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Gürteltier
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Guckt mal auf Reddit: Ein Bundesland mit verdeckter Zweitkorrekt. Das Ergebnis: Eine wirklich wilde Mischung an Erst- und Zweitnoten.
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Die Abweichung ist nur bei zwei Klausuren auffällig und hat auch nur bei einer einen Stichentscheid erfordert. Wirklich "wild" erscheint mir das nicht.Gürteltier hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 14:45 Guckt mal auf Reddit: Ein Bundesland mit verdeckter Zweitkorrekt. Das Ergebnis: Eine wirklich wilde Mischung an Erst- und Zweitnoten.
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Gürteltier
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Ich sehe da auch keinen Skandal übrigens - in meinem Bundesland mit “offener” Zweitkorrektur ist aber der “Regelfall” eine Abweichung von 2 Punkten nach oben/unten; alles andere ist schon “seltener” (wenn auch nicht selten/unüblich). Ein solches Leistungsblatt wird man deshalb - so mein Bauchgefühl(!) - hier eher seltener sehen.
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Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass eine Abweichung zwischen 6 und 9 Punkten (das werden ja wohl Fälle sein, die du nicht mehr als auffällig ansiehst) noch im Rahmen der Fehlertoleranz liegt und hingenommen werden kann. Das beißt sich dann aber mit der Scheinpräzision, mit der Gesamtnoten bis auf Hundertstelpunkte genau ausgerechnet werden und in Auswahlverfahren, gerade bei der öffentlichen Hand, den Ausschlag zwischen Hopp oder Topp geben können.batman hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 14:59 Die Abweichung ist nur bei zwei Klausuren auffällig und hat auch nur bei einer einen Stichentscheid erfordert. Wirklich "wild" erscheint mir das nicht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Die Gesamtnote mit zwei Stellen hinter dem Komma ist das Ergebnis zahlreicher schriftlicher und mündlicher Einzelleistungen und erscheint mir gegenüber einer kaufmännischen Rundung nach wie vor sinnvoller. Die Bedeutung der Gesamtnote für bestimmte berufliche Anforderungen steht übrigens jeder Prüfungskommission vor Augen.Schnitte hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 15:19Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass eine Abweichung zwischen 6 und 9 Punkten (das werden ja wohl Fälle sein, die du nicht mehr als auffällig ansiehst) noch im Rahmen der Fehlertoleranz liegt und hingenommen werden kann. Das beißt sich dann aber mit der Scheinpräzision, mit der Gesamtnoten bis auf Hundertstelpunkte genau ausgerechnet werden und in Auswahlverfahren, gerade bei der öffentlichen Hand, den Ausschlag zwischen Hopp oder Topp geben können.batman hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 14:59 Die Abweichung ist nur bei zwei Klausuren auffällig und hat auch nur bei einer einen Stichentscheid erfordert. Wirklich "wild" erscheint mir das nicht.
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Das ist zu vermuten. Und das ist für den einen Kandidaten erfreulicher, für den anderen weniger.Gürteltier hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 15:18 Ein solches Leistungsblatt wird man deshalb - so mein Bauchgefühl(!) - hier eher seltener sehen.
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Das Problem ist nicht die Rundung; das Problem ist, dass die Punkteskala eine Präzision suggeriert, die objektiv nicht gegeben ist. Und diese Scheinpräzision setzt sich dann in die Obsession der Recruiter für Noten fort.batman hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 15:33 Die Gesamtnote mit zwei Stellen hinter dem Komma ist das Ergebnis zahlreicher schriftlicher und mündlicher Einzelleistungen und erscheint mir gegenüber einer kaufmännischen Rundung nach wie vor sinnvoller.
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Mehr Präzision geht allerdings m.E. nicht. Und eine Lösung des vermeintlichen Problems wird man dann wohl weniger bei der Examensprüfung als vielmehr bei den obsessiven Recruitern suchen müssen.Schnitte hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 15:44Das Problem ist nicht die Rundung; das Problem ist, dass die Punkteskala eine Präzision suggeriert, die objektiv nicht gegeben ist. Und diese Scheinpräzision setzt sich dann in die Obsession der Recruiter für Noten fort.batman hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 15:33 Die Gesamtnote mit zwei Stellen hinter dem Komma ist das Ergebnis zahlreicher schriftlicher und mündlicher Einzelleistungen und erscheint mir gegenüber einer kaufmännischen Rundung nach wie vor sinnvoller.
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Oder man ändert das Prüfungsformat. Bei den Medizinern wird man bei den vielen MC-Fragen, die danach evtl. sogar noch juristisch geprüft werden, jedenfalls objektiv den besten Kandidaten feststellen können.
Ob das “sinnvoll” ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich wäre ja dafür, eher den Notenkult abzubauen (das würde auch den Druck rausnehmen) und einfach beim Recruiting auf andere Sachen zu setzen.
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Das stimmt im Prinzip. Ich will allerdings darauf hinweisen, dass diese Scheinpräzision auch keine Rolle spielt. Der Kanditat aus dem Reddit ist klar nicht VB. Niemand hat als Einstellungskriterium: 7,86 Punkte im Ersten bitte, ab 7,85 wird nicht mehr eingeladen. Und vor diesem Hintergrund finde ich die Abweichungen wiederum nicht so krass. Auffällig sind 10 und 5 Punkte. Das hatte ich aber bei einer offenen Zweitkorrektur auch schon. In die Diskussion wirst du keine Sachlichkeit bekommen. Das ist für die Studierenden nachvollziehbar emotional und man schiebt seine Misserfolge dann auf das System. Ich will das aber gar nicht so hart verteidigen. Ich will nur darauf hinweisen, dass die geschlossene Zweitkorrektur m.E. im Schnitt für die Studierenden aus meiner Erfahrung nachteilig wäre. Die milde aber nicht unvertretbare Vornote gehste halt mit (wenn ein Volljurist das abkauft, was der da geschrieben hat why not). Umgekehrt eher schwierig. Außerdem verlaufen die Diskussionen mit den Korrektoren meist entlang von Notengrenzen und nicht entlang von 7,86 oder doch nur 7,85.Schnitte hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 15:19Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass eine Abweichung zwischen 6 und 9 Punkten (das werden ja wohl Fälle sein, die du nicht mehr als auffällig ansiehst) noch im Rahmen der Fehlertoleranz liegt und hingenommen werden kann. Das beißt sich dann aber mit der Scheinpräzision, mit der Gesamtnoten bis auf Hundertstelpunkte genau ausgerechnet werden und in Auswahlverfahren, gerade bei der öffentlichen Hand, den Ausschlag zwischen Hopp oder Topp geben können.batman hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 14:59 Die Abweichung ist nur bei zwei Klausuren auffällig und hat auch nur bei einer einen Stichentscheid erfordert. Wirklich "wild" erscheint mir das nicht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Gab es nicht in Frankreich ne Jura Hochschule die nur Bestanden/Nicht bestanden gemacht hat und weil die so hart war, reichte ein Bestanden für alles aus?Gürteltier hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 16:06 Oder man ändert das Prüfungsformat. Bei den Medizinern wird man bei den vielen MC-Fragen, die danach evtl. sogar noch juristisch geprüft werden, jedenfalls objektiv den besten Kandidaten feststellen können.
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Meine Erfahrung zeigt auch: Herunterkorrigieren tun sehr wenige und die sind auch fast schon allgemein bekannt - in der Regel werden bei der Nennung ihrer Namen auch häufige gewisse “Blicke” genutzt. Ich hatte das nur einmal und das war auch ein etwas unverschämtes Votum (etwas absolut nicht Leserliches wurde auf das umfassende, mehrere Seiten umfassende und maschinengeschriebene Votum des Erstkorrektors mit Bleistift gekritzelt).Strich hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 16:08Das stimmt im Prinzip. Ich will allerdings darauf hinweisen, dass diese Scheinpräzision auch keine Rolle spielt. Der Kanditat aus dem Reddit ist klar nicht VB. Niemand hat als Einstellungskriterium: 7,86 Punkte im Ersten bitte, ab 7,85 wird nicht mehr eingeladen. Und vor diesem Hintergrund finde ich die Abweichungen wiederum nicht so krass. Auffällig sind 10 und 5 Punkte. Das hatte ich aber bei einer offenen Zweitkorrektur auch schon. In die Diskussion wirst du keine Sachlichkeit bekommen. Das ist für die Studierenden nachvollziehbar emotional und man schiebt seine Misserfolge dann auf das System. Ich will das aber gar nicht so hart verteidigen. Ich will nur darauf hinweisen, dass die geschlossene Zweitkorrektur m.E. im Schnitt für die Studierenden aus meiner Erfahrung nachteilig wäre. Die milde aber nicht unvertretbare Vornote gehste halt mit (wenn ein Volljurist das abkauft, was der da geschrieben hat why not). Umgekehrt eher schwierig. Außerdem verlaufen die Diskussionen mit den Korrektoren meist entlang von Notengrenzen und nicht entlang von 7,86 oder doch nur 7,85.Schnitte hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 15:19Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass eine Abweichung zwischen 6 und 9 Punkten (das werden ja wohl Fälle sein, die du nicht mehr als auffällig ansiehst) noch im Rahmen der Fehlertoleranz liegt und hingenommen werden kann. Das beißt sich dann aber mit der Scheinpräzision, mit der Gesamtnoten bis auf Hundertstelpunkte genau ausgerechnet werden und in Auswahlverfahren, gerade bei der öffentlichen Hand, den Ausschlag zwischen Hopp oder Topp geben können.batman hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 14:59 Die Abweichung ist nur bei zwei Klausuren auffällig und hat auch nur bei einer einen Stichentscheid erfordert. Wirklich "wild" erscheint mir das nicht.
Entsprechend denke ich auch, dass es im Prinzip die ungeschriebene Regel gibt: “Nach oben immer, nach unten nimmer.” (Das bestätigen auch die meisten Korrektoren im mündlichen Gespräch.)
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Das nicht, aber wenn du relativ zu anderen Mitbewerbern gerankt wirst (was m.w.N. manche Bundesländer weiterhin tun und als einziges oder doch zumindest wichtiges Auswahlkriterium heranziehen), können geringfügige Unterschiede in den Noten doch wieder gravierende Konsequenzen haben. Hessen beispielsweise schreibt im zweiten Examen acht Klausuren, von denen jede 7,5 % der Gesamtnote zählt. Eine Differenz von drei Punkten in einer einzelnen Klausur schlägt damit mit über zwei Zehntelnoten (22,5 Hundertstel) auf die Gesamtnote durch. Das ist nicht die Welt, ist aber auch nicht nichts, wenn du Konkurrenten ausstechen willst - insbesondere dann, wenn es viele sind und das Feld dicht gedrängt ist.Strich hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 16:08 Niemand hat als Einstellungskriterium: 7,86 Punkte im Ersten bitte, ab 7,85 wird nicht mehr eingeladen.
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Ja mag ja sein, so läuft doch aber kein Einstellungsprozess. Die Unternehmen wissen das, was du schreibst doch auch: Wenn da eine Notengrenze bei 8 Punkten gezogen wird, dann weiß man, dass es da Leute gibt, die 8,32 haben und welche die 8,51 haben, es aber sein kann, dass der mit 8,32 besser geeignet ist. Eigentlich will man die 9 Punkte Leute haben und die beiden mit 8,32 und 8,51 kämpfen beide denselben uphill Battle. tl.dr: Ich ziehe die Grenze bei der Einstellung bei 9 Punkte, weiß, dass es mit den Noten schwierig sein kann und füge eine Fehlertoleranz von 1 Punkt ein und schaue mir alles ab 8 Punkte an. Wer dann 7,99 hat ist sicher draußen, weil der dann einfach zu weit weg ist.
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Meinst du die ENA? Die hat zwar ihre Absolventen durchaus nach Note gerankt ("classement"), aber meines Wissens hatte auch der letztplatzierte noch eine Übernahmegarantie in den französischen Staatsdienst. War allerdings keine juristische Hochschule.Strich hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 16:09 Gab es nicht in Frankreich ne Jura Hochschule die nur Bestanden/Nicht bestanden gemacht hat und weil die so hart war, reichte ein Bestanden für alles aus?
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