hab mal wieder einen Kollegen. Ist quasi ein Refresher, weil wenn ich mich Recht erinnere hatten wir den Kollegen vor Urzeiten schonmal. Da außer der Zeigebiene und der einen Moderateuse deren alten Foren-Namen ich immer vergesse, das glaube ich keiner der Aktuellen miterlebt hat, nochmal, denn der Kollege geht mit der Zeit:
Es geht um den Kollegen Gunther Marko (TM)
Alter Wahlspruch: "Marko nicht Euro"Gunther Marko ist eine eingetragene Marke.
(Registernummer 30 2012 036 558 des Deutschen Patent- und Markenamts, München)
Moderne Kommunikationsformen haben den Kollegen dazu genötigt sein Impressum zu aktualisieren.
https://www.ramarko.de/index.php/impressum/
Würde mich als potentiellen Mandanten absolut überzeugen.WICHTIGER HINWEIS zum “besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)”:
Von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zu Berlin wurde für mich ohne meine Zustimmung (!) ohne Rücksicht auf meine Bedürfnisse, ohne Befugnis und noch dazu anteilig auf meine Kosten ein vermeintlich “besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)” übergriffig zur zwangsweisen Nutzung (!) eingerichtet. Dieses funktioniert nicht, oder es ist tatsächlich unsicher. Es ist nicht zuverlässig verfügbar. Es bedeutet allerdings ein nicht hinnehmbares, ständig aufwendiges und sehr teures Procedere. Es gefährdet erheblich die anwaltliche Verschwiegenheit. Ich nutze es deshalb nicht oder jedenfalls ohne Anerkennung einer jeglichen Rechtspflicht und unter ausdrücklichstem Vorbehalt. Die Empfangsbereitschaft wird nicht erklärt. Die Zusendung von Nachrichten an das beA wird untersagt. Gleichwohl an das beA erfolgende Zusendungen sind mutwillig und treuwidrig. Derartige Zusendungen geschehen selbstverständlich auf eigene Gefahr, und auf eigene Haftung ! Ein Vertragsverhältnis, insbesondere auch ein Mandatsverhältnis, kann durch den Versand weder angebahnt, noch begründet werden. Jedenfalls nicht mit meiner Kanzlei !
Die BRAK betreibt das System. Die Verantwortlichen ignorieren grob ungehörig alle berechtigten Vorbehalte gegen die Nutzungspflicht und auch gegen das System selbst. Relevante Informationen zum System werden zurückgehalten, und es werden notwendige Sicherheits-Prüfungen nicht durchgeführt. Wegen Sicherheitsproblemen war das System lange offline. Die BRAK unterstützte erst nach Protesten aktuelle Betriebssysteme und diese nicht gleichberechtigt (es gab keinen Support u.a. für Windows 10 und GNU/Linux), obwohl sie behauptete, das System sei u.a. plattformübergreifend verfügbar. Das System funktioniert nach wie vor nicht störungsfrei und sicher. Und es verursacht laufend einen unnötigen Ärger auf Seiten etlicher Berufsträger. Und es verursacht ständige, immense Kosten u.a. zu Lasten der (Zwangs-) Mitglieder in der Berufskammer.
Die Betreiber verletzen damit erheblichst die Berufsausübungsfreiheit. Und alle Nutzer sind daran beteiligt ! Und sie verstoßen gegen einen Beschluß des Senats des Bundesgerichtshofs zu Karlsruhe (BGH) vom 28. Juni 2018 (AnwZ (Brfg) 5/18). Dort heisst es im Hinblick auf die vermeintliche Ermächtigungsnorm, nämlich zum Sinn und Zweck des § 31a) BRAO auszugsweise wie folgt (Zitat-Anfang): “2. Der Bestimmung des § 31 Buchstabe a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) liegt die Annahme des Gesetzgebers zu Grunde, dass eine sichere Übermittlung der Daten möglich ist. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, diese gesetzgeberische Wertung durch eine eigene zu ersetzen.” (Zitat-Ende).
FAZIT:
ICH BEANSPRUCHE ALS PERSON, UND ICH FORDERE ERST RECHT ALS BERUFSTRÄGER MIT VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG UND ALS UNABHÄNGIGES ORGAN DER RECHTSPFLEGE GEMÄSS PARAGRAPH 1 BUNDESRECHTSANWALRSORDNUNG (BRAO) DIE MENSCHLICH UREIGENE UND DIE IN BERUFLICHER HINSICHT GEBOTENE ENTSCHEIDUNGSHOHEIT UND NATÜRLICH DIE WAHLFREIHEIT ZWISCHEN DEN KOMMUNIKATIONSWEGEN !
Besten Dank für Ihr sehr geschätztes Verständnis !