Annahme eigener Mandate als Associate

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Gelöschter Nutzer

Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Liebe (angestellte) Anwälte,
habt Ihr mit Eurer Kanzlei vereinbart, dass Ihr auch eigene Mandate annehmen dürft, die weder in das Profil der Kanzlei passen noch der Mandant die entsprechenden Honorare zahlen will/kann? Ich denke da etwa an kleinere Sachen aus dem Bekannten oder Familienkreis. Ist es üblich, dass die Kanzlei-Haftpflicht auch die privateren Sachen mitabdeckt? Eine gesonderte Zulassung dürfte ja schon durch die RA-Kammer kaum erlaubt werden, oder? Wie handhabt Ihr solche Fälle? Habt Ihr das zum Thema im Bewerbungsgespräch gemacht?
Gelöschter Nutzer

Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=54&t=34471


kA nach dem Tenor da wohl eher nein, andererseits - je mehr Du zu bieten hast, desto mehr kannst Du verlangen und frei verhandeln ...

Ich würde das aber nicht im Vorstellungsgespräch erwähnen. Ggf. kannst Du ja, falls es mal wirklich relevant werden sollte, im Einzelfall mit dem vorgesetzten Partner eine Lösung finden, also falls die Oma grad in UHaft sitzt oder so, hat man da mehr Verständnis dafür, dass Du Dich ggf. drum kümmern willst, als wenn Du ganz pauschal so etwas vorhast.
Gelöschter Nutzer

Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort und den Link! Trotz Suchfunktion habe ich den Beitrag nicht gefunden.
Mir geht es tatsächlich zunächst nur um vereinzelte Sachen und natürlich später auch zur Gewinnung von eigenen Mandaten. Zur Zeit bewerbe ich mich eher bei Boutiquen/mittelgroßen Kanzleien. Werde aber Deinem Rat folgen und dies besser nicht im ersten Gespräch ansprechen.
Gelöschter Nutzer

Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Finde das ganze Thema etwas schwierig:
Als angestellter Rechtsanwalt erwartet Dein Arbeitgeber, dass Du ihm Deine ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Welches Interesse sollte er daran haben, dass Du zusätzlich eigene Mandate (= auf eigene Rechnung???) bearbeitest, die weder in das Profil noch den Honorarrahmen der Kanzlei passen? Insbesondere, wenn Du dadurch langfristig eigene Mandate akquirieren willst, die dann ja fast zwangsläufig Profil und Vergütungsstruktur der Kanzlei verwässern?

Würde es daher keinesfalls im Bewerbungsgespräch ansprechen.
Learned Hand
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Learned Hand »

Safira2007 hat geschrieben:Liebe (angestellte) Anwälte,
habt Ihr mit Eurer Kanzlei vereinbart, dass Ihr auch eigene Mandate annehmen dürft, die weder in das Profil der Kanzlei passen noch der Mandant die entsprechenden Honorare zahlen will/kann? Ich denke da etwa an kleinere Sachen aus dem Bekannten oder Familienkreis. Ist es üblich, dass die Kanzlei-Haftpflicht auch die privateren Sachen mitabdeckt? Eine gesonderte Zulassung dürfte ja schon durch die RA-Kammer kaum erlaubt werden, oder? Wie handhabt Ihr solche Fälle? Habt Ihr das zum Thema im Bewerbungsgespräch gemacht?
Es gibt keinen Grund, das besonders anzusprechen. Aus standesrechtlicher Sicht kann Dir ohnehin niemand untersagen, bestimmte Mandate anzunehmen - das entscheidest allein Du. Deshalb benötigst Du auch eine eigene Haftpflichtversicherung, die Du gegenüber der Kammer nachweisen mußt. Bei den Großkanzleien läuft da meist so, dass jeder einzelne Anwalt über einen der großen Versicherer mit der Mindestdeckung von k€ 250 versichert ist, und der Beitrag über die Kanzlei gezahlt wird. Die Versicherung der Kanzlei dagegen wird entsprechend der Größe der Kanzlei und dem jeweiligen Tätigkeitsfeld möglicherweise weit darüber hinausgehen und deckt nur die Tätigkeit der Kanzlei ab. Im Ergebnis ist Deine eigene Versicherung damit also gerade für Deine "privaten" Mandate da.

Ob es sinnvoll/gut/richtig ist, eigene Mandate neben der Tätigkeit für die Kanzlei zu bearbeiten, mußt Du selbst entscheiden. Ich habe meinen Verwandten immer den Rat gegeben, lieber einen richtigen Anwalt aufzusuchen...
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jurabilis
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von jurabilis »

Learned Hand hat geschrieben:
Safira2007 hat geschrieben:Liebe (angestellte) Anwälte,
habt Ihr mit Eurer Kanzlei vereinbart, dass Ihr auch eigene Mandate annehmen dürft, die weder in das Profil der Kanzlei passen noch der Mandant die entsprechenden Honorare zahlen will/kann? Ich denke da etwa an kleinere Sachen aus dem Bekannten oder Familienkreis. Ist es üblich, dass die Kanzlei-Haftpflicht auch die privateren Sachen mitabdeckt? Eine gesonderte Zulassung dürfte ja schon durch die RA-Kammer kaum erlaubt werden, oder? Wie handhabt Ihr solche Fälle? Habt Ihr das zum Thema im Bewerbungsgespräch gemacht?
Es gibt keinen Grund, das besonders anzusprechen. Aus standesrechtlicher Sicht kann Dir ohnehin niemand untersagen, bestimmte Mandate anzunehmen - das entscheidest allein Du. Deshalb benötigst Du auch eine eigene Haftpflichtversicherung, die Du gegenüber der Kammer nachweisen mußt. Bei den Großkanzleien läuft da meist so, dass jeder einzelne Anwalt über einen der großen Versicherer mit der Mindestdeckung von k€ 250 versichert ist, und der Beitrag über die Kanzlei gezahlt wird. Die Versicherung der Kanzlei dagegen wird entsprechend der Größe der Kanzlei und dem jeweiligen Tätigkeitsfeld möglicherweise weit darüber hinausgehen und deckt nur die Tätigkeit der Kanzlei ab. Im Ergebnis ist Deine eigene Versicherung damit also gerade für Deine "privaten" Mandate da.

Ob es sinnvoll/gut/richtig ist, eigene Manda
Das ist interessant. Weißt Du zufällig, ob es auch Großkanzleien gibt, die das "eingleisig" gestalten, so dass dann die RAK eigene Zusatzversicherung fordert?
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

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MarioB
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von MarioB »

Nunja, da in den meisten Arbeitsverträgen eine besondere Wettbewerbsklausel enthalten ist (jedenfalls in denen, die ich kenne) und sich ein Wettbewerbsverbot evt. sogar aus einer ungeschriebenen Nebenpflicht ableiten lässt, sollte man so etwas schon ansprechen, wenn man es beabsichtigt. dies jedenfalls dann, wenn die eigenen Mandante einen größeren Umfang annehmen und es nicht nur darum geht, die Oma aus der U-Haft rauszuboxen.
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Gizmo »

Wäre es überhaupt möglich, für einen Rechtsanwalt eine solche Wettbewerbsabrede zu vereinbaren? Ich weiß aus einer ehemaligen Tätigkeit in einer Rechtsabteilung, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen der Zulassung als Rechtsanwalt verpflichten musste, mich jederzeit für die eigenen Mandate von der Arbeit freizustellen. Anderenfalls hätte es keine Zulassung gegeben, so dass die Regelung zumindest formell so auch abgeschlossen wurde. Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob dies für Kanzleien genau so gilt.
Gelöschter Nutzer

Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In einer sehr großen (dt.) Kanzlei wird die gelegentliche Annahme eigener Sachen erlaubt - auch unter Verwendung des briefkopfes. Zudem weiß ich, dass in kleineren spezialisierten Kanzleien die Haftpflicht in gewissem Maße auch eigene (private) Fälle mitabdeckt, man also keine eigene Zusatzversicherung abschließen muss. Daher hatte ich dies als gar nicht so problematisch gesehen... ::oops: Ein Glück, dass ich hier vorher nachgefragt habe!
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

@Wettbewerbsklausel: mein Arbeitsvertrag enthält keine derartige Klausel.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Learned Hand
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Learned Hand »

Das ist interessant. Weißt Du zufällig, ob es auch Großkanzleien gibt, die das "eingleisig" gestalten, so dass dann die RAK eigene Zusatzversicherung fordert?[/quote]

Ist mir nicht bekannt. Ich erinnere mich zwar daran, dass mir Kollegen erzählt hätten, dass die Prämie von ihrem Gehalt abgezogen würde (weiß aber nicht mehr, wo), aber dass jemand den Vertrag individuell abschließen muß, kenne ich nur von In-House-Leuten und Rechtsanwälten in WP-Gesellschaften.

Das wäre aus meiner Sicht auch kein gutes Zeichen für den angestellten Anwalt, wenn die Kanzlei an diesem Ende sparen will: die angelsächsischen Kanzleien haben in der Regel Versicherungsdeckung mit einer festen Höchstsumme für einen definierten Zeitraum - wenn die Deckung durch einen großen Haftungsfall aufgezehrt ist, ist also für den Rest der Periode nichts mehr da. Dagegen sind die deutschen Berufshaftpflicht-Versicherungen so ausgestaltet, dass die Haftungshöchstsumme für jeden Versicherungsfall gilt. Man darf also jedenfalls ein wenig Mist bauen ohne befürchten zu müssen, dass die Kollegen in LA schon alles verbraucht haben...
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Learned Hand »

Safira2007 hat geschrieben:In einer sehr großen (dt.) Kanzlei wird die gelegentliche Annahme eigener Sachen erlaubt - auch unter Verwendung des briefkopfes. Zudem weiß ich, dass in kleineren spezialisierten Kanzleien die Haftpflicht in gewissem Maße auch eigene (private) Fälle mitabdeckt, man also keine eigene Zusatzversicherung abschließen muss. Daher hatte ich dies als gar nicht so problematisch gesehen... ::oops: Ein Glück, dass ich hier vorher nachgefragt habe!
Vielleicht hilft ja auch mal ein Blick in § 51 BRAO. Die gilt nämlich überraschenderweise auch für Anwälte in GK´en.
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von fritzCard »

Ich nehme auch kleinere Fälle an, die für meinen Arbeitgeber nicht interessant sind, weil zu kleinvolumig.
Die Kanzleiversicherung deckt das alles nicht ab. Ich habe aber über meinen Arbeitgeber eine Zusatzhaftpflicht abgeschlossen, die über meine Gehaltsabrechnung abgerechnet wird (109 EUR kommen aufs Bruttogehalt drauf)
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von schmunzel »

Safira,

was spricht denn dagegen, die gelegentliche Rechtshilfe für den engen Familienkreis (an weiteren Mandanten hat man als hinreichend ausgelasteter Anwalt doch eh kein Interesse) unter Kanzleiflagge abzuwickeln? Es zwingt doch keiner die Kanzlei, auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung die üblichen Stundensätze zu fordern. Problematisch kann das nur im Hinblick auf Interessenkollisionen werden, aber dann dürfte auch ein formal getrenntes Tätigwerden eines angestellten Rechtsanwalts schwierig aussehen.
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate

Beitrag von Asche »

schmunzel hat geschrieben:was spricht denn dagegen, die gelegentliche Rechtshilfe für den engen Familienkreis (an weiteren Mandanten hat man als hinreichend ausgelasteter Anwalt doch eh kein Interesse) unter Kanzleiflagge abzuwickeln?
1. Dass die Kanzlei dann dafür haftet
2. Dass die Kanzlei ihr Profil (Tätigkeitsgebiet) nicht "verwässern" will
3. Dass die Kanzlei ihre Stundensätze nicht unterlaufen will (Arg. des Mandanten: wenn man schon die Haftsache für lau macht, kann man das bei einer kleinen Handelsregistersache doch erst recht ...)
4. ...?
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
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