Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
Moderator: Verwaltung
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
Wie lang dauert es denn, bis man eingeladen wird in NRW? Hängt dies auch von den Noten ab? Speziell OLG Hamm würde mich interessieren!
Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
Bei mir hat es nur eine Woche bis zur Einladung gedauert. Erst habe ich einen Brief bekommen, dass nicht sicher ist, ob ich überhaupt und wann berücksichtigt werden kann und zwei Tage später habe ich die Einladung bekommen. Wonach die sortieren, weiss ich nicht - wahrscheinlich zuvorderst nach der Note.
Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
welche note hast du denn, um so schnell eingeladen worden zu sein??
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
War das beim OLG Hamm? Wurdest du genommen, wenn ich fragen darf? Wenn ja, wird man beim OLG Hamm in der Probezeit LG-übergreifend eingesetzt oder eher in einem LG-Bezirk auf Reisen geschickt? Ersteres wäre ja angesichts der flächenmäßigen Größe des Bezirks echt übel:)gbaelstaplerx hat geschrieben:Bei mir hat es nur eine Woche bis zur Einladung gedauert. Erst habe ich einen Brief bekommen, dass nicht sicher ist, ob ich überhaupt und wann berücksichtigt werden kann und zwei Tage später habe ich die Einladung bekommen. Wonach die sortieren, weiss ich nicht - wahrscheinlich zuvorderst nach der Note.
Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
hab ein mittleres vb im 2., und das war in ddorf - in hamm hab ich mich auch beworben und der zuständige beamte klang recht optimistisch für mich am telefon, aber ddorf war schneller - auswahlgespräch kommt noch...
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
Vielen Dank erstmal für die Info und viel Erfolg weiterhin. Kannst ja mal berichten, ob es geklappt hat!
Alle anderen dürfen Ihre Erfahrungen auch gerne mal schildern!
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
Nach welchen Kriterien die OLG's die Stapel der Bewerbungen ordnen und dann einladen, scheint ein großes Geheimnis zu sein. Aus den Berichten von Assessorenkolleg(inn)en würde ich aber schließen, dass es nicht nur auf die Note ankommt, obwohl die natürlich kein unerhebliches Kriterium sein dürfte... Wenn man aber ohnehin schon zwei mal um die 9,0 hat, dürfte der restliche Lebenslauf nicht unwichtig sein, da der Richterberuf ja auch mehr verlangt als bloße Rechtsanwendung...
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
Weis einer von euch, was hiermit gemeint ist. Habe ich auf der Homepage des OLG Hamm gefunden:
"Besonderheiten für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Die in der Vergangenheit für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm aufgestellten zusätzlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Auswahlverfahren sind bis auf weiteres ausgesetzt.
Es werden jedoch vorrangig solche Bewerber geladen, die das 2. Staatsexamen mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ und das 1. Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedigend“ abgelegt haben."
Was waren denn die besonderen zusätzlichen Voraussetzungen?
"Besonderheiten für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Die in der Vergangenheit für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm aufgestellten zusätzlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Auswahlverfahren sind bis auf weiteres ausgesetzt.
Es werden jedoch vorrangig solche Bewerber geladen, die das 2. Staatsexamen mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ und das 1. Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedigend“ abgelegt haben."
Was waren denn die besonderen zusätzlichen Voraussetzungen?
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
Man musste früher insgesamt 15 Punkte aufweisen, wobei das 1. Examen nur Halb zählte, also zB 10 Punkte in beiden Examina.
- Achim
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW
Oder 13,5 in bestimmten Ausnahmefällen. Also 9 Punkte in beiden Ex, oder 8,7 und 9,3....aeaeae hat geschrieben:Man musste früher insgesamt 15 Punkte aufweisen, wobei das 1. Examen nur Halb zählte, also zB 10 Punkte in beiden Examina.
www.juraserver.de/jurstart.de/binary/Debusmann-2005.pdf (Verwaister Link http://www.juraserver.de/jurstart.de/binary/Debusmann-2005.pdf automatisch entfernt)
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren (Bertold Brecht)