Richterwahl BVerfG
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Richterwahl BVerfG
Da der Kollege Quietsche-Ente gerade mögliche BVerfG-Ambitionen des saarländischen Ministerpräsidenten
Müller angesprochen hat: mir scheint es hier bisher an einem Thread zu fehlen,
in dem sämtliche mit der Besetzung der Richterbänke des höchste deutschen Gerichts zusammenhängende
Fragen debattiert werden können. Die entsprechenden Diskussionen werden ja anderswo meist mehr oder weniger off-topic geführt, der Bedarf scheint also vorhanden zu sein. Vor allem sollen hier natürlich Kandidaten genannt, hoch- und niedergeschrieben werden.
Aber es sollen auch allgemeine Fragen zur Richterwahl thematisiert werden.
Mit letzterem möchte ich beginnen:
Ich finde es (und glaube, mich da zu wiederholen) prinzipiell falsch, Politiker nach Karlsruhe zu schicken. Auch wenn Peter Müller nicht ungeeignet sein mag (schließlich ist er Einser-Jurist ), so wird doch dadurch womöglich nur eine Spirale in Gang gesetzt. Bei der nächsten Runde sagt dann die andere Seite: ihr hattet Müller, jetzt dürfen wir auch Wowereit oder Künast schicken. So droht das Gericht endgültig zur Beute der Parteien zu werden. Andererseits: gibt es vieleicht eine Tradition, hin und wieder mal einen amtsmüden Politiker zu wählen, ohne dass dies bisher ausgeartet wäre? Mir fällt da im Moment nur Gebhard Müller ein, der zunächst baden-württembergischer Ministerpräsident und später Präsident des BVerfG war.
Zu den formellen Voraussetzungen vgl. Art. 94 GG und § 3 BVerGG (40 Jahre, Volljurist, Wählbarkeit zum BT etc), aber auch § 2 BVerfGG (mindestens drei ehemalige Bundesrichter pro Senat).
Müller angesprochen hat: mir scheint es hier bisher an einem Thread zu fehlen,
in dem sämtliche mit der Besetzung der Richterbänke des höchste deutschen Gerichts zusammenhängende
Fragen debattiert werden können. Die entsprechenden Diskussionen werden ja anderswo meist mehr oder weniger off-topic geführt, der Bedarf scheint also vorhanden zu sein. Vor allem sollen hier natürlich Kandidaten genannt, hoch- und niedergeschrieben werden.
Aber es sollen auch allgemeine Fragen zur Richterwahl thematisiert werden.
Mit letzterem möchte ich beginnen:
Ich finde es (und glaube, mich da zu wiederholen) prinzipiell falsch, Politiker nach Karlsruhe zu schicken. Auch wenn Peter Müller nicht ungeeignet sein mag (schließlich ist er Einser-Jurist ), so wird doch dadurch womöglich nur eine Spirale in Gang gesetzt. Bei der nächsten Runde sagt dann die andere Seite: ihr hattet Müller, jetzt dürfen wir auch Wowereit oder Künast schicken. So droht das Gericht endgültig zur Beute der Parteien zu werden. Andererseits: gibt es vieleicht eine Tradition, hin und wieder mal einen amtsmüden Politiker zu wählen, ohne dass dies bisher ausgeartet wäre? Mir fällt da im Moment nur Gebhard Müller ein, der zunächst baden-württembergischer Ministerpräsident und später Präsident des BVerfG war.
Zu den formellen Voraussetzungen vgl. Art. 94 GG und § 3 BVerGG (40 Jahre, Volljurist, Wählbarkeit zum BT etc), aber auch § 2 BVerfGG (mindestens drei ehemalige Bundesrichter pro Senat).
- Einwendungsduschgriff
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Re: Richterwahl BVerfG
Die Ausübung von Ministerämtern und die anschließende Berufung an das Bundesverfassungsgericht hat ja aber schon eine gewisse Tradition. Spontan fallen mir jedenfalls die Herren Hoffmann-Riem (kurz: etwa 2-3 Jahre) und Herzog (etwas länger: mW etwa 6 Jahre) ein. Beide haben natürlich nicht die klassische Politikerlaufbahn hinter sich gebracht, von daher eine andere Konstellation als im Fall Müller.Scaevola hat geschrieben:Mir fällt da im Moment nur Gebhard Müller ein, der zunächst baden-württembergischer Ministerpräsident und später Präsident des BVerfG war.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- batman
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Re: Richterwahl BVerfG
Wenn man es bei dem klassischen Proporz (Bundesrichter, Hochschullehrer, Politiker) belässt, sehe ich keine Spirale. Was disqualifiziert denn einen (ehemaligen) Berufspolitiker bzw. warum sollte man ihm trotz formeller Eignung dieses Amt verwehren?
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Re: Richterwahl BVerfG
Ich würde Jutta Limbach hinzufügen.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Die Ausübung von Ministerämtern und die anschließende Berufung an das Bundesverfassungsgericht hat ja aber schon eine gewisse Tradition. Spontan fallen mir jedenfalls die Herren Hoffmann-Riem (kurz: etwa 2-3 Jahre) und Herzog (etwas länger: mW etwa 6 Jahre) ein. Beide haben natürlich nicht die klassische Politikerlaufbahn hinter sich gebracht, von daher eine andere Konstellation als im Fall Müller.Scaevola hat geschrieben:Mir fällt da im Moment nur Gebhard Müller ein, der zunächst baden-württembergischer Ministerpräsident und später Präsident des BVerfG war.
Diesen Typus Karriere: "Professor -> Ministeramt -> BVerfG" würde ich nicht weiter für bedenklich halten, denn letztlich muss man, um ans BVerfG berufen werden zu können, irgendwie in der breiteren politischen Öffentlichkeit auf sich aufmerksam gemacht haben. Und wenn man dies geschafft hat, dann ist es wohl durchaus wahrscheinlich, dass einem zunächst mal ein Ministeramt angetragen wird.
Bedenklich würde es mE erst, wenn das BVerfG tatsächlich Abschiebeposten für ausgediente (und unliebsame) Politiker wäre. Aber mit ein wenig gesundem Menschenverstand verbietet sich das gerade
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Re: Richterwahl BVerfG
Ja, das ist auch meine Befürchtung. Die Fälle von Herzog, Limbach u.a. hatte ich auch nicht im Blick. Die sind ja alle zunächst als Wissenschaftler sozialisiert und gehen dann als Quereinsteiger in die Politk, wodurch sie sich natürlich jeweils parteipolitisch positionieren, was wiederum ihre Rekrutierung durch das jeweilige Lager erleichtert. Es muß ja aber für die Tätigkeit am BVerfG kein Nachteil sein, auch mal den Politikbetrieb von innen kennengelernt zu haben.julée hat geschrieben:Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Ich würde Jutta Limbach hinzufügen.
Diesen Typus Karriere: "Professor -> Ministeramt -> BVerfG" würde ich nicht weiter für bedenklich halten, denn letztlich muss man, um ans BVerfG berufen werden zu können, irgendwie in der breiteren politischen Öffentlichkeit auf sich aufmerksam gemacht haben. Und wenn man dies geschafft hat, dann ist es wohl durchaus wahrscheinlich, dass einem zunächst mal ein Ministeramt angetragen wird.
Bedenklich würde es mE erst, wenn das BVerfG tatsächlich Abschiebeposten für ausgediente (und unliebsame) Politiker wäre. Aber mit ein wenig gesundem Menschenverstand verbietet sich das gerade
Die eine Frage war ja gerade: gibt es einen solchen Proporz? Im Allgemeinen scheint es mir eher ganz überwiegend auf Bundesrichter/Hochschullehrer hinauszulaufen.batman hat geschrieben:Wenn man es bei dem klassischen Proporz (Bundesrichter, Hochschullehrer, Politiker) belässt, sehe ich keine Spirale.
Man kann darüber streiten, ob man nicht umgekehrt fragen sollte. Aber bitte schön:Was disqualifiziert denn einen (ehemaligen) Berufspolitiker bzw. warum sollte man ihm trotz formeller Eignung dieses Amt verwehren?
1. weil unter Umständen eben eine solche Spirale droht, wer kann das Gegenteil garantieren?
2. ein ehemaliger Poltiker eher befangen sein könnte, wenn über Gesetze entschieden hat, die er befürwortet/bekämpft hat.
- batman
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Re: Richterwahl BVerfG
Es hat schon BVerf-Richter gegeben, die sich deshalb selbst abgelehnt haben. Ich nehme an, Herr Voßkuhle, Di Fabio, Bryde etc. werden als aufgeklärte Bürger auch das ein oder andere Gesetz befürworten, ohne zu wissen, ob sie je darüber entscheiden müssen.Scaevola hat geschrieben:2. ein ehemaliger Poltiker eher befangen sein könnte, wenn über Gesetze entschieden hat, die er befürwortet/bekämpft hat.
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Re: Richterwahl BVerfG
Mit "befürwortet" meinte ich jetzt natürlich nicht als aufgeklärter Bürger im stillen Kämmerlein, sondern als Poltiker in verantwortlicher Position, insbesondere in der Regierung. Es gab da mal den Fall einer Bundesjustizministerin, die gern ans BVerfG gekommen wäre.batman hat geschrieben:Es hat schon BVerf-Richter gegeben, die sich deshalb selbst abgelehnt haben. Ich nehme an, Herr Voßkuhle, Di Fabio, Bryde etc. werden als aufgeklärte Bürger auch das ein oder andere Gesetz befürworten, ohne zu wissen, ob sie je darüber entscheiden müssen.Scaevola hat geschrieben:2. ein ehemaliger Poltiker eher befangen sein könnte, wenn über Gesetze entschieden hat, die er befürwortet/bekämpft hat.
Das war vielleicht etwas mißverständlich. Überdies hätte es heißen sollen: "wenn er über Gesetze zu entscheiden hat".
Aber man könnte natürlich auch provokativ fragen: was ist so schlimm an Politikern am BVerfG? Dieses ist doch
nur eine spezielle politische Arena, in der mit juristischen Waffen für das vorher feststehende ewünschte Ergebnis gekämpft wird. Gewonnen hat, wer keine Mehrheit braucht oder diese ausnahmsweise bekommt. Auf die Einhaltung der juristischen Spielregeln wachen in erster Linie die Bundesrichter-Richter und natürlich der Dritte Senat.
- veltina
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Re: Richterwahl BVerfG
Findet es eigentlich niemand seltsam, dass nur Professoren, Richter und Politiker Verfassungsrichter werden, dass aber z.B. Anwälte (die nicht in die Politik gehen) nie berufen werden? Gesetzliche Vorschriften gibt es nicht, die das so regeln würden.
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Re: Richterwahl BVerfG
Doch, das ist auch hin und wieder bemängelt worden. Wobei ich nicht sicher bin, ob es zumindest in der Frühzeit nicht doch schon mal den ein oder anderen Rechtsanwalt am Gericht gegeben hat. Während der Amtsperiode dürfen freilich alle außer "Lehrern des Rechts an einer deutschen Hochschule" keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, wobei Parlamentarier und Minister mit ihrer Wahl automatisch ihr Mandat bzw. Amt verlieren (BVerfGG 3 III, IV). Aber das macht ja eigentlich nichts, da die meisten Richter ja doch eher im Herbst ihrer Laufbahn nach Karlsruhe berufen werden. Und zur Motiviation im Übrigen: Als erfolgreicher Anwalt verdient man unter Umständen mehr. Aber vielleicht hätte ja, sagen wir, ein Partner mit Gesetzgebungserfahrung bei Linklaters Lust, sich seine "Rente mit 55" aufzubessern.veltina hat geschrieben:Findet es eigentlich niemand seltsam, dass nur Professoren, Richter und Politiker Verfassungsrichter werden, dass aber z.B. Anwälte (die nicht in die Politik gehen) nie berufen werden? Gesetzliche Vorschriften gibt es nicht, die das so regeln würden.
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Re: Richterwahl BVerfG
Es ist nicht unbedingt besser einen Professor nach Karlsruhe zu schicken. Es gab schon Fälle, in denen verdiente Professoren ihre de lege ferenda wünschenswerten einfachgesetzlichen Vorstellungen zwangshaft am GG-Text haben festmachen wollen um endlich Verfassungswidrigkeit aufzeigen zu können.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Richterwahl BVerfG
Politiker: Es gab und gibt immer Ex-Politiker am BVerfG, aktuell sind das Christine Hohmann-Dennhardt (früher Ministerin in Hessen) und Herbert Landau (früher Staatssekretär in Hessen und der starke Mann der dortigen Justiz). ME ist das völlig unbedenklich und sogar wünschenswert. Wichtig ist, dass insgesamt die Mischung stimmt.
Anwälte: Sind in der Tat selten. Hans-Joachim Jentsch wäre ein Beispiel aus jüngerer Zeit, war allerdings auch lange Politiker. Ebenso lag es bei Ernst Benda. Das liegt allerdings zumindest nicht nur an bösem Willen der Parteien oder schlechter Lobby der Anwälte, sondern auch daran, dass der Job in Karlsruhe für Anwälte aus der allerersten Reihe (und nur um die sollte es ja wohl gehen) wenig attraktiv ist - das Gehalt ist vergleichsweise lächerlich und der spätere Wiedereinstieg als Anwalt auch nicht unbedingt völlig unproblematisch (wenn auch zB Jürgen Kühling sich erst nach seinem Ausscheiden als Anwalt niedergelassen hat).
Anwälte: Sind in der Tat selten. Hans-Joachim Jentsch wäre ein Beispiel aus jüngerer Zeit, war allerdings auch lange Politiker. Ebenso lag es bei Ernst Benda. Das liegt allerdings zumindest nicht nur an bösem Willen der Parteien oder schlechter Lobby der Anwälte, sondern auch daran, dass der Job in Karlsruhe für Anwälte aus der allerersten Reihe (und nur um die sollte es ja wohl gehen) wenig attraktiv ist - das Gehalt ist vergleichsweise lächerlich und der spätere Wiedereinstieg als Anwalt auch nicht unbedingt völlig unproblematisch (wenn auch zB Jürgen Kühling sich erst nach seinem Ausscheiden als Anwalt niedergelassen hat).
- showbee
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Re: Richterwahl BVerfG
bzw. Auch denkbar, man geht als Richter xyz nach Karlsruhe und kommt als Prof. Dr. wieder. Die voller Ver-hc-ierung...
http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/mellinghoff.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/mellinghoff.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
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- jurabilis
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Re: Richterwahl BVerfG
Für solche Fälle hat der weise Verfassungsgeber ja Art. 20 IV GG geschaffen.Scaevola hat geschrieben:Bei der nächsten Runde sagt dann die andere Seite: ihr hattet Müller, jetzt dürfen wir auch Wowereit oder Künast schicken.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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- jurabilis
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Re: Richterwahl BVerfG
Besser als wenn der Dr. h.c. an einen wohlmeinenden Spender geht. Bei den Juristen zum Glück selten(er).showbee hat geschrieben:bzw. Auch denkbar, man geht als Richter xyz nach Karlsruhe und kommt als Prof. Dr. wieder. Die voller Ver-hc-ierung...
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Re: Richterwahl BVerfG
Beide waren immerhin zunächst in der Justiz tätig und dann in der Politik (auf dem Papier) eher Quereinsteiger. Und Landau dürfte zudem auf dem Bundesrichterticket gewählt worden sein. (Nebenbei: kann mir jemand erklären, warum Landaus Auffassung, die Strafrechtspflege sei Teil des Gewaltmonopols des Staates, in seiner Wikipedia-Biografie als unerhört bahnbrechende Erkenntnis abgefeiert wird? )Flanke hat geschrieben:Politiker: Es gab und gibt immer Ex-Politiker am BVerfG, aktuell sind das Christine Hohmann-Dennhardt (früher Ministerin in Hessen) und Herbert Landau (früher Staatssekretär in Hessen und der starke Mann der dortigen Justiz). ME ist das völlig unbedenklich und sogar wünschenswert. Wichtig ist, dass insgesamt die Mischung stimmt.
Apropos Quereinsteiger auf dem Papier: Peter Müller war vor seiner hauptberuflichen Polit-Karriere ebenfalls ein paar Jahre Richter. Insofern hat auch er Justizerfahrung. Was immer das konkret nützen mag.
Es scheint also insgesamt einen Konsens zu geben, dass es bei der Besetzung der Richterbank vor allem auf die Mischung ankommt und der ein oder andere Richter mit Politikerfahrung nicht schaden kann. Ich fahre meine Bedenkenträgerei etwas herunter, halte aber daran fest, dass die interessierte Öffentlichkeit aufgerufen bleibt, die Entwicklung kritisch zu beobachten.
Die deutsche Tradition, einen Großteil der Richter aus den Reihen der Rechtslehrer zu rekrutieren (was ja nicht nur rechtlich keineswegs zwingend ist), halte ich aber für keine schlechte: erstens natürlich wegen der überragenden fachlichen Kompetenz unserer Ordinarien , der zumindest unterstellbaren Distanz zur Politk und der eigentlichen Rechtsprechung und des im Verhältnis zu deren Vertretern zumindest hoffentlich weiteren Horizontes (was keineswegs als billige Politiker- und Juristenschelte gemeint ist). Aber gerade das mit der Distanz träfe natürlich eingentlich auch auf Rechtsanwälte zu.