Wie sind deutsche Gerichte organisiert, wer macht was?
Moderator: Verwaltung
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Gelöschter Nutzer
Eine Frage aus Neugierde ins nördliche Nachbarland: Wie sind eigentlich deutsche Gerichte organisiert, wer macht was? Also z.B.: Gibt es an den Gerichten noch JuristInnen ausser den Richtern? Wie werden die Richter ausgewählt?
Vielleicht scheint Euch die Frage etwas blöd, aber aus meiner (schweizer) Sicht scheint es doch einige Unterschiede zur Organisation in der Schweiz zu geben. Hier läuft es in etwa so: Die Richter werden (vom Volk) gewählt, es gibt auch Laienrichter (Tendenz abnehmend, aber vor allem in ländlichen Gebieten sind die RichterInnen überwiegend nicht juristisch ausgebildet). Zur Unterstützung der Richter sind Juristen angestellt (sog. juristische Sekretäre oder Gerichtsschreiber), die einen Grossteil der Arbeit erledigen, vor allem dort, wo den Laienrichtern die Kenntnisse fehlen. Zusätzlich gibt es an vielen Gerichten "Auditoren", das sind Juristen mit abgeschlossenem Jusstudium, die das Praktikum für die Anwaltsprüfung (entspricht ca. dem 2. StEx) machen.
Nicht juristisches Personal gibt es sehr wenig an den Gerichten, ich würde sagen weniger als ein fünftel.
Wie ist das in Deutschland? Sind ausser den Richtern (und den Ref.) Juristen an den Gerichten angestellt? Wer wählt die Richter aus? Wer kann Richter werden? Wer macht was am Gericht?
Vielleicht scheint Euch die Frage etwas blöd, aber aus meiner (schweizer) Sicht scheint es doch einige Unterschiede zur Organisation in der Schweiz zu geben. Hier läuft es in etwa so: Die Richter werden (vom Volk) gewählt, es gibt auch Laienrichter (Tendenz abnehmend, aber vor allem in ländlichen Gebieten sind die RichterInnen überwiegend nicht juristisch ausgebildet). Zur Unterstützung der Richter sind Juristen angestellt (sog. juristische Sekretäre oder Gerichtsschreiber), die einen Grossteil der Arbeit erledigen, vor allem dort, wo den Laienrichtern die Kenntnisse fehlen. Zusätzlich gibt es an vielen Gerichten "Auditoren", das sind Juristen mit abgeschlossenem Jusstudium, die das Praktikum für die Anwaltsprüfung (entspricht ca. dem 2. StEx) machen.
Nicht juristisches Personal gibt es sehr wenig an den Gerichten, ich würde sagen weniger als ein fünftel.
Wie ist das in Deutschland? Sind ausser den Richtern (und den Ref.) Juristen an den Gerichten angestellt? Wer wählt die Richter aus? Wer kann Richter werden? Wer macht was am Gericht?
- Kiesela
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Die Unterschiede zur Schweiz sind denke ich schon recht groß... ein guter Freund von mir war ein paar Jahre Gerichtsschreiber in Zürich und das kam mir zumindest alles sehr fremd vor 
Richter kann werden, wer die beiden juristischen Staatsexamina abgelegt hat, die Einstellung der "Anfänger" erfolgt durch die Justizministerien der Bundesländer (bzw. teilweise Oberlandesgerichte).
Sowas wie Gerichtsschreiber gibt es hier nicht, die Richter machen ihren Kram schon größtenteils selbst, wobei es Rechtspfleger gibt (das ist eine Fachhochschulausbildung), die sich z.B. um die Kostenfestsetzungen kümmern.
Richter kann werden, wer die beiden juristischen Staatsexamina abgelegt hat, die Einstellung der "Anfänger" erfolgt durch die Justizministerien der Bundesländer (bzw. teilweise Oberlandesgerichte).
Sowas wie Gerichtsschreiber gibt es hier nicht, die Richter machen ihren Kram schon größtenteils selbst, wobei es Rechtspfleger gibt (das ist eine Fachhochschulausbildung), die sich z.B. um die Kostenfestsetzungen kümmern.
Nur noch Schnösel und Spießer.
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Gelöschter Nutzer
OK, Danke für die Infos. Scheint wirklich ziemlich anders zu sein!
- textmarker
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Bei netten Besucherinnen aus netten kleinen Nachbarländern sollte da aber doch etwas mehr drin sein. Also:textmarker hat geschrieben:Wikipedia
Gericht (Verwaister Link http://de.wikipedia.org/wiki/Gericht automatisch entfernt)
Gerichtsverfassungsrecht (Verwaister Link http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsrecht automatisch entfernt)
Richter (Verwaister Link http://de.wikipedia.org/wiki/Richter automatisch entfernt)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (Verwaister Link http://de.wikipedia.org/wiki/Ordentliche_Gerichtsbarkeit automatisch entfernt)
Zivilprozess (Verwaister Link http://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozess automatisch entfernt)
Strafprozess (Verwaister Link http://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozess_(Deutschland) automatisch entfernt)
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Eagnai
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Zumindest theoretisch... in der Praxis bietet sich allerdings nur sehr wenigen Absolventen des Zweiten Staatsexamens tatsächlich die Möglichkeit, Richter zu werden, da in der Regel nur bei deutlich überdurchschnittlichen Abschlussnoten eine Chance besteht, eingestellt zu werden.Kiesela hat geschrieben:Richter kann werden, wer die beiden juristischen Staatsexamina abgelegt hat, die Einstellung der "Anfänger" erfolgt durch die Justizministerien der Bundesländer (bzw. teilweise Oberlandesgerichte).
Das mit den Auditoren scheint dann ja genauso zu sein wie in Frankreich? Da bin ich am Gericht jedenfalls häufiger einigen "auditeurs" über den Weg gelaufen.
Habt ihr in der Schweiz denn auch ebenso wie die Franzosen eine zweigliedrige Juristenausbildung, also unterschiedliche Ausbildungen für diejenigen, die Richter/Staatsanwalt werden wollen, und für die, die Anwalt werden wollen?
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Gelöschter Nutzer
Wikipedia: Schon recht, aber da steht eben nicht, was ich wissen wollte - zu abstrakt.
@Eagnai:
Nein, keine getrennte Ausbildung. Alle studieren Jura, viele machen danach die Anwaltsprüfung, längst aber nicht alle.
Ob man RichterIn wird, hängt von vielen Zufällen ab, ziemlich zuletzt von Noten oder fachlichen Qualifikationen. Am wichtigsten ist die Parteizugehörigkeit, da die Parteien die KandidatInnen stellen. Für Staatsanwälte gilt das genau so. Die Idee hinter dieser Parteizuteilung ist, dass das Richtergremium oder die Staatsanwaltschaft möglichst die Bevölkerung repräsentieren sollte. Es gibt sicher besser Wege, gute Richter auszuwählen, es hat sich aber so eingespielt und funktioniert nicht schlecht.
Was es ebenfalls nicht gibt, ist der "Staatsdienst". In der Schweiz wird man da normal angestellt und kann auch wieder entlassen werden, die wenigsten haben Beamtenstatus. Es wird auch häufig zischen Staat und Privatwirtschaft hin und her gewechselt.
Ich finde immer wieder erstaunlich, dass es in gewissen Bereichen so grosse Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz gibt. Zumindest im materiellen Recht ist die Schweiz enorm von der deutschen Lehre geprägt.
@Eagnai:
Nein, keine getrennte Ausbildung. Alle studieren Jura, viele machen danach die Anwaltsprüfung, längst aber nicht alle.
Ob man RichterIn wird, hängt von vielen Zufällen ab, ziemlich zuletzt von Noten oder fachlichen Qualifikationen. Am wichtigsten ist die Parteizugehörigkeit, da die Parteien die KandidatInnen stellen. Für Staatsanwälte gilt das genau so. Die Idee hinter dieser Parteizuteilung ist, dass das Richtergremium oder die Staatsanwaltschaft möglichst die Bevölkerung repräsentieren sollte. Es gibt sicher besser Wege, gute Richter auszuwählen, es hat sich aber so eingespielt und funktioniert nicht schlecht.
Was es ebenfalls nicht gibt, ist der "Staatsdienst". In der Schweiz wird man da normal angestellt und kann auch wieder entlassen werden, die wenigsten haben Beamtenstatus. Es wird auch häufig zischen Staat und Privatwirtschaft hin und her gewechselt.
Ich finde immer wieder erstaunlich, dass es in gewissen Bereichen so grosse Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz gibt. Zumindest im materiellen Recht ist die Schweiz enorm von der deutschen Lehre geprägt.
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Survivor
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- Registriert: Montag 22. August 2005, 11:37
Ich finde den Gedanken der Volksrepräsentation bei Gericht sehr interessant. Das ist für eine Demokratie ja eigentlich auch nur konsequent, den Souverän auch an der Rechtsprechung zu beteiligen und diese nicht ausschließlich einem Expertenkreis anzuvertrauen.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."
-Duke Kahanamoku-
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Ist ja nicht so, daß es das bei uns gar nicht gäbe...
Nur noch Schnösel und Spießer.
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Survivor
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Hat ja auch niemand behauptet. Bei uns ist es aber die Variante "light", da die letztendliche Entscheidungskompetenz doch beim Volljuristen liegt.
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- Kiesela
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Naja, weil Du meintest Du fändest den "Gedanken interessant" - das klingt mehr nach "hm, was Neues, muß mal drüber nachdenken" 
Nur noch Schnösel und Spießer.
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Gelöschter Nutzer
Sonderlich demokratisch finde ich es auch nicht, wenn Parteivertreter ihre Parteifreunde auf die Kandidatenliste setzen.
Was wohl omerta und Hendrik von dem Schweizer System halten ?
Was wohl omerta und Hendrik von dem Schweizer System halten ?
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Survivor
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Schon O.K.
Das kommt daher, weil ich mich mit einem Kollegen darüber unterhalten habe, der US-Amerikaner ist und er deren System mit der gleichen Erwägung (=Volksrepräsentation) beschrieben hat.
Ich mag einfach den grds. Ansatz dahinter, der von unserem doch einigermaßen verschieden ist.
Sollte aber keine Höherbewertung des einen oder anderen sein, sondern ist einfach nur Interesse!
Das kommt daher, weil ich mich mit einem Kollegen darüber unterhalten habe, der US-Amerikaner ist und er deren System mit der gleichen Erwägung (=Volksrepräsentation) beschrieben hat.
Ich mag einfach den grds. Ansatz dahinter, der von unserem doch einigermaßen verschieden ist.
Sollte aber keine Höherbewertung des einen oder anderen sein, sondern ist einfach nur Interesse!
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AmunRe
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Das ist so nicht richtig. Die Fortentwickung des Rechts muss einem kundigen Kreis von Experten überantwortet sein. Andernfalls würde die Rechtsentwicklung profanisiert. Die pilosophische Weiterentwicklung der Gesellschaft wird auch nicht dem Volk (der Allgemneinheit) anvertraut. Entscheidend war schon immer die kundige Meinung einier Weniger!Survivor hat geschrieben:Ich finde den Gedanken der Volksrepräsentation bei Gericht sehr interessant. Das ist für eine Demokratie ja eigentlich auch nur konsequent, den Souverän auch an der Rechtsprechung zu beteiligen und diese nicht ausschließlich einem Expertenkreis anzuvertrauen.
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Zauberberg
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Ich befürchte ja, dass das hier wieder in so einer typischen Forum-Diskussion endet, wo jeder auf den anderen einschlägt und einige wieder ihre Verschwörungstheorien zum Besten geben. Trotzdem muss ich mal hier meinen Senf dazugeben.
Ich finde grundsätzlich den Gedanken der Volksrepräsentation auch nicht gerade uninteressant. Außerdem ist es ja nicht so, dass die Richter in den USA oder in der Schweiz alle rechtsunkundig wären. Das gleiche gilt im Übrigen bei uns ja auch für die Bundesverfassungsrichter.
Beide Systeme haben halt Vor- und Nachteile. Außerdem lässt sich auch in dem deutschen System nicht ausschließen, dass es Richter gibt, die... sagen wir's mal vorsichtig: nicht gerade wie die Supercracks wirken. Wie hieß noch gleich dieser Hamburger Richter, der auch mal koksender Innensenator war?
Ich finde grundsätzlich den Gedanken der Volksrepräsentation auch nicht gerade uninteressant. Außerdem ist es ja nicht so, dass die Richter in den USA oder in der Schweiz alle rechtsunkundig wären. Das gleiche gilt im Übrigen bei uns ja auch für die Bundesverfassungsrichter.
Beide Systeme haben halt Vor- und Nachteile. Außerdem lässt sich auch in dem deutschen System nicht ausschließen, dass es Richter gibt, die... sagen wir's mal vorsichtig: nicht gerade wie die Supercracks wirken. Wie hieß noch gleich dieser Hamburger Richter, der auch mal koksender Innensenator war?