B-1-Visum für Wahlstation in USA reicht wahrscheinlich nicht mehr aus
Moderator: Verwaltung
B-1-Visum für Wahlstation in USA reicht wahrscheinlich nicht mehr aus
Ich war gestern bei einem Visainterview in Frankfurt um ein B-1-Visa für meine Wahlstation zu bekommen. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ein B-1-Visa wahrscheinlich nicht mehr ausreiche. Sie habe jedenfalls momentan die Anweisung, keine B-1-Visas mehr an Rechtsreferendare auszugeben. Sie konnte mir aber nicht sagen wann sich dies geändert hat oder warum. Meine Unterlagen hat sie vorerst behalten.
Hat jemand dasgleiche Problem oder weiss mehr darüber?
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Hallo,
mir ist heute das gleiche wiederfahren!!! Und es kommt noch schlimmer: So wie es derzeit aussieht, wird die Sonderregelung für Rechtsreferendare abgeschafft. Auf jedenfall können Referendare derzeit nur mit einem J Visum einreisen. Dieses muss aber ca. 6-8 Wochen vor Reiseantritt gestellt werden und wird nur bewilligt, wenn der Ausbilder autorisiert ist. (Nachweis dieser Unternehmen: http://www.exchanges.state.gov/education/jexchanges (Verwaister Link automatisch entfernt))
Alternativ bekommt man ein solches gegen Gebühr in Höhe vonn 500 Dollar bei der gaccny.com, jedoch nur, wenn die dort aufgezälten Kriterien erfüllt werden.
Mit anderen Worten: Momentan Aussichtslos!!!
Mein Flug geht in 4 Wochen, hebe diese Kosten, Storno Unterkunft und die Suche nach einer neuen Station....
Schreibt mal eure Infos und Erfahrungen, Danke
mir ist heute das gleiche wiederfahren!!! Und es kommt noch schlimmer: So wie es derzeit aussieht, wird die Sonderregelung für Rechtsreferendare abgeschafft. Auf jedenfall können Referendare derzeit nur mit einem J Visum einreisen. Dieses muss aber ca. 6-8 Wochen vor Reiseantritt gestellt werden und wird nur bewilligt, wenn der Ausbilder autorisiert ist. (Nachweis dieser Unternehmen: http://www.exchanges.state.gov/education/jexchanges (Verwaister Link automatisch entfernt))
Alternativ bekommt man ein solches gegen Gebühr in Höhe vonn 500 Dollar bei der gaccny.com, jedoch nur, wenn die dort aufgezälten Kriterien erfüllt werden.
Mit anderen Worten: Momentan Aussichtslos!!!
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Jura-Paula hat geschrieben:Hallo,
mir ist heute das gleiche wiederfahren!!! Und es kommt noch schlimmer: So wie es derzeit aussieht, wird die Sonderregelung für Rechtsreferendare abgeschafft. Auf jedenfall können Referendare derzeit nur mit einem J Visum einreisen. Dieses muss aber ca. 6-8 Wochen vor Reiseantritt gestellt werden und wird nur bewilligt, wenn der Ausbilder autorisiert ist. (Nachweis dieser Unternehmen: http://www.exchanges.state.gov/education/jexchanges (Verwaister Link automatisch entfernt))
Alternativ bekommt man ein solches gegen Gebühr in Höhe vonn 500 Dollar bei der gaccny.com, jedoch nur, wenn die dort aufgezälten Kriterien erfüllt werden.
Mit anderen Worten: Momentan Aussichtslos!!!
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Ist die Sache jetzt amtlich? Referendare nur noch über J1??? Das ist doch echt zum k*****
](./images/smilies/eusa_wall.gif)
Auf der offiziellen Website der Botschaft ist die Ausnahme noch aufgeführt http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/austauschvisum.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Verstehe ich das richtig, dass Du Dein Praktikum damit fallen lässt?
Ja, bleibt mir nichts anderes übrig!!!
Die Amis haben, schlau wie sie sind, meinen Reisepaß vorerst einbehalten, so dass eine visumsfreie Einreise, als Tourist, ebenfalls nicht möglich ist.
Ein J wird mir nicht erteilt, da meine Kanzlei nicht über 5 Festangestellte verfügt, ich keinen ausreichenden Sprachnachweis erbringen kann und noch andere Gründe!!!
Die Amis haben, schlau wie sie sind, meinen Reisepaß vorerst einbehalten, so dass eine visumsfreie Einreise, als Tourist, ebenfalls nicht möglich ist.
Ein J wird mir nicht erteilt, da meine Kanzlei nicht über 5 Festangestellte verfügt, ich keinen ausreichenden Sprachnachweis erbringen kann und noch andere Gründe!!!
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Boah ist das ein Elend! Ich habe das J1 schon für ein Praktikum während des Studiums benötigt. Das war so ein Theater und Aufwand, das macht meine Kanzlei nie und nimmer mit. Dazu kommt, dass auf der Seite der gacc steht, dass Young Professionals obligatorisch eine Vergütung durch die Gastfirma erhalten müssen - damit wären ja schon 80% aus dem Rennen
Ich weiß auch nicht so recht, was ich jetzt mache. Ich warte nochmal 2 Tage ab und werde dann meine Kanzlei anschreiben, ob sie willens sind die Agenturkosten zu tragen und den erhöhten Bürokratieaufwand (Ausbildungsplan, Darstellung der Beschäftigenverhältnisse etc.) zu übernehmen

Ich weiß auch nicht so recht, was ich jetzt mache. Ich warte nochmal 2 Tage ab und werde dann meine Kanzlei anschreiben, ob sie willens sind die Agenturkosten zu tragen und den erhöhten Bürokratieaufwand (Ausbildungsplan, Darstellung der Beschäftigenverhältnisse etc.) zu übernehmen

Will dir keine Angst machen, aber mich haben sie am Schalter in der Botschaft gefragt, ob ich in den letzten Jahren bereits schonmal ein J 1 bekommen habe, da man dann für einen geraumen Zeitpunkt gesperrt ist.
Das bedeutet auch, dass ein LLM nach dem Examen erstmal nicht drin ist, zumindest in den USA.
Das ist eine riesen große Sauerrei.
Ist sonst noch wer betroffen?
Vielleicht könnte man gemeinsam etwas unternehmen?
Das bedeutet auch, dass ein LLM nach dem Examen erstmal nicht drin ist, zumindest in den USA.
Das ist eine riesen große Sauerrei.
Ist sonst noch wer betroffen?
Vielleicht könnte man gemeinsam etwas unternehmen?
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Aber das gilt soweit ich weiß nur für diejenigen, die die sog. "2-year-rule" in ihren DS-2019 stehen hatten. Das war bei mir gerade nicht der Fall! Von daher sollte dem nicht viel entgegenstehen, da ich von den 18 möglichen Monaten auf J1 bisher erst 4 Monate verbraucht habe! Im Übrigen war ich 2003 auf J1 drüben also sollte das hinhauen!Jura-Paula hat geschrieben:Will dir keine Angst machen, aber mich haben sie am Schalter in der Botschaft gefragt, ob ich in den letzten Jahren bereits schonmal ein J 1 bekommen habe, da man dann für einen geraumen Zeitpunkt gesperrt ist.
Jedenfalls war das "früher" mal alles so!
Das ist echt ne Riesenschweinerei! Wenn ich dort nicht so wunderbare Menschen kennengelernt hätte, wäre ich fast geneigt zu sagen, dann sollen sie doch den Mexikozaun ringsrum ziehen und ihr Ländle zu machen!
da habe ich ja gerade nochmal glück gehabt. habe das b-1 visum noch anfang des jahres bekommen und bin derzeit noch in der wahlstation in den staaten. denke am besten ist es dann, einfach mit einem touristenvisum einzureisen, welches 90 tage gültig ist und dann mit derm ausbilder einfach ausmachen, dass man die station um 1-2wochen verkürzt.
gruss, huckster
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Visa Waiver?
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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Nicht erlaubt, aber eine Kollegin von mir hat ihre Wahlstation auf Visa Waiver abgerissen. Der war sogar das (damals noch mögliche) Beantragen des B1 zu komplexhuckster1980 hat geschrieben:da habe ich ja gerade nochmal glück gehabt. habe das b-1 visum noch anfang des jahres bekommen und bin derzeit noch in der wahlstation in den staaten. denke am besten ist es dann, einfach mit einem touristenvisum einzureisen, welches 90 tage gültig ist und dann mit derm ausbilder einfach ausmachen, dass man die station um 1-2wochen verkürzt.

Die Station war allerdings in Miami.
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- Jussi Cogens
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Das ist korrekt, siehe Immigration and Nationality Act, Section 212(e).Ostriker hat geschrieben: Aber das gilt soweit ich weiß nur für diejenigen, die die sog. "2-year-rule" in ihren DS-2019 stehen hatten.
Trifft in der Regel also nur auf Leute zu, die ihr J1 mit government funding hatten.
"Three thousand years of beautiful tradition, from Moses to Sandy Koufax."