftritte von Gerichten ohnehin für völlig verfehlt, soweit man das tatsächlich für sinnvoll erachtet (m.E. höchst fraglich), dann braucht es nicht Beiträge mit 10 Cuts pro Sekunde, merkwürdigen Kopfbewegungen usw. Aber mit Substanz haben wir es wohl nicht mehr.
Finde ich auch. Wie verfehlt das wäre, merkt man, wenn man sich z.B. ein Werbefilm für die Feuerwehr vorstellte. Das ist vergleichbar.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5472
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Gürteltier hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 13:12 Die “Stadtpolizei” in Frankfurt hat mich neben der “Verkehrspolizei” als Bayer schon sehr irritiert. Soweit ich das sehe, ist das eine kommunale Sicherheitsbehörde (äh bzw. für Preußen “Das Ordnungsamt”), oder?

Ich habe das dann ein wenig recherchiert, aber auch noch nicht richtig herausgefunden, was die eigentlich “dürfen”. Sicherlich deutlich weniger, als die “richtige” Polizei - daher vielleicht auch der offenere Anforderungskatalog.

In meiner Heimatstadt gibt es auch Leute vom “Ordnungsamt” (fatale Fehlbezeichnung für eine bayerische Sicherheitsbehörde!), die nur rumlaufen und “nette Hinweise” geben - zB, dass man in der Fußgängerzone vom Rad absteigen soll oder - der Klassiker - während Corona doch bitte nicht sein Eis alleine auf einer Bank am Marktplatz essen solle.

In Bayern gab es wohl früher auch mal eine Kommunalpolizei, die ist aber abgeschafft, findet sich aber noch in der Verfassung bei den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden wieder.
Fun fact: Zumindest in Bayern ist Polizei Teil des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden (Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung). Das bayerische Recht geht also davon aus, dass es im Grundsatz zunächst einmal gerade nicht das Land (bzw. nach bayerischer Diktion der Freistaat) ist, das Polizeigewalt ausübt, sondern die Kommune. M.W.n. ist das nach verbreiteter Ansicht (da bin ich mir aber nicht sicher) auch nach Bundesrecht (Art. 28 GG) so. Die "echte" Polizei ist also nicht die Landespolizei, sondern die Gemeindepolizei (wie das in den USA auch ist), und die hat dann auch alle üblichen polizeilichen Befugnisse. Allerdings haben die Gemeinden schon aus Budgetgründen keine Lust darauf, das selber zu tun, und haben daher auf die Aufstellung einer eigenen Polizei verzichtet und das stattdessen dann die Landespolizei tun lassen. Es gibt daher in Bayern keine kommunalen Polizeien mehr; die letzte, die dichtgemacht wurde, war, wenig überraschend, die Münchner Stadtpolizei bis 1975. Meine Eltern können sich aber aus ihrer Kindheit noch an die Stadtpolizei in dem kleinen Städtchen, in dem ich aufgewachsen bin (bis zur Gemeindereform kreisfrei) erinnern. Trotzdem könnte eine Gemeinde, wenn sie das wollte, bis heute jederzeit eine eigene Polizei aufstellen, und die Landespolizei wäre dieser gemeindlichen Polizei gegenüber dann subsidiär (Art. 3 PAG).

In Hessen ist das, glaube ich, insofern ähnlich, als dort ebenfalls in den Siebzigern die kommunalen Polizeien dichtgemacht wurden. Die Gemeinden blieben aber natürlich, wie anderswo auch, als Ordnungsbehörden tätig. Im Jahr 2007 hat dann Frankfurt den Außendienst seines Ordnungsamts in "Stadtpolizei" umbenannt. In der Sache machen die das, was andernorts auch die Ordnungsämter machen, die sich nicht "Polizei" nennen. Trotzdem haben sie alle üblichen polizeilichen Befugnisse (§ 99 Abs. 2 HSOG). Davon machen sie aber nach meiner Einschätzung kaum jemals Gebrauch; ich habe mal, um das zu testen, versucht, bei der Frankfurter Stadtpolizei eine Anzeige zu erstatten, als mir eine Geldbörse gestohlen wurde, bin damit aber zur Landespolizei gescickt worden.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gürteltier
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1876
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Genau diese Norm der BV hatte ich gemeint. ^^ Auch wenn du mit dieser historischen Konzeption recht hast, würde dich jeder Korrektor im “Jetzt” für deinen ersten Satz lynchen. ^^ (Also: “Polizei… eigener WK.”) Da zeigt sich vielleicht auch, dass wir zu unterschiedlichen Zeiten studiert haben - in meinem Studium wurde da primär deshalb darauf verwiesen, um sicherzustellen, dass es uns nicht verwirrt und “dass es das schon ewig nicht mehr gibt” und wir es ignorieren sollen. ^^

Ich finde das aber sehr spannend, dass es das damals noch gab. Sicherlich handelt es sich dabei um ein heutzutage vollkommen unpraktikables Institut - aber an sich hat das sicherlich auch ein wenig zum persönlichen “Vertrauen” in das Institut Polizei beigetragen. Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des NS-Regimes gelten dürfte.

Die bayerische Landespolizei darf auch mit Granaten werfen und
Maschinengewehre einsetzen (vgl. Art. 86 PAG) - ich hoffe mal, das dürfen die Jungs von der Frankfurter Stadtpolizei aber nicht. ^^ :P
Zuletzt geändert von Gürteltier am Montag 31. August 2026, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
Gürteltier
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1876
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Ahja andere Meldung: Meine Schönheitsreperaturklausel ist wohl unwirksam (sie verweist auf die “fachgerechte Pflege der Fußböden”, was nicht in § 28 IV 3 der II. BV enthalten ist und es gibt sogar eine AG Hamburg Entscheidung zur “Pflege und Reinigung” der Fußböden).

Jetzt frage ich mich, ob ich mich genüsslich mit meiner Vermieterin streiten möchte, die schon ganz “heiß” darauf ist, mir heute zu sagen, was ich “alles machen muss”, weil ich ja so lange in der Wohnung bin und “sicher ganz viele Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind” oder ob ich erstmal nett auf sie eingehe.

Ich bin ja generell ein umgänglicher Mensch - aber ein wenig bringt sie mich manchmal schon auf die Palme, wenn sie unangekündigt im Vorgarten vor meinem Fenster Arbeiten verrichtet und dabei fröhlich über mich frötzelt.
Gürteltier
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1876
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Dazu sollte man vielleicht noch sagen, dass die Wohnung in einem super Zustand ist. ^^
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5472
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Gürteltier hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 16:05 Da zeigt sich vielleicht auch, dass wir zu unterschiedlichen Zeiten studiert haben - in meinem Studium wurde da primär deshalb darauf verwiesen, um sicherzustellen, dass es uns nicht verwirrt und “dass es das schon ewig nicht mehr gibt” und wir es ignorieren sollen. ^^
So war das bei mir natürlich auch; Gemeindepolizei war auch zu meiner Zeit absolut kein Thema mehr in Bayern, und ihre Erwähnung in der BV wurde auch nur kurz als Relikt dargestellt. Was ich an dem Thema spannend finde, ist, dass hier praktisch gelebte Realität und das rechtstheoretische Regel-Ausnahme-Verhältnis auseinanderklaffen. So ähnlich wie Art. 95 GG, der früher (aber auch das war lange vor meinem Studium, so alt bin ich auch wieder nicht ;) ) von der Errichtung eines "Obersten Bundesgerichts" für alle Gerichtsbarkeiten sprach, das aber nie geschaffen wurde

(Und ja, ich glaube auch, dass die verfassungsrechtliche Vermutung für eine Zuständigkeit der Gemeindepolizei einen Hintergrund in der NS-Zeit hat. Eine Diktatur lässt sich mit zentralisierter Polizei halt viel einfacher und straffer aufbauen als dezentral. Außerdem bin ich mir sicher, dass zumindest in Bayern das amerikanische Vorbild eine Rolle gespielt hat.)
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gürteltier
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1876
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Die BV datiert ja sogar - meine ich - auch vor dem GG. Vielleicht war man sich über dieses Thema damals auch noch nicht so einig wie ein paar Jahre später. Das erklärt ja meiner Erinnerung nach auch so manche Komischkeit der BV.

Das “Sheriff-Modell” hat ja auch was. Wobei das natürlich - als Kehrseite - Willkür befürchten lässt.
Zuletzt geändert von Gürteltier am Montag 31. August 2026, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5472
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Gürteltier hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 16:10 Ahja andere Meldung: Meine Schönheitsreperaturklausel ist wohl unwirksam (sie verweist auf die “fachgerechte Pflege der Fußböden”, was nicht in § 28 IV 3 der II. BV enthalten ist und es gibt sogar eine AG Hamburg Entscheidung zur “Pflege und Reinigung” der Fußböden).

Jetzt frage ich mich, ob ich mich genüsslich mit meiner Vermieterin streiten möchte, die schon ganz “heiß” darauf ist, mir heute zu sagen, was ich “alles machen muss”, weil ich ja so lange in der Wohnung bin und “sicher ganz viele Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind” oder ob ich erstmal nett auf sie eingehe.

Ich bin ja generell ein umgänglicher Mensch - aber ein wenig bringt sie mich manchmal schon auf die Palme, wenn sie unangekündigt im Vorgarten vor meinem Fenster Arbeiten verrichtet und dabei fröhlich über mich frötzelt.
Ich persäonlich würde ja immer diplomatisch mit dem Gegenüber sein, vor allem bei Vermietern, mit denen man sich ja über lange Zeiträume hinweg rumschlagen muss (und da ich selbst sowohl Mieter als auch Vermieter bin, mache ich das in beide Richtungen). Den Knüppel "Klausel unwirksam" würde ich erst dann rausholen, wenn der Vermieter wirklich unter Berufung auf diese Klausel darauf insistiert, dass das jetzt gemacht werden muss.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gürteltier
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1876
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Ja, also wenn sie jetzt wirklich will, dass ich die ganze Wohnung komplett streiche, dann werde ich vlt. mit ihr diskutieren. Das wäre nämlich sogar bei Wirksamkeit der Klausel nichtmal geschuldet. Wenn sie unbedingt will, male ich bisschen über einen kleinen Bildrand drüber, aber ansonsten sind meine Wände tatsächlich ziemlich strahlend weiß, auch nach 10 Jahren.

Ich schau mal - sie hat nur manchmal so ein wenig was Bemutterndes und ich fand schon allein die Wortwahl: “Ich schaue mir das an und sage Ihnen dann, was Sie machen müssen.” unnötig autoritär.

Sie scheint aber auch das Gefühl zu haben, dass es sehr nett von ihr war, mich hier 10 Jahre wohnen zu lassen. ^^
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5472
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Gürteltier hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 16:36 Die BV datiert ja sogar - meine ich - auch vor dem GG.
Tut sie. Sie ist trotzdem, zur immerwährenden Frustration der Bayern, nicht die älteste Landesverfassung in Deutschland. Das ist nämlich die hessische - einfach deshalb, weil die amerikanische Militärrregierung ihre Sitz in Frankfurt hatte und deshalb dort mit dem Aufbau der Länder anfing. Dieser vor-GG-Charakter zeigte sich in beiden Landesverfassungen darin, dass dort noch lange die Todesstrafe erwähnt war - in Bayern 1998 gestrichen, in Hessen 2018.

Auch die dritte Landesverfassung der amerikanischen Zone, die von Bremen, ist übrigens älter als das GG. Und dann gab es in dieser Zone noch das Land Württemberg-Baden, das auch noch 1946 eine Verfassung bekam, aber das wurde 1952 wegfusioniert und existiert daher nicht mehr.
Das “Sheriff-Modell” hat ja auch was. Wobei das natürlich - als Kehrseite - Willkür befürchten lässt.
Du hast ja aber immer noch Rechtsschutz durch die Gerichte.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gürteltier
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1876
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Dafür ist die Bayerische aber die beste!!
Gürteltier
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1876
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

;)
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5472
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Gürteltier hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 17:01 Dafür ist die Bayerische aber die beste!!
Das steht natürlich völlig außer Frage. Wobei ich darauf hinweisen muss, dass es ein Dokument gibt, bei dem die bayerische Provenienz noch wichtiger und für die Qualität noch ausschlaggebender ist als bei einer Landesverfassung, und das ist das Abiturzeugnis.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gürteltier
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1876
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 17:08
Gürteltier hat geschrieben: Montag 31. August 2026, 17:01 Dafür ist die Bayerische aber die beste!!
Das steht natürlich völlig außer Frage. Wobei ich darauf hinweisen muss, dass es ein Dokument gibt, bei dem die bayerische Provenienz noch wichtiger und für die Qualität noch ausschlaggebender ist als bei einer Landesverfassung, und das ist das Abiturzeugnis.
Insbesondere, wenn man darüber hinaus noch zwei Bayerische Juristische Staatsexamina hat.
Antworten