Anfängerfrage Verkehrsunfall

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich blick gerade überhaupt nicht durch.

in einem Verkehrsunfall mit 2 PKW kann da der Halter eines der PKW als Geschädigter Schadenersatzansprüche geltend machen oder muss das der Eigentümer tun?

Ist eine frage der Aktivlegitimation, oder?

ich meine ist der Halter eines PKW berechtigt gegen die gegnerische Versicherung Klage zu erheben?
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4842
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Das haengt davon ab, welcher Schaden geltend gemacht wird - Personenschaden oder Beschaedigung des Pkw?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nur Schäden am PKW selbst. Kann die nur der Eigentümer, nicht der Halter geltend machen?
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4842
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

bayless hat geschrieben:Nur Schäden am PKW selbst. Kann die nur der Eigentümer, nicht der Halter geltend machen?
Da solche Ansprueche Eigentumsverletzungen sind, ist nur der Eigentuemer Inhaber der Ansprueche. Was nicht ausschliesst, dass der Eigentuemer etwa den Halter ermaechtigt, den Anspruch im eigenen Namen geltend zu machen ("gewillkuerte Prozessstandschaft").
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie sieht das dann in der Praxis aus?
Der Halter verklagt die Versicherung in eigenem Namen wegen der Schäden am PKW -

Muss er dann der Klage einfach eine schriftliche Ermächtigung des PKW Eigentümers beifügen, woraus hervorgeht, dass er als Halter vom eigentümer zur Geltendmachung der Ansprüche berechtigt wurde?
Benutzeravatar
BuggerT
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4405
Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von BuggerT »

Abtretung? Im Übrigen nie nur die Versicherung verklagen!


grtz
BuggerT
Benutzeravatar
Borbarad
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 886
Registriert: Dienstag 1. März 2005, 15:47
Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist

Beitrag von Borbarad »

wird in der praxis denn tatsächlich die versicherung verklagt, nicht etwa der verursacher selbst, dessen versicherung dann das ganze regelt und bei ihm regress nimmt (bzw. den beitragssatz anpasst)?
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8

I wanna stand with you on a mountain I wanna bathe with you in the sea I wanna lay like this forever Until the sky falls down on me..
Benutzeravatar
BuggerT
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4405
Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von BuggerT »

IdR werden Fahrer, Halter und KFZ-Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner verklagt.


grtz
BuggerT
Benutzeravatar
Borbarad
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 886
Registriert: Dienstag 1. März 2005, 15:47
Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist

Beitrag von Borbarad »

wusste gar nicht dass man direkt auch die versicherung verklagt. ist das nicht abstrus weil die eh immer zuerst zahlen und dann ggf prüfen und vom schädiger zurückholen?
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8

I wanna stand with you on a mountain I wanna bathe with you in the sea I wanna lay like this forever Until the sky falls down on me..
Benutzeravatar
Kiesela
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 7462
Registriert: Mittwoch 12. Januar 2005, 14:55

Beitrag von Kiesela »

Nein. Damit würden sie, grad bei höheren Schäden, doch auch grundlos ein ziemliches Risiko eingehen, daß der Versicherungsnehmer das nicht zurückzahlen kann. Wobei damit natürlich noch nicht gesagt ist, ob sie tatsächlich häufig mitverklagt werden, da hab ich keine praktische Erfahrung - ich weiß nur, daß sie wohl jedenfalls, wenn nicht, meist als Nebenintervenient auftreten.
Nur noch Schnösel und Spießer.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mitverklagen ist praktisch. Solventer Schuldner...
Benutzeravatar
BuggerT
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4405
Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von BuggerT »

Also die Versicherung würde ich unter gewöhnlichen Umständen nie rauslassen. Den Fahrer in aller Regel auch nicht (als pot. Zeuge ausschalten!). Am ehesten könnte man evtl. noch auf den Halter verzichten.


grtz
BuggerT
Benutzeravatar
Borbarad
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 886
Registriert: Dienstag 1. März 2005, 15:47
Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist

Beitrag von Borbarad »

merkwürdig dass das ganze so panisch gehandhabt wird und gleich ein ganzes bündel von beklagten in den prozess gedrängt wird...aus prozessrechtlicher sicht sicher richtig..aber was die versicherung da zu tun hat erschließt sih mir nicht ganz..wenn der geschädigte ein urteil wegen meinetwegen 823, 7 stvg gegen den fahrer erwirkt (meinetwegen auch gg den beifahrer) dann wird dieser den schaden tragen müssen, die versicherung den schaden jedoch regeln...die versicherung wird doch selber im prozess gar nichts beitragen können warum dann miteinbeziehen..
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8

I wanna stand with you on a mountain I wanna bathe with you in the sea I wanna lay like this forever Until the sky falls down on me..
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hat mit Panik nix zu tun. Das sind Gesamtschuldner = Ein Topf voll Äpfel, manche gut, manche schlecht. :D
Benutzeravatar
BuggerT
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4405
Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von BuggerT »

IdR ist es doch sogar anders. Außergerichtlich korrespondiert man (oftmals nur) mit der Haftpflichtversicherung. Was liegt denn dann näher, als diese auch zu verklagen, sollte sie die Schadensregulierung verweigern? Abgesehen davon, dass der Direktanspruch gegen die Versicherung aus § 115 I Nr. 1 VVG ja gerade das Schöne an der Sache ist ;) .

Übrigens sollte man da eine Ausnahme mal gehört haben: entgegen § 425 II BGB hat die Mahnung gegenüber dem KFZ-Haftpflichtversicherer Gesamtwirkung! So kommt allein durch Mahnung der Versicherung auch zB der Halter in Verzug!

Noch eines: man würde auch so nicht primär gegen den "Verursacher" vorgehen, es sei denn, er ist zugleich Halter. Der Halter haftet aus Gefährdungshaftung (§ 7 I StVG), der Fahrer nur aus Haftung für vermutetes (§§ 18 I, 7 I StVG) bzw. für tatsächliches Verschulden (§§ 823 I, 823 II BGB iVm Schutzgesetz).

Andererseits hat man dann zwar in der Regel 3 Schuldner, man wird aber dennoch unter gewöhnlichen Umständen nicht im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Halter oder Fahrer vorgehen ;) .


grtz
BuggerT
Antworten