Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

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Ant-Man
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Ant-Man »

Und es geht weiter:

http://www.stern.de/news2/aktuell/kachelmann-verklagt-ex-freundin-auf-schadenersatz-1843640.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
nemesis64
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von nemesis64 »

Ob der Mann daso gut beraten war als er die Klage eingereicht hat?
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batman
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von batman »

Das ist schon wegen der Beweislastverteilung nicht uninteressant. Er begehrt ja offenbar Schadensersatz aus § 823 II BGB, § 164 StGB.
nemesis64
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von nemesis64 »

Ich habe größte Zweifel, ob er unter ausschluss aller vernünftiger Zweifel (nach BGH erforderlich im Zivilprozess) beweisen können wird, dass die Verdächtigung falsch war...
Seekorn
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Seekorn »

Die Frage ist natürlich, ob es ihm wirklich um den Schadensersatz geht. Ich vermute mal nicht.
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Leo12
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Leo12 »

Sein Bedürfnis nach Genugtuung wird aber durch ein Unterliegen im Zivilprozess kaum besänftigt werden. Zusätzlich: Die Pressemeute würde sich erneut wie ein Geier auf ihn stürzen.

Stimmt Ihr der Auffassung von nemesis zu, wonach für eine SE-Pflicht aus 823 Abs. 2 BGB ivm 164 StGB (und wohl auch aus § 826 BGB) der (Zivil-)Kläger die damalige Anzeigenerstattung "wider besseres Wissen" voll zu beweisen hat? Mein Bauchgefühl geht in die gleiche Richtung. Wenn dies jedoch stimmt, wäre die Klage ohne neuen Tatsachenvortrag doch schon jetzt abweisungsreif?
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batman
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von batman »

Ja, nach der bislang bekannten Rspr. muss der Kläger beweisen, dass ihn die Bekl. wider besseres Wissen falsch verdächtigt hat (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2002. 1539).
nemesis64
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von nemesis64 »

Ich denke die ganze Zeit über 823 II iVm §§ 186, 190 StGB nach. Der Beweis der Wahrheit wäre ja nach meinem Verständnis im vorliegenden Fall ausgeschlossen...?!

Edit: Das wird ihm aber wohl nicht helfen die Gutachterkosten erstattet zu kriegen...
Swann
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Swann »

nemesis64 hat geschrieben:Ich denke die ganze Zeit über 823 II iVm §§ 186, 190 StGB nach. Der Beweis der Wahrheit wäre ja nach meinem Verständnis im vorliegenden Fall ausgeschlossen...?!
Du solltest § 193 StGB in deine Überlegungen mitaufnehmen. O
nemesis64
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von nemesis64 »

Swann hat geschrieben:
nemesis64 hat geschrieben:Ich denke die ganze Zeit über 823 II iVm §§ 186, 190 StGB nach. Der Beweis der Wahrheit wäre ja nach meinem Verständnis im vorliegenden Fall ausgeschlossen...?!
Du solltest § 193 StGB in deine Überlegungen mitaufnehmen. O
Hmm du Hast Recht, ist laut MüKo auch auf 186 StGB anwendbar...
Seekorn
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Seekorn »

Leo12 hat geschrieben:Sein Bedürfnis nach Genugtuung wird aber durch ein Unterliegen im Zivilprozess kaum besänftigt werden. Zusätzlich: Die Pressemeute würde sich erneut wie ein Geier auf ihn stürzen.
Auf ihn und seine Ex-Affaire. Und ob er nun noch ein 14. Mal in der Bild ist, juckt nun auch nicht. Bei ihr siehts da wahrscheinlich schon etwas anders aus.
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Baltar
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Baltar »

Vielleicht will er ja eine Falschberichterstattung der Presse provozieren, damit sein Höcker wieder was zu tun bekommt... sozusagen ein presserechtliches Perpetuum mobile? ;)
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Chefreferendar »

hahaha § 164 hahhaha, dabei wurden doch Blutspuren auf dem Messer sichergestellt, nur, "die waren möglicherweise sekundär angetragen" ... las ich damals ... soll froh sein, dass er frei ist.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von 11 Freunde »

Kachelmann verklagt seinen ehemaligen Anwalt Dr. Birkenstock auf Rückzahlung von knapp 37.000 Euro Honorar.

http://www.mopo.de/promi---show/streit-37-000-euro-honorar-kachelmann-verklagt-seinen-anwalt-birkenstock,5066870,20074244.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Mr_Black
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Mr_Black »

Die 250.000 Euro sollten nur die Hauptverhandlung in Mannheim abdecken, nicht aber die immensen Vorbereitungen und Arbeit für die U-Haft-Entlassung, so Birkenstocks Anwalt.
net schlecht...
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