Hallo,
viele Berichte in Abizeitungen überspitzen, verfälschen Tatsachen und treffen vielleicht den Nerv der Schüler, aber dabei auch oftmals weit unter der Gürtellinie ihrer ehemaligen Lehrer. Welche Möglichkeiten haben die Damen und Herren Pädagogen überhaupt sich dagegen zu wehren? Bin mir darüber bewusst, dass auch für Schüler das StGB gilt, doch inwieweit sind die Grenzen weiter gesteckt bei einer üblen Geschichte über das Wirken einer Lehrkraft? Oftmals denke ich schon, dass es dem ein oder anderem übel aufstößt, wenn er dermaßen realitätsfern dargestellt wird und nur aus Nachgiebigkeit eine Klage unterlässt.
mfg
law & order
Satirische Abizeitung beleidigend?
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eben. entweder es ist zulässige satire oder ironie oder ne unzulässige beleidigung.tom1980 hat geschrieben:Aber Beleidigung bleibt Beleidigung, oder etwa nicht...?
der lehrer kann aber auch zivilrechtlich vorgehen und muss nicht gleich strafanzeige stellen. in solchen beleidigungen wird regelmäßig eine verletzung des APR zu sehen sein, so dass § 823 I BGB (APR als sonstiges Recht), oder § 1004 analog greift.
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Pokerface hat geschrieben:Aber immer § 193 StGB beachten.
Na logo!
Wird wohl im Einzelfall abzuwägen sein, ob es zulässige Satire oder unzul. Beleidigung ist. Wir hatten mal in unserer Schülerzeitung den Fall, bei dem das Foto eines Lehrers durch die Abbildung einer BillyBoy-Packung ersetzt wurde! Das musste dann in der nächsten Ausgabe widerrufen werden, hat aber zu viel Gelächter geführt! Das wars wert...!