Pfandbons aus dem Automaten im Supermarkt

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Consigliere
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Beitrag von Consigliere »

In fast jedem Supermarkt stehen diese Automaten heute. Doch was bekommt man denn mit dem Bon in die Hand?

Inhaberpapier gem § 807 BGB ???
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Elandee
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Beitrag von Elandee »

Ja, das würde passen. Spricht denn irgendwas dagegen?
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Beitrag von Consigliere »

Wenn dem so wäre würden eben auch die allgemeinen Regeln zu Verjährung gelten, mit der Folge, dass sich einen Pfandbon auch nach drei Jahren einlösen könnte???
ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

Zu dem Thema hatte ich heute eine einigermaßen interessante Unterhaltung im Supermarkt. Eine Kundin hatte nämlich festgestellt, dass auf dem Automaten der Hinweis prangt, dass Bons nur am gleichen Tag einlösbar sind. Zulässige Beschränkung durch AGB?
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Elandee
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Beitrag von Elandee »

Wenn Pfandbons keine Papiere iSd 807 BGB sind, dann sind sie zumindest Nachweis darüber, dass der Supermarkt die Pfandflasche zurückgenommen hat. Die Pfandrückzahl-Forderung ergibt sich dann eben nicht aus einem Wertpapier, sondern unmittelbar aus dem der Pfandzahlung zugrundeliegenden Vertrag (...ist glaub ich nach hM eine Sicherungsabrede bzgl des Pfandflaschen-Rückgabeanspruchs des Supermarkts gegen den Kunden). Die Verkürzung der Verjährungsfrist von 195 BGB auf weniger als 24 Stunden geht mE schon stark in Richtung 307 BGB.
ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

Elandee hat geschrieben:Die Verkürzung der Verjährungsfrist von 195 BGB auf weniger als 24 Stunden geht mE schon stark in Richtung 307 BGB.
Das war auch mein Gedanke. Zumal wirklich kein berechtigtes Interesse des Supermarktes jenseits höherer Einnahmen Dank nicht eingelöster Bons besteht: Das einzige, was mir einfällt, wäre der Schutz vor Fälschungen, der aber letztlich bei kürzerer Abgabefrist auch nicht ernsthaft verbessert wird.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Unter Umständen brauchen die das auch für eine richtige Abrechnung. In einem großen Getränke- bzw. Supermarkt werden schonmal täglich die Leergutpaletten abgeholt. Vielleicht hinkt dann die Abrechnung, wenn nicht für jeden abgegebenen Kasten auch eine Auszahlung bzw. nen Beleg da ist.

Hab ich mir gerade mal so ausgedacht :D
ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

Im meinem konkreten Fall ging es um Einweg-Pfand. Und den Abholer dürfte es wohl kaum interessieren, ob der Supermarkt-Kunde Geld für seinen Kasten bekommen hat.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Abholer legt ja auch nicht die AGBs der Automaten fest, sondern der Markt.

Um den Abholer ging es mir auch nicht, sondern um den Supermarkt.
ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

Schon klar. Aber warum sonst sollte es "Abrechnungsprobleme" geben, wenn nicht für das Verhältnis zum Abholer...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Na ja... der Abholer schreibt dem Supermarkt ja für jede abgeholte Ladung eine Rechnung. Der Supermarkt muss ja für jedes Leergut den gleichen Pfandbetrag auch an den Großhändler bezahlen. Wenn jetzt Leergut abgeholt wird, was nicht ausbezahlt wurde haben die Märkte in ihrer Bilanz nen Überschuss mit dem sie uU nicht zurecht kommen.

Soviel zu meiner Theorie. Ich hab echt keine Ahnung, ob das nen Grund sein könnte. Hab es mir wie gesagt spontan ausgedacht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Elandee hat geschrieben:Die Pfandrückzahl-Forderung ergibt sich dann eben nicht aus einem Wertpapier, sondern unmittelbar aus dem der Pfandzahlung zugrundeliegenden Vertrag
was fuer ein vertrag? es ist nie ein vertrag zwischen dem kunden und dem supermarkt geschlossen worden, wenn der kunde die flasche urspruenglich bei markt X gekauft hat und die flasche zu Y zurueckbringt. vertrag ginge nur, wenn der kunde die flasche zu dem haendler zurueckbraechte, bei dem er sie auch gekauft hat.
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Elandee
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Beitrag von Elandee »

Na dann ist es eben irgendeine öff-rechtl Rücknahme- und Pfandauszahlpflicht aus irgendeinem BierdosenG... kommt für die Meinung 807 BGB (-) auch nicht darauf an, solange der Anspruch nur nicht am Pfandbon-Papier selbst hängt.

PS: Würde mich aber schon interessieren, wo denn nun die AGL für den Dosenpfandrückzahlungsanspruch des Kunden gegen den Supermarkt ist. Weiß das jemand?
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Christian aus Mainz
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Beitrag von Christian aus Mainz »

Elandee hat geschrieben:PS: Würde mich aber schon interessieren, wo denn nun die AGL für den Dosenpfandrückzahlungsanspruch des Kunden gegen den Supermarkt ist. Weiß das jemand?
mich interessiert das auch schon seit langem (s. o.).

meine vermutung geht dahin, dass der inhalt des pfandrechts durch irgendwelche verordnungen ausgestaltet ist.

cam
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Elandee hat geschrieben:Würde mich aber schon interessieren, wo denn nun die AGL für den Dosenpfandrückzahlungsanspruch des Kunden gegen den Supermarkt ist. Weiß das jemand?
VerpackV paragraph 8 abs 1 satz 4:
Das Pfand ist jeweils bei Rücknahme der Verpackungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und 6 sowie § 6 Abs. 2 Satz 1 zu erstatten.
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