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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 11:52
von Urs Blank
Karrieren: Eben noch Bundestagsabgeordneter, jetzt Referendar am Amtsgericht Spandau.

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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 12:07
von Herr Schraeg
Urs Blank hat geschrieben: Donnerstag 6. Januar 2022, 11:52 Karrieren: Eben noch Bundestagsabgeordneter, jetzt Referendar am Amtsgericht Spandau.

https://twitter.com/NiemaMovassat (Verwaister Link automatisch entfernt)
Wenn man sich verbessern kann, warum nicht?

Dazu passt wegen des beendeten Gastspiels im Bundestag Karrieren II: Nach einem Bericht in der heutigen LTO kehrt der AfD-Aktivist und Höcke-Fanboy Jens Maier in den sächsischen Justizdienst zurück.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 13:06
von Sektnase
Zweites Examen? Als Politiker "promoviert" man doch ohne..

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 13:25
von Tibor
„Politiker“ ist schon vorbei.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 13:41
von Liz
Ja, das scheint schon länger geplant gewesen zu sein und eine bewusste Entscheidung gewesen zu sein, nicht nochmals zur BT-Wahl anzutreten.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Freitag 7. Januar 2022, 13:34
von Strich
Herr Schraeg hat geschrieben: Donnerstag 6. Januar 2022, 12:07
Urs Blank hat geschrieben: Donnerstag 6. Januar 2022, 11:52 Karrieren: Eben noch Bundestagsabgeordneter, jetzt Referendar am Amtsgericht Spandau.

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Wenn man sich verbessern kann, warum nicht?

Dazu passt wegen des beendeten Gastspiels im Bundestag Karrieren II: Nach einem Bericht in der heutigen LTO kehrt der AfD-Aktivist und Höcke-Fanboy Jens Maier in den sächsischen Justizdienst zurück.
Habe ich heute auch gelesen. LG Dresden war sein vorheriges Gericht. Da kann der doch nicht mehr hin? Ich stelle es mir sowieso ganz schwierig vor, wenn polarisierende Politiker wieder in den Justizdienst gehen.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Freitag 7. Januar 2022, 14:14
von Zippocat
BGH, 6 StR 500/21
Das Landgericht hat den Angeklagten S. I. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in neun Fällen, davon in zwei Fällen in nicht geringer Menge (...) verurteilt.
(...)
[Der Schuldspruch ist...] zu ändern, weil die rechtsfehlerfreien Feststellungen eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nur [in einem Fall] tragen, während in den übrigen acht Fällen jeweils [weniger als die nicht geringe Menge] geliefert wurde.
(...)
Die Strafaussprüche bleiben unberührt. Das Landgericht hat den Fehler bemerkt und nur für die [eine] Tat (...) ausgehend vom Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG höhere Strafen verhängt. Der Senat kann daher ausschließen, dass die Strafen für die weiteren Taten und die Gesamtstrafe bei richtigem Schuldspruch niedriger ausgefallen wären.
Praktisch ist es ja vermutlich so gewesen: Die Kammer hat (mündlich) einen Schuldspruch wegen 2 x 29a BtMG und sieben Mal § 29 BtMG verkündet und davon ausgehend Einzel- und eine Gesamtstrafe verhängt. Für die zweite (damals) nach 29a BtMG angenommene Tat muss (mE) aufgrund der Mindeststrafandrohung zwingend eine höhere Einzelstrafe als angemessen erachtet worden sein, als wenn die Tat zutreffend nach § 29 BtMG beurteilt worden wäre. Anders herum: man kann nicht fehlerfrei begründen, warum für dieselbe Tat innerhalb eines Strafrahmens von Geldstrafe bis fünf Jahren Freiheitsstrafe einerseits und in einem Strafrahmen von einem bis 15 Jahren Freiheitsstrafe andererseits eine identische Einzelstrafe angemessen sein soll. In die seinerzeit verkündete Gesamtstrafe ist damit mE zwingend eine zu hohe Einzelstrafe eingeflossen.

In den schriftlichen Urteilsgründen (wo sonst ?) "bemerkt" die Kammer den Fehler und verhängt laut BGH "nun" nur für die eine Tat nach 29a BtMG ausgehend vom dortigen Strafrahmen eine höhere Strafe. Die Strafe hat die Kammer aber bereits mit der Verkündung verhängt, mit dem schriftlichen Urteil liefert sie allein die (jetzt abweichende) Begründung dafür. Wie der BGH bei dieser Konstellation ausschließen kann, dass die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wäre, erschließt sich mir jedenfalls nicht ohne Weiteres.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Samstag 8. Januar 2022, 20:00
von Urs Blank
Der Senat ist neu und übt noch.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 10. Januar 2022, 20:15
von Brainiac
Urs Blank hat geschrieben: Donnerstag 6. Januar 2022, 11:52 Karrieren: Eben noch Bundestagsabgeordneter, jetzt Referendar am Amtsgericht Spandau.

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Schön zu sehen, dass es Leute gibt, bei denen noch mehr Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Examen liegt als bei mir. \:D/

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 17. Januar 2022, 20:44
von Urs Blank
Dieser Buschmann ist ein fieser Streber, oder?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 17. Januar 2022, 21:17
von batman
Langjähriger Rechtspolitiker, jetzt auf dem Ministerstuhl.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 17. Januar 2022, 21:51
von Urs Blank
Dass er den Koalitionsvertrag exekutiert - meinethalben. Aber sich - bei allen Problemen der Justiz und der Rechtspolitik - zunächst den § 219a StGB vorzuknöpfen und breit grinsend den erwartbaren Beifall der einschlägig interessierten Kreise einzuheimsen, wirkt auf mich irgendwie billig und ja, streberhaft.

Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Montag 17. Januar 2022, 21:58
von Liz
Mir scheint es aber auch kein echter Grund zu sein, mit der - relativ einfach und schnell umzusetzenden - Abschaffung von § 219a StGB so lange zuzuwarten, bis man alle anderen Probleme der Justiz und der Rechtspolitik gelöst hat.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 07:59
von famulus
Urs Blank hat geschrieben: Montag 17. Januar 2022, 21:51 Dass er den Koalitionsvertrag exekutiert - meinethalben. Aber sich - bei allen Problemen der Justiz und der Rechtspolitik - zunächst den § 219a StGB vorzuknöpfen und breit grinsend den erwartbaren Beifall der einschlägig interessierten Kreise einzuheimsen, wirkt auf mich irgendwie billig und ja, streberhaft.
Ziemlich..."kreativer"...Ansatz für Kritik an der Umsetzung von Wahlversprechen. Passt ins Bild, nach dem Politiker für weite Teile der Bevölkerung überhaupt niemals richtig handeln KÖNNEN.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 14:07
von Dike
Mitunter liegt es auch nicht nur an der fehlenden Umsetzung von Wahlversprechen.
Gerade habe ich die Pressekonferenz mit Annalena Baerbock und ihrem russischen Amtskollegen gesehen.
Ich hoffe doch sehr, dass sie sich bei diesem internen Gespräch nicht so präsentiert hat wie in der PK. Das erweckte den Eindruck eines Referatvortrags in der 5. Schulklasse und nicht den einer Presseerklärung einer Außenministerin.
Vielleicht hätte man für den Außenministerposten in der Ampel eine geeignetere Wahl treffen sollen. Dieser Auftritt heute war beängstigend schlecht in einer außenpolitisch unruhigen Zeit.