Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Da gibt es nichts zu prüfen. Habeck instrumentalisiert den Rechtsstaat, an dessen Verzwergung er als Bundesminister maßgebliche Verantwortung trägt. Denn auch die Besoldung der Bundesrichter ist ein übler Witz, wenn ein amerikanischer Amtsrichter das Doppelte verdient...
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ok.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Es gibt bei der Hausdurchsuchung faktisch sowieso keine Verhältnismäßigkeit. Wenn ein Anfangsverdacht und eine - wenn auch geringe - Auffindewahrscheinlichkeit besteht, dann wird auch durchsucht. Die Ablehnung eines Durchsuchungsbeschlusses (was schon extrem selten ist) habe ich wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit noch nie gesehen.
Das ist auch bei ganz normalen Bürgern als Geschädigte der Fall...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich finde es im Gegenteil sehr lächerlich, wenn ein Bundesminister (!) bei dem Tweet eines Twitter-NPCs mit "Schwachkopf" o.dgl. auf die Idee kommt - es wurde ein Strafantrag gestellt - , dies möge sich doch bitte mal ein Staatsanwalt anschauen.famulus hat geschrieben: ↑Samstag 16. November 2024, 14:37 Es ging mir vor allem um den Rant gegen Habeck. Ihm ist eine ggf. unverhältnismäßige Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden nicht zuzurechnen. Er hat diese lediglich gebeten, einen Sachverhalt auf Strafbarkeit zu prüfen. Ich sehe es auch nicht so, dass von Politikern eine moralisch oder wie auch immer begründete Bereitschaft zur Duldung von Anfeindungen zu erwarten ist - noch dazu in strafrechtlich relevanten Bereichen. Die Empörung über massenhafte Strafanzeigen von Bundesministern fand ich schon immer lächerlich.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Und wieso "Bundesminister (!)"?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Zustimmung.OJ1988 hat geschrieben: ↑Sonntag 17. November 2024, 16:28Ich finde es im Gegenteil sehr lächerlich, wenn ein Bundesminister (!) bei dem Tweet eines Twitter-NPCs mit "Schwachkopf" o.dgl. auf die Idee kommt - es wurde ein Strafantrag gestellt - , dies möge sich doch bitte mal ein Staatsanwalt anschauen.famulus hat geschrieben: ↑Samstag 16. November 2024, 14:37 Es ging mir vor allem um den Rant gegen Habeck. Ihm ist eine ggf. unverhältnismäßige Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden nicht zuzurechnen. Er hat diese lediglich gebeten, einen Sachverhalt auf Strafbarkeit zu prüfen. Ich sehe es auch nicht so, dass von Politikern eine moralisch oder wie auch immer begründete Bereitschaft zur Duldung von Anfeindungen zu erwarten ist - noch dazu in strafrechtlich relevanten Bereichen. Die Empörung über massenhafte Strafanzeigen von Bundesministern fand ich schon immer lächerlich.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich mache es mal an einem prä-Internet-Beispiel fest: Bundeskanzler Helmut Schmidt läuft 1979 an einer Kneipe vorbei. Zufällig hört er, wie einer "Helmut Schmidt ist ein Schwachkopf" brüllt. Schmidt ruft die Polizei und erstattet Anzeige. Kein Störgefühl bei dir?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ein Andy Grote hätte sowas nicht gemacht!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das kann man so sehen. Man kann aber auch diese Einstellung wiederum als Zeichen der steigenden Akzeptanz von Beleidigungen, Polemik und Obszönität sehen, wobei sich im Zweifel so sich denn jemand echauffiert damit rechtfertigt wird, dass es sich um sog. "Satire", "Kunst" oder "Journalismus" handle. Man schaue allein an, wofür in den ersten Legislaturperioden des Deutschen Bundestages, die zu der Zeit verhältnismäßig seltenen Ordnungsrufe erteilt wurden, was für Formulierungen bereits als Eklat galten. Die Ausdrücke oder Verhaltensweisen - und wesentlich drastischere - sind heutzutage regelrecht gang und gäbe und völlig normalisiert.OJ1988 hat geschrieben: ↑Montag 18. November 2024, 09:58Ich mache es mal an einem prä-Internet-Beispiel fest: Bundeskanzler Helmut Schmidt läuft 1979 an einer Kneipe vorbei. Zufällig hört er, wie einer "Helmut Schmidt ist ein Schwachkopf" brüllt. Schmidt ruft die Polizei und erstattet Anzeige. Kein Störgefühl bei dir?
Nach heutigen breiten gesellschaftlichen Akzeptanz kann man sich regelmäßig fragen, inwiefern die §§ 185 ff. StGB, jedenfalls der § 185 StGB überhaupt noch von Bedeutung ist; ob denn die persönliche Ehre, die m.E. zu recht als schützenswertes Rechtsgut klassifiziert wurde, diesen Stellenwert in der Gesellschaft noch erfährt - wenngleich diese Einordnung freilich einer Zeit entstammt, in der dieser Begriff wohl noch von Bedeutung geprägt war. Dass es diesen Schutz der persönlichen Ehre und damit verbundene Strafbarkeit überhaupt gibt, ist ohnehin einem nicht unerheblichen Teil der Gesellschaft unbekannt - anders als die 'offensichtlicheren' wie Verletzungen des Körpers, Eigentums oder Lebens.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
+1KMR hat geschrieben: ↑Montag 18. November 2024, 20:06Das kann man so sehen. Man kann aber auch diese Einstellung wiederum als Zeichen der steigenden Akzeptanz von Beleidigungen, Polemik und Obszönität sehen, wobei sich im Zweifel so sich denn jemand echauffiert damit rechtfertigt wird, dass es sich um sog. "Satire", "Kunst" oder "Journalismus" handle. Man schaue allein an, wofür in den ersten Legislaturperioden des Deutschen Bundestages, die zu der Zeit verhältnismäßig seltenen Ordnungsrufe erteilt wurden, was für Formulierungen bereits als Eklat galten. Die Ausdrücke oder Verhaltensweisen - und wesentlich drastischere - sind heutzutage regelrecht gang und gäbe und völlig normalisiert.
Nach heutigen breiten gesellschaftlichen Akzeptanz kann man sich regelmäßig fragen, inwiefern die §§ 185 ff. StGB, jedenfalls der § 185 StGB überhaupt noch von Bedeutung ist; ob denn die persönliche Ehre, die m.E. zu recht als schützenswertes Rechtsgut klassifiziert wurde, diesen Stellenwert in der Gesellschaft noch erfährt - wenngleich diese Einordnung freilich einer Zeit entstammt, in der dieser Begriff wohl noch von Bedeutung geprägt war. Dass es diesen Schutz der persönlichen Ehre und damit verbundene Strafbarkeit überhaupt gibt, ist ohnehin einem nicht unerheblichen Teil der Gesellschaft unbekannt - anders als die 'offensichtlicheren' wie Verletzungen des Körpers, Eigentums oder Lebens.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das ist - wie so vieles - ein Pendel, das in beide Richtungen ausschlägt. Nachdem man lange bei "Sticks and stones may break my bones but words shall never hurt me" war, schlägt das Pendel seit einigen Jahren in die Gegenrichtung aus - die ich persönlich für richtiger halte.KMR hat geschrieben: ↑Montag 18. November 2024, 20:06Das kann man so sehen. Man kann aber auch diese Einstellung wiederum als Zeichen der steigenden Akzeptanz von Beleidigungen, Polemik und Obszönität sehen, wobei sich im Zweifel so sich denn jemand echauffiert damit rechtfertigt wird, dass es sich um sog. "Satire", "Kunst" oder "Journalismus" handle.
Im Gegenteil: der Bevölkerungsanteil, der die persönliche Ehre (und die Ehre der Familie) für ganz zentral hält, wächst.KMR hat geschrieben: ↑Montag 18. November 2024, 20:06Nach heutigen breiten gesellschaftlichen Akzeptanz kann man sich regelmäßig fragen, inwiefern die §§ 185 ff. StGB, jedenfalls der § 185 StGB überhaupt noch von Bedeutung ist; ob denn die persönliche Ehre, die m.E. zu recht als schützenswertes Rechtsgut klassifiziert wurde, diesen Stellenwert in der Gesellschaft noch erfährt
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
https://www.lto.de/recht/justiz/j/geric ... g-holstein
So richtig seh ich nicht, warum man jetzt doch abrückt.
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Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das mimosenhafte "Me-too" der stets Beleidigungsempfänglichen ist eher ein Symptom der Dekadenz, hin zum woken Tribalismus und gar zu egozentrischen Einzigartigkeitsphantasien, weg vom gesellschaftlichen Zusammenhalt, weg vom Ganzen, hin zum Besonderen, Fragmentierten... Diese Wehleidigkeit hat damit auch die Wucht, "das Politische" an sich aufzufressen.thh hat geschrieben: ↑Dienstag 19. November 2024, 09:02Das ist - wie so vieles - ein Pendel, das in beide Richtungen ausschlägt. Nachdem man lange bei "Sticks and stones may break my bones but words shall never hurt me" war, schlägt das Pendel seit einigen Jahren in die Gegenrichtung aus - die ich persönlich für richtiger halte.KMR hat geschrieben: ↑Montag 18. November 2024, 20:06Das kann man so sehen. Man kann aber auch diese Einstellung wiederum als Zeichen der steigenden Akzeptanz von Beleidigungen, Polemik und Obszönität sehen, wobei sich im Zweifel so sich denn jemand echauffiert damit rechtfertigt wird, dass es sich um sog. "Satire", "Kunst" oder "Journalismus" handle.
Im Gegenteil: der Bevölkerungsanteil, der die persönliche Ehre (und die Ehre der Familie) für ganz zentral hält, wächst.KMR hat geschrieben: ↑Montag 18. November 2024, 20:06Nach heutigen breiten gesellschaftlichen Akzeptanz kann man sich regelmäßig fragen, inwiefern die §§ 185 ff. StGB, jedenfalls der § 185 StGB überhaupt noch von Bedeutung ist; ob denn die persönliche Ehre, die m.E. zu recht als schützenswertes Rechtsgut klassifiziert wurde, diesen Stellenwert in der Gesellschaft noch erfährt
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die gesamte Gesellschaft ist einfach viel stärker Ich-zentriert geworden und das schlägt sich seit Jahrzehnten im Strafrecht nieder.
Ganz früher - als es noch Blutgeld gab - war das einzige Delikt, auf welches die Todesstrafe stand, sippenschädigendes Verhalten (insbesondere das Plündern von Vorräten). Alles andere, inklusive Mord, konnte mit Blutgeld beglichen werden.
Dann rücken die gemeinschädigenden Straftaten in die Kapitalverbrechen auf, wie Brandstiftung, Landesverrat, Steuerhinterziehung usw... Später kamen dann volksschädigendes Verhalten, wie die BtMG-Delikte dazu. Die ganzen Normen haben heute noch ein völlig überzogenes Strafmaß. Für das was jemand für 10 Tonnen Kokain im Hamburger Hafen oder ein Millionen-Corona-Subventionsbetrüger bekommt, muss ein Serienvergewaltiger schon ordentlich ackern.
In den letzten Jahrzehnten kam man dann auf den Trichter, dass nicht nur Gemeinschädigendesverhalten besonders schlimm ist, sondern auch Delikte, die ganz individuell sind. Besonders anschaulich ist es, wie die Körperverletzungsdelikte und Sexualdelikte sich erst immer mehr den Vermögensdelikten und EIgentumsdelikten annäherten und diese dann irgendwann überholten. Eine KV war dann auf einmal schlimmer als ein Diebstahl.
In den letzten Jahren steigen nun die Beleidigungsdelikte immer weiter auf bei den ausgeurteilten Strafhöhen. Man müsste den Mandanten heute teilweise raten, statt den gegenüber zu beldigen, ihm lieber eine ordentlich reinzuhauen, weil er dann besser weg kommt. Besonders schön ist es ja an der Volksverhetzung zu sehen. War dies früher ein Paragraph, der verhindern sollte, dass die Mehrheit der Gesellschaft ihre Position der Stärke ausnutzt, um Hass gegen Minderheiten in der Gesellschaft zu streuen, wird das heute immer mehr ein Paragraph, welche die Mehrheit nutzt, um ungeliebte politische Meinungen von Minderheiten zu unterdrücken. Der Paragraph wird gerade umgekehrt in der Funktion, weswegen er eigentlich geschaffen wurde. Beispiele aus der Praxis was ich schon auf dem Schreibtisch hatte (in der Regel aber mit § 153a erledigt, weil die StA sich selbst lächerlich vorkam, aber § 170 II nicht traute): "Flüchtlinge? Das sind doch alles Sozialschmarotzer", "Homosexualität ist teuflisch" und besonders gut "Gegen Flinta* hilft nur eine Flinte".
Hier fühlten sich tatsächlich Leute so "angesprochen", dass die da ne Strafanzeige stellen und dann haben die nen Staatsanwalt gefunden, der da tatsächlich nen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Wie viel produktiver man die ganze Energie verwenden könnte, anstatt Oma Waltrud, welche bissel wütend auf Facebook irgend einen Nius-Beitrag kommentiert hat, 300 Euro von der Rente abzuzwacken. Auch hier finden übrigens regelmäßig Durchsuchungen statt, um die Mobiltelefone sicherzustellen.
Ganz früher - als es noch Blutgeld gab - war das einzige Delikt, auf welches die Todesstrafe stand, sippenschädigendes Verhalten (insbesondere das Plündern von Vorräten). Alles andere, inklusive Mord, konnte mit Blutgeld beglichen werden.
Dann rücken die gemeinschädigenden Straftaten in die Kapitalverbrechen auf, wie Brandstiftung, Landesverrat, Steuerhinterziehung usw... Später kamen dann volksschädigendes Verhalten, wie die BtMG-Delikte dazu. Die ganzen Normen haben heute noch ein völlig überzogenes Strafmaß. Für das was jemand für 10 Tonnen Kokain im Hamburger Hafen oder ein Millionen-Corona-Subventionsbetrüger bekommt, muss ein Serienvergewaltiger schon ordentlich ackern.
In den letzten Jahrzehnten kam man dann auf den Trichter, dass nicht nur Gemeinschädigendesverhalten besonders schlimm ist, sondern auch Delikte, die ganz individuell sind. Besonders anschaulich ist es, wie die Körperverletzungsdelikte und Sexualdelikte sich erst immer mehr den Vermögensdelikten und EIgentumsdelikten annäherten und diese dann irgendwann überholten. Eine KV war dann auf einmal schlimmer als ein Diebstahl.
In den letzten Jahren steigen nun die Beleidigungsdelikte immer weiter auf bei den ausgeurteilten Strafhöhen. Man müsste den Mandanten heute teilweise raten, statt den gegenüber zu beldigen, ihm lieber eine ordentlich reinzuhauen, weil er dann besser weg kommt. Besonders schön ist es ja an der Volksverhetzung zu sehen. War dies früher ein Paragraph, der verhindern sollte, dass die Mehrheit der Gesellschaft ihre Position der Stärke ausnutzt, um Hass gegen Minderheiten in der Gesellschaft zu streuen, wird das heute immer mehr ein Paragraph, welche die Mehrheit nutzt, um ungeliebte politische Meinungen von Minderheiten zu unterdrücken. Der Paragraph wird gerade umgekehrt in der Funktion, weswegen er eigentlich geschaffen wurde. Beispiele aus der Praxis was ich schon auf dem Schreibtisch hatte (in der Regel aber mit § 153a erledigt, weil die StA sich selbst lächerlich vorkam, aber § 170 II nicht traute): "Flüchtlinge? Das sind doch alles Sozialschmarotzer", "Homosexualität ist teuflisch" und besonders gut "Gegen Flinta* hilft nur eine Flinte".
Hier fühlten sich tatsächlich Leute so "angesprochen", dass die da ne Strafanzeige stellen und dann haben die nen Staatsanwalt gefunden, der da tatsächlich nen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Wie viel produktiver man die ganze Energie verwenden könnte, anstatt Oma Waltrud, welche bissel wütend auf Facebook irgend einen Nius-Beitrag kommentiert hat, 300 Euro von der Rente abzuzwacken. Auch hier finden übrigens regelmäßig Durchsuchungen statt, um die Mobiltelefone sicherzustellen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11