KMR hat geschrieben: Freitag 3. Januar 2025, 18:03
...
Ich habe durchaus an der ZPO mittlerweile Gefallen gefunden. Der erste Zugang ist jedoch m.E. alles andere als systematisch oder verständlich, insbesondere erscheint es teilweise (!) beim ersten Zugang schwierig zu verstehen, ob sich manche Vorschriften im AT oder im 2. Buch befinden. Sobald man den Zugang gefunden hat, ist das für einen völlig nachvollziehbar, das so etwas wie §§ 128, 137 ZPO im AT steht und § 308 ZPO bspw. nicht, weil ersteres eben auch in der Rechtsmittelinstanz von Bedeutung ist usw. Aber beim ersten Zugang ist das jedenfalls nicht derart intuitiv, das man für den Verfahrensablauf in der ersten Instanz - die man in der Ausbildung im Zivilrecht in der Regel kennenlernt - häufig zwischen Buch 1 und 2 wechseln und dazu einem entsprechend die Vorschriften hinichtlich ihrer ungefähren Verortung bekannt sein müssen. Wie gesagt, es ist lediglich beim ersten Zugang, danach lernt man durchaus die Systematik zu schätzen; die sich jedenfalls in Teilen der Klammertechnik bedient. Aber das ist wohl ein inhärentes Systematikproblem: Die Vorteile einer jeden Systematik - unabhängig davon welche man nun wählt - hat auch Nachteile zur Folge. Die eiermilchlegende Wollmilchsau gibt es auch dabei nicht. Die Klammertechnik hat viele Vorteile sobald der Nutzer sich mit der Systematik vertraut gemacht hat und führt zu einer kompakteren Darstellung. Als Nachteil erschwert sie eben den ersten Zugang / das erste Vertrautwerden, wenn man ein System gegenüberstellen würde, bei dem jede Vorschrift immer ggf. nochmals dort erwähnt wird, wo sie von Bedeutung ist. Das wird aber wohl insofern für gutheißen können, dass dieser Nachteil mit steigender Vertrautheit schwindet während die Vorteile bestehen bleiben.
Meh. Die Klammertechnik macht beim BGB ja noch Sinn, weil man mit den vor die Klammer gezogenen Normen und Systemen schon arbeiten kann. Sie erklären im Prinzip eine für alle darunter liegenden Schichten gültigen Rechtsrahmen. Wenn ich alles bis auf das 1. Buch des BGB streiche, kann ich trotzdem Verträge schließen und weiß wer das kann und wie ich davon wieder wegkomme. Ich könnte damit ein ganz rudimentäres Rechtssystem aufbauen.
Mit der ZPO kannst du das vergessen. Wenn ich da bis auf das erste Buch alles streiche, gibts kein Urteil mehr. Dann gibts auch kein Verfahren mehr, weil es mangels Klageschrift niemand lostreten kann. Die Klammertechnik bietet sich also gerade nicht für das Verfahrensrecht an. Es böte sich viel mehr an, die einzelnen Verfahrensarten zu regeln und darin mit der Klammertechnik zu arbeiten, siehe FamFG.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Eine Reisegruppe Anwälte sitzt in einem Vierersitz in meinem ICE (2. Klasse, Ruhebereich) und diskutiert lauthals, auch nachdem man sie auf den Aufenthalt im Ruheabteil hingewiesen hat.
famulus hat geschrieben: Dienstag 16. Dezember 2025, 20:58
Die Alexa App hat plötzlich die Fähigkeit verloren, meine Shelly-gesteuerten Jalousien via Routinen anzusprechen.
Jetzt kann ich die Rollos nicht über Sprachsteuerung orchestrieren, sondern muss sie - wie unsere Altvorderen - per Shelly-App oder gar Schalterbetätigung steuern.
Famulus, könnte man Shellyrelais (WLAN) auch über Appleskript ansprechen?
Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 17. Dezember 2025, 21:38
Eine Reisegruppe Anwälte sitzt in einem Vierersitz in meinem ICE (2. Klasse, Ruhebereich) und diskutiert lauthals, auch nachdem man sie auf den Aufenthalt im Ruheabteil hingewiesen hat.
Ach, hab Dich doch nicht so :-) [öffnet Piccolo mit Sekt]
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 17. Dezember 2025, 21:38
Eine Reisegruppe Anwälte sitzt in einem Vierersitz in meinem ICE (2. Klasse, Ruhebereich) und diskutiert lauthals, auch nachdem man sie auf den Aufenthalt im Ruheabteil hingewiesen hat.
Empfehle, deutlich erkennbar Notizen mitzuschreiben. Was du aufschreibst, ist egal, du kannst auch auf einem Stück Papier rumdoodeln. Wichtig ist, dass sie bemerken, dass du was aufschreibst.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Ich war ja kurz davor zu fragen, ob es so schlecht um die Kanzlei steht, dass nichtmal mehr das 1. Klasse-Ticket drin ist. Prospektiv wäre es natürlich interessant gewesen, wo die arbeiten. Da will man ja nicht hin, wo man 2. Klasse fahren muss!!! (/Ironie)
Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 18. Dezember 2025, 18:38
Ich war ja kurz davor zu fragen, ob es so schlecht um die Kanzlei steht, dass nichtmal mehr das 1. Klasse-Ticket drin ist. Prospektiv wäre es natürlich interessant gewesen, wo die arbeiten. Da will man ja nicht hin, wo man 2. Klasse fahren muss!!! (/Ironie)
Ich verstehe den Ironietag nicht ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Ein Kumpel von mir hat mal für die Deutsche Bahn gearbeitet und musste bei innerdeutschen Dienstreisen per Bahn ebenfalls 2. Klasse fahren, was ich für absolut unverständlich halte.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Ich meine, es gab einen Ministerpräsidenten, den man auch immer in der 2. Klasse antreffen konnte. Das Land bezahlte für Dienstreisen ausschließlich die 2. Klasse und da wollte er sich keine Extrawurst genehmigen.
Ich halte das auch für überhaupt nicht "schlimm" und eher hier die Entrüstung für verwunderlich. Die 2. Klasse der deutschen Bahn ist nicht das Abteil eines Zugs in Neu-Delhi. Ein reservierter Sitzplatz wäre hingegen je nach Verbindung wohl schön.
Mich nervt, dass ein unmittelbarer Nachbar (eigentlich meiner Eltern; verbinden kann man damit das Wort Vizekanzler) sich sehr intensiv für Elektromobilität einsetzt, aber auf Dienstwagen mit mehr als 6 Zylindern setzt. Ständig ist die Polizei auch auf Ortskontrollfahrt in unserer Straße unterwegs, obwohl die Person ja gar nicht zuhause ist. Ist unnötiges Herumfahren nicht sogar eine Ordnungswidrigkeit?
FKN993 hat geschrieben: Freitag 19. Dezember 2025, 10:52
Mich nervt, dass ein unmittelbarer Nachbar (eigentlich meiner Eltern; verbinden kann man damit das Wort Vizekanzler) sich sehr intensiv für Elektromobilität einsetzt, aber auf Dienstwagen mit mehr als 6 Zylindern setzt. Ständig ist die Polizei auch auf Ortskontrollfahrt in unserer Straße unterwegs, obwohl die Person ja gar nicht zuhause ist. Ist unnötiges Herumfahren nicht sogar eine Ordnungswidrigkeit?
Das etwaige Bußgeld zahlt dann der Bund an die hiesige Gemeinde. Die Kasse freut sich.
KMR hat geschrieben: Freitag 19. Dezember 2025, 10:50
Ich halte das auch für überhaupt nicht "schlimm" und eher hier die Entrüstung für verwunderlich. Die 2. Klasse der deutschen Bahn ist nicht das Abteil eines Zugs in Neu-Delhi.
Das ist mir schon klar. Mein Punkt war halt, dass er selbst für die Deutsche Bahn arbeitet (bzw. damals gearbeitet hat). Ich weiß natürlich, dass die in ihrem internen Budget auch dann, wenn ein eigener Mitarbeiter dienstlich mit der Bahn fährt, das dann aufs Budget der jeweiligen Abteilung chargen. Trotzdem ist es ja doch derselbe Arbeitgeber und wird, aus der einen Tasche genommen, in die andere gesteckt. Und da liegt der Unterschied zum Ministerpräsidenten. Da kann man den Leuten dann doch mal die 1. Klasse gönnen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
FKN993 hat geschrieben: Donnerstag 18. Dezember 2025, 06:38
famulus hat geschrieben: Dienstag 16. Dezember 2025, 20:58
Die Alexa App hat plötzlich die Fähigkeit verloren, meine Shelly-gesteuerten Jalousien via Routinen anzusprechen.
Jetzt kann ich die Rollos nicht über Sprachsteuerung orchestrieren, sondern muss sie - wie unsere Altvorderen - per Shelly-App oder gar Schalterbetätigung steuern.
Famulus, könnte man Shellyrelais (WLAN) auch über Appleskript ansprechen?
Mit Apple kenne ich mich leider gar nicht aus, sorry.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Der einzige echte Vorteil der 1. Klasse ist doch, dass sie leer ist. Die Ledersitze finde ich sogar eher als nachteilhaft, ich rutsche da immer runter. Aber vielleicht ist das im Maßanzug aus italienischer Wolle kein Problem?