Manches muss einfach gemeldet werden
Moderator: Verwaltung
- Strich
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Kann sein^^Ich hab das im Studium mal gehört, hätte auch urban legend sein können ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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KMR
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Die Hauptsacheentscheidung ist da:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverf ... tersuchung
Für die filmreife Vorgeschichte aus der Berichterstattung zum Eilverfahren vor dem BVerfG:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverf ... ung-justiz
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Für die filmreife Vorgeschichte aus der Berichterstattung zum Eilverfahren vor dem BVerfG:
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- Strich
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Interessant und nervig für die Richterin. Aber das mit dem Zuständigkeitsstreit ist schon ein bisschen absurd und auf dem Rücken der Beteiligten.
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- Strich
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https://www.lto.de/recht/meinung/m/cont ... eutschland
Deswegen ist das Reden mit Anwälten über Reformen so anstrengend: Ja genau, es geht der Justiz allein darum völlig zulässiges Verteidigerverhalten zu sanktionieren, genau.
Ich bin von dem Konstrukt eh kein Fan, seine Argumente mit den Parallelprozessen zu den verhängten Ordnungsgeldern braucht wirklich niemand. M.E. muss da bei den Rechtsanwaltskammern angesetzt werden. Deren Aufgabe ist es unsachliche Anwälte berufsrechtlich zu sanktionieren.
Deswegen ist das Reden mit Anwälten über Reformen so anstrengend: Ja genau, es geht der Justiz allein darum völlig zulässiges Verteidigerverhalten zu sanktionieren, genau.
Ich bin von dem Konstrukt eh kein Fan, seine Argumente mit den Parallelprozessen zu den verhängten Ordnungsgeldern braucht wirklich niemand. M.E. muss da bei den Rechtsanwaltskammern angesetzt werden. Deren Aufgabe ist es unsachliche Anwälte berufsrechtlich zu sanktionieren.
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- GetMeOut
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Unsachliche Ergänzung: Bei Reformvorschlägen bitte auch Sanktionen für Richter vorsehen, die sich vor einer Zivilverhandlung offensichtlich nur unzureichend mit dem Akteninhalt befasst haben.
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KMR
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Unsachliche Ergänzung: Bitte Anwälte auch dafür sanktionieren nicht einfach mal den gesamten Vortrag in einen Schriftsatz geordnet zu fassen und unter die maßgeblichen Vorschriften zu subsumieren (dazu gibt es auch vermehrt LinkedIn-Diskussionen zum Schweizer Modell (?), wo es nur 1 Schriftsatz je Partei gibt); ebenso in der Berufung, wo § 520 ZPO eine Struktur schon nennt. Man erhofft sich der Anwaltsprozess diene der strukturierten Vorbereitung des Prozessesstoffes durch die Rechtsanwälte. Davon ist aber oftmals nichts zu spüren. Es wird alles wild hingeschrieben, fast schon emotionsgeladen als sei es die Partei selbst, ohne sich auf das zu beschränken, was auch relevant ist. Gleichzeitig erwartet der FA für Baurecht, der das seit 15 Jahre ausschließlich macht, natürlich, dass man da jede technische Feinheit direkt versteht, die er als Selbstverständlichkeit vorträgt.GetMeOut hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 19:25 Unsachliche Ergänzung: Bei Reformvorschlägen bitte auch Sanktionen für Richter vorsehen, die sich vor einer Zivilverhandlung offensichtlich nur unzureichend mit dem Akteninhalt befasst haben.
(PS: Ja, ich weiß, die kleinste Violine der Welt wird gespielt)
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Gürteltier
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Bei manchen Schriftsätzen habe ich das Gefühl, da hat sich einer in Rage diktiert - gerne auch ohne Fachkenntnisse in dem jeweiligen Rechtsbereich.
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Gürteltier
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Um mal die Stimmung zu lockern: https://www.youtube.com/shorts/KJXISR_Vro4
- Schnitte
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Einer der zahlreichen Clips auf YouTube, Instagram etc., bei denen mit irgendwelchem Gelaber vor den einschlägigen Zensurbots kaschiert werden soll, dass es primär darum geht, das Dekolleté der Sprecherin in die Kamera zu halten.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
- GetMeOut
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Zu spät! Nur eine Sanktion pro Berufsgruppe. Sonst wird es unfair.KMR hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 19:48Unsachliche Ergänzung: Bitte Anwälte auch dafür sanktionieren nicht einfach mal den gesamten Vortrag in einen Schriftsatz geordnet zu fassen und unter die maßgeblichen Vorschriften zu subsumieren (dazu gibt es auch vermehrt LinkedIn-Diskussionen zum Schweizer Modell (?), wo es nur 1 Schriftsatz je Partei gibt); ebenso in der Berufung, wo § 520 ZPO eine Struktur schon nennt. Man erhofft sich der Anwaltsprozess diene der strukturierten Vorbereitung des Prozessesstoffes durch die Rechtsanwälte. Davon ist aber oftmals nichts zu spüren. Es wird alles wild hingeschrieben, fast schon emotionsgeladen als sei es die Partei selbst, ohne sich auf das zu beschränken, was auch relevant ist. Gleichzeitig erwartet der FA für Baurecht, der das seit 15 Jahre ausschließlich macht, natürlich, dass man da jede technische Feinheit direkt versteht, die er als Selbstverständlichkeit vorträgt.GetMeOut hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 19:25 Unsachliche Ergänzung: Bei Reformvorschlägen bitte auch Sanktionen für Richter vorsehen, die sich vor einer Zivilverhandlung offensichtlich nur unzureichend mit dem Akteninhalt befasst haben.
(PS: Ja, ich weiß, die kleinste Violine der Welt wird gespielt)
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Jeder nur ein Kreuz.
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Ich finde das jetzt nicht so irritierend.Schnitte hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 16:26Meinst du die ENA? Die hat zwar ihre Absolventen durchaus nach Note gerankt ("classement"), aber meines Wissens hatte auch der letztplatzierte noch eine Übernahmegarantie in den französischen Staatsdienst. War allerdings keine juristische Hochschule.Strich hat geschrieben: Freitag 31. Juli 2026, 16:09 Gab es nicht in Frankreich ne Jura Hochschule die nur Bestanden/Nicht bestanden gemacht hat und weil die so hart war, reichte ein Bestanden für alles aus?
Ein etwas schräger Vergleich: Wenn ich es entscheiden müsste, würde ich für eine Sachbearbeiterstelle im gD oder auch eine Juristenstelle in der freien Wirtschaft vermutlich auch eher jeden Juristen mit 1. StEx (Note egal) als einen anderen Studienabschluss nehmen (kommt jetzt natürlich auf die Details an, das ist schon klar!).
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Dem will ich widersprechen - wenngleich ich deine Einschränkung am Ende zur Kenntnis nehme. Wir haben bei uns in Nds ja eine bundesweit eigene Art von Behördenklausur, die gesetzt ist (ggf. sogar 2 davon, wenn man die Wahlklausur dafür lernt) und dafür wird penibel genau auf Bescheidungs- und Verfügungstechnik geachtet. Es wird immer wieder dafür auch auf Literatur verwiesen, die die den ghD usw. ausbildenden Hochschulen benutzen. Hier soll wohl dem Vernehmen nach jedenfalls in der unmittelbaren Landesverwaltung, jedenfalls im Ministerium, ausschließlich durch Verfügungen gearbeitet werden.Gürteltier hat geschrieben: Samstag 1. August 2026, 12:48 Ein etwas schräger Vergleich: Wenn ich es entscheiden müsste, würde ich für eine Sachbearbeiterstelle im gD oder auch eine Juristenstelle in der freien Wirtschaft vermutlich auch eher jeden Juristen mit 1. StEx (Note egal) als einen anderen Studienabschluss nehmen (kommt jetzt natürlich auf die Details an, das ist schon klar!).
Einem Juristen mit 1. StEx ist weder die Bescheidungstechnik noch Verfügungstechnik bekannt. Das soll nicht heißen, dass er sie nicht erlenen kann, aber er kennt sie eben noch nicht. Auch im Ref lernt man sie eher rudimentär, da man regelmäßig nicht derjenige ist, der Bescheide verfasst. Die landeseigenen Hochschulen, Studieninstute, Steuerakademien usw. bereiten ihren Nachwuchs genau auf das vor, was sie später in ihren jeweiligen Behörden auch machen sollen.
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Ich weiß nur aus meinem Umfeld, dass Diplomjuristen häufig mal als Nebenjob oder zwischendurch auf Sachbearbeiterstellen gearbeitet haben und man dort idR immer sehr, sehr zufrieden mit ihnen war. Das kann natürlich auch mit der konkreten Stelle zu tun haben - überall, wo es materiell-rechtlich etwas verzwickter wird, sehe ich die umfassende und vor allem “ganzheitliche” juristische Grundausbildung des Studiums als starkes asset an.
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D'accord. Dem will ich nicht widersprechen.Gürteltier hat geschrieben: Samstag 1. August 2026, 13:39 Ich weiß nur aus meinem Umfeld, dass Diplomjuristen häufig mal als Nebenjob oder zwischendurch auf Sachbearbeiterstellen gearbeitet haben und man dort idR immer sehr, sehr zufrieden mit ihnen war. Das kann natürlich auch mit der konkreten Stelle zu tun haben - überall, wo es materiell-rechtlich etwas verzwickter wird, sehe ich die umfassende und vor allem “ganzheitliche” juristische Grundausbildung des Studiums als starkes asset an.